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Starthilfe für deinen Etsy-Shop Workshop
Hallo liebe Etsy-Neulinge! Danke, dass ihr euch Zeit genommen habt, um in d...
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Group Hub-Aktivität
Heute hatte ich 2 Verkäufe und erhielt nur eine Mail-Benachrichtigung darüber. Geht das nur mir so oder ist das bei euch auch so?
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Hallo liebe Mitseller, hatte einer von euch schon einmal das Problem bei der Belegerfassung in Lexware, dass die Zahlen der Etsy Gebühren nicht stimmen? In Monat Juli werden sie mir korrekt dargestellt, in Monat August aber fehlen ein paar Cent. Ich weiss nicht genau woran das liegt...ich meine beide Belege auf die gleiche Weise erfasst und dann mit der entsprechend aufbereiteten CSV abgelichen zu haben. Dennoch fehlt im August was von den Etsy-Gebühren. Da ich mich mit Lexware sehr schwertue das alles zusammen zu friemeln, dachte ich es vielleicht einfacher zu handhaben. Ich bin Kleingewerbebetreibende ohne Ausweis der Umsatzsteuer und verkaufe digitale Produkte. Etsy führt die Steuer damit in Irland ab. Soweit ich weiss, kann man für die EÜR einfach die Einnahmen die auf mein Konto eingegangen sind nach Abzug aller Gebühren zusammen rechnen und genauso alle angefallenen Gebühren (Fees, Umsatzsteuer die Etsy einzieht, etc) und das dann jeweils in Elster als Gesamtbeträge in die entsprechende Zeile einfügen. Oder muss ich (auch) in Elster die Bruttobeträge eintragen die VOR dem Abzug aller Gebühren die von Etsy erhoben werden anfallen und zusätzlich die Gebühren als Betriebsausgabe? Sprich: Zeile 11: Betriebseinnahmen (Summe der Auszahlungen von Etsy - voller Bruttobetrag + aller Gebühren) Zeile 15: Bleibt leer weil ich keine USt-IdNr. angegeben habe Zeile 22: Betriebsausgaben (Wird automatisch aus der Differenz von Zeile 11 und 66 berechnet) Zeile 66 (alle Gebühren die Etsy erhebt) Stimmt das so? Und fehlt da noch etwas? Liebe Grüße Jasmin
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Hallo zusammen, eben habe ich gesehen, dass es bei Etsy, auf der Bearbeitungsseite der Artikel, nun extra Artikelfelder zur Produktsicherheit (GPSR) gibt. (Direkt unter den Tags und Materialien.) Es gibt ein Feld für die Hersteller-Information und ein Feld für "Info zur Produktsicherheit". Habe es eben mal bei einem Artikel ausprobiert und die Daten werden dann ganz automatisch unten an die Produktbeschreibung dran gehängt - also im Grunde so, wie wir es bisher ohne extra Eingabefeld gemacht hatten. Liebe Grüße Sandra
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Guten Tag, eventuell interessant: 1. Geänderte Regeln für die Registrierung und Lizenzierung von Versandverpackungen Bisher gelten Online-Händler immer dann als verpackungsrechtliche Hersteller, wenn sie Verpackungen mit Ware befüllen und erstmals an Endabnehmer abgeben. Registrierungs- und lizenzierungspflichtig sind Online-Händler daher vor allem für von ihnen eingesetzte Versandverpackungen, also das Verpackungsmaterial, in das sie ihre Produkte zum Zwecke des Transports an Endabnehmer einpacken. Dies dürfte sich zum 12.08.2026 ändern. Fortan wird zwischen In- und Auslandsversand zu unterscheiden sein. Als registrierungs- und lizenzierungspflichtige Hersteller für Versandverpackungen definiert die EU-Verpackungsverordnung denjenigen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat, der die Versandverpackung erstmals im selben Mitgliedsstaat bereitstellt, also erstmalig in die Handelskette entlässt. Daraus folgt: Ein Online-Händler, der eine Versandverpackung von einem Verpackungshersteller im Inland bezieht und auch nur im Inland an Endverbraucher abgibt, ist für diese Versandverpackung künftig nicht mehr verantwortlich. Eine Verantwortlichkeit und eine Registrierungs- und Lizenzierungspflicht von Online-Händlern bzgl. Versandverpackungen gelten ab dem 12.08.2026 fortan nur, wenn der Händler die Versandverpackung von einem Verpackungshersteller im Ausland bezieht und im Inland an Vertreiber (B2B) oder Endabnehmer abgibt oder die Versandverpackung im In- oder Ausland bezieht und mit Ware befüllt an einen Endabnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat abgibt Ebenso wird ein Händler zum registrierungs- und lizenzierungspflichtigen Hersteller für Verkaufs- und Umverpackungen der Produkte eines fremden Herstellers, in die sie eingepackt sind, wenn er diese Verkaufs- und Umverpackungen an einen Endabnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat abgibt. Nach derzeitigem Stand müssen sich Online-Händler ab dem 12.08.2026 für Versandverpackungen, die sie im Inland beziehen und nur im Inland an Kunden abgeben, nicht mehr registrieren und diese Verpackungen auch nicht mehr lizenzieren. Eine Registrierungs- und Lizenzierungspflicht im Inland besteht dann nur noch, wenn die Versandverpackungen aus dem Ausland bezogen werden. Ferner besteht eine Lizenzierungs- und ggf. Registrierungspflicht im jeweiligen Ausland, wenn die Versandverpackungen (egal, ob sie im Inland oder Ausland bezogen wurden) dorthin an einen Endabnehmer geliefert werden. Aber: Nationale Abweichungen von diesem Prinzip sollen nach der EU-Verpackungsverordnung erlaubt sein, sofern sie strenger sind. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass einzelne Mitgliedsstaaten (auch Deutschland) von dieser Erlaubnis Gebrauch machen und die bisherigen Registrierungs- und Lizenzierungsregeln beibehalten. Über neue Entwicklungen hierzu halten wir Sie auf dem Laufenden. 2. Bevollmächtigtenpflicht für Auslandsversand Eine radikale Neuregelung, die den Online-Handel künftig erheblich belasten dürfte, ist eine neue Bevollmächtigtenpflicht für den Auslandsversand. Ab dem 12.08.2026 müssen Online-Händler gemäß Art. 45 Abs. 3 der EU-Verpackungsverordnung für von ihnen in andere Mitgliedsstaaten an Endabnehmer abgegebene Versandverpackungen und Verkaufs- und Umverpackungen pro Mitgliedsstaat einen Bevollmächtigten mittels schriftlicher Vollmacht benennen. Dieser Bevollmächtigte muss für den Online-Händler die Registrierung und Lizenzierung im jeweiligen Mitgliedsstaat übernehmen. Ohne diese Bauftragung von Bevollmächtigten pro Mitgliedsstaat dürfen Online-Händler Verpackungsmaterialien nicht mehr an Endabnehmer in anderen Mitgliedsstaaten abgeben. Eine derartige Bevollmächtigtenpflicht existiert derzeit etwa bereits in Österreich. Deutsche Online-Händler müssen für die Verbringung von Verpackungen an österreichische Endabnehmer d.... Dies sorgte bereits für großen Unmut und fordert für den grenzüberschreitenden Handel mit Österreich erhebliche finanzielle und organisatorische Opfer. Künftig wird ein entsprechender Bevollmächtigter beim Verbringen von Verpackungen an ausländische Endabnehmer in jedem Mitgliedsstaat erforderlich sein. Dass dies der Realisierung eines einheitlichen, bürokratieentlasteten und hürdenfreien Binnenmarkts zuträglich sein wird, darf stark bezweifelt werden. Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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Hey wo kann ich die Adresse ändern, die ich jeden Monat von Etsy erhalte. Als Empfänger (ich) steht eine Adresse aus der Türkei und ich weiß nicht , wo diese Adresse überhaupt herkommt. Liebe Grüße
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