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Hallo,

ab und an suche ich nach gleichen Artikel wie meine (aber auch anderen) in etsy. Natürlich gibt es diese auch.
Dabei fällt mir auf, dass schon sehr viele Shops rechtlich nicht korrekt sind.
Sei es fehlende AGB, Wiederrufsrecht usw., aber auch Verpackungsregister oder SteuerID.

Ich habe nichts gegen Konkurrenz, allerdings sollten alle mit den gleichen Spielregeln spielen.

Gerne würde ich (wenn ich gerade Lust, Laune und Zeit habe) diese (Konkurrenz-)Shopbetreiber anschreiben und sie darauf aufmerksam machen,
dass etwas fehlt und sie so Abmahnungen ausgesetzt ist. Nicht von mir! Weiß aber nicht wie es ankommt.
Wie würdet Ihr das aufnehmen? Jeder soll ja das Recht haben seine Dinge zu verkaufen.

Ich wurde am Anfang auch auf LUCID hingewiesen, da ich es nicht wusste.
Im Nachhinein bin ich sehr dankbar darüber, da mir bestimmt einiges an Ärger verwehrt geblieben ist.

Ab Juli 2022 soll ja die Verpackungsregister Nummer abgefragt werden. Dann muss etsy alle Deutschen Shops, die keine Verpackungsregisternummer haben deaktivieren.

Grüße Tobias

tisch8
Conversation Maker

Betreff: Rechtliche Pflichten eines Shopbetreibers

Ich hab eigentlich ziemlich viele gekennzeichnete Produkte bei mir gefunden, zumindest auf der Umverpackung oder per Aufkleber versehen, den man entfernen kann. Insbesondere bei Artikeln, die eine CE-Kennzeichnung erfordern oder die sonst einer Überwachung unterliegen (Lebensmittel).

Laut Produktsicherheitsgesetz von 2004 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004009 ist es in Sinne des Qualitätsmanagement erforderlich.

unter dem Bereich 'Pflichten für In-Verkehr-Bringer' steht

§ 7. (2) Hersteller und Importeure haben ferner im Rahmen ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit geeignete und dem entsprechenden Produkt angemessene Maßnahmen zu treffen, damit sie imstande sind, die etwaigen von diesen Produkten ausgehenden Gefahren zu erkennen und zu deren Vermeidung zweckmäßige Vorkehrungen treffen zu können, erforderlichenfalls einschließlich der Rücknahme vom Markt, der angemessenen und wirksamen Warnung der Verbraucher und nötigenfalls des Rückrufs von den Verbrauchern.

Diese Maßnahmen können beispielsweise umfassen:
1. eine entsprechende Kennzeichnung, die die Identifizierung des Produktes und die Rückverfolgbarkeit zum Hersteller ermöglicht;
2. die Kennzeichnung der Produktionscharge;
3. die Durchführung von Stichproben bei den in Verkehr gebrachten Produkten, die Prüfung von Beschwerden und gegebenenfalls die Führung eines Beschwerdebuchs sowie die Unterrichtung der Händler über die Ergebnisse dieser Tätigkeiten.

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so wie ich das verstehe, ist das vor allem im Bereich kennzeichnungspflichtiger Produkte wichtig.

Nehmen wir mal an, man kauft Material, zB Stoff, ein und verarbeitet dies. Nun stellt sich durch eine Prüfung heraus, dass dieser Stoff mit nicht erlaubten Farben eingefärbt wurde und zB bei Spielzeug für Kinder als gefährlich eingestuft ist. Dann muss es für den Prüfer möglich sein, den Hersteller zu ermitteln und für Verkäufer/Hersteller muss es möglich sein, eine Rückrufaktion starten zu können, zB über die Chargennummer des Materials/Produktes. Das Produkt muss vom Markt genommen werden können. Ob eine solche Kennzeichnung jetzt direkt auf dem Artikel drauf sein muss oder nur auf der Verpackung oder einem Beizettel regeln bestimmt weitere Texte je nach Produktgruppe.

Ich finde immer, wenn man die möglichen Gründe einer gesetzlichen Regulierung kennt, kann man das viel besser einschätzen und für sich je nachdem entsprechend umsetzen. Man kann Dinge auch tun, weil sie sinnvoll und nicht nur weil sie vorgeschrieben sind. Es ist auch sicher bei vielen Produkten hier vermutlich nicht unbedingt so streng geregelt, wie bei Lebensmitteln, Spielzeug und elektronischen Geräten. Trotzdem haftet man immer für seine Produkte. Und es ist doch auch im eigenen Sinne, dass man als Hersteller erkennbar ist. Wenn ich etwas geschenkt bekomme und/oder etwas sehe, was mir gefällt, schau ich doch auch nach, wo ich das vielleicht kaufen kann und ob es mehr Infos zum Produkt gibt oder welche Sachen es von dem Hersteller sonst noch gibt.

Ich schau ja nie nach anderen Shops, ob sie alles einhalten. Nur wenn sie hier im Forum nachfragen. Und wenn ich etwas einkaufe, dann hab ich da andere Kriterien als die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Auch wenn es mich manchmal ärgert, wenn andere nicht ganz so regelkonform sind. ; ) Aber ich hab früher auch mal jemanden angeschrieben, der Kindermöbel hergestellt hat und wo ich gleich gesehen hab, dass das sehr grenzwertig ist. Außerdem gab es einen Haftungsausschluss seitens Shop, was in diesem Fall einfach nicht möglich ist. Da schreib ich dann schon mal jemanden an. Ansonsten eigentlich eher nicht.

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BeyondTheBoardEU
Conversation Maker

Betreff: Rechtliche Pflichten eines Shopbetreibers

Ich finde die Entscheidung, dass die Postanschrift angegeben werden muss generell interessant. Ich ziehe definitiv häufiger um als dass ich Email Adressen, Webseiten (mit Impressum) oder Telefonnummern abschaffe ¯\_(ツ)_/¯

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FeinerUnfug
Conversation Maker

Betreff: Rechtliche Pflichten eines Shopbetreibers

Aber auf Basis einer Adresse kann man Dich wahrscheinlich besser nachverfolgen.
Als das Gesetz verfasst wurde, gab es ja nicht so viele Einzelpersonen die von zu Hause arbeiten.

Website und E-Mail kann man abmelden und das wars dann.

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tisch8
Conversation Maker

Betreff: Rechtliche Pflichten eines Shopbetreibers

Ich denke, Soloselbstständige, die sehr häufig umziehen, sind für die Gesetzgebung nicht die Norm. Spätestens mit mehreren Mitarbeitern und einem größeren Maschinenpark wird es eher schwierig, seinen Firmensitz ständig zu wechseln.

edit: Nachtrag: es geht dabei halt auch immer um eine ladungsfähige Anschrift. Das ist halt nur mit einer Adresse möglich.

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