Liebe Gemeinde,
Ich hab da mal ein Problem:
Das o.g. Gesetz gilt seit Juli 21 und bedeutet, dass jeder, der über 10.000 Euro in die EU verkauft, in den betreffenden Ländern auch Umsatzsteuer bezahlen muss.
Ich jedoch kann von 10.000 Euro Umsatz nur träumen. Um mich aber gesetzeskonform zu verhalten, habe ich den Versand in die EU vorerst gestoppt (ausser natürlich Deutschland).
Ich weiß einfach nicht, wie ich mit diesem Gesetz umgehen soll.
Meine Frage ist: Wie geht ihr damit um? Ich würde gerne wieder in die EU versenden, möchte mir aber den bürokratischen Wahnsinn einer Steuererklärung für jedes EU-Land, in das ich versandt habe, ersparen.
Danke im voraus,
Katrin, von "Schneckenstein "
Wie ich es verstanden habe, musst du nichts ändern, solange du unter dieser Schwelle von 10.000EUR pro EU land bleibst. Bis dahin wird alles über die deutsche USt geregelt. Falls du die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist die Steuer natürlich enthalten und du musst das nicht gesondert angeben und abführen.
Sobald man 10.00EUR in ein gewissen Land verkauft, ist es den Aufwand mit der lokalen Bürokratie vermutlich auch langsam wert
Genau, unter 10.000 zahlst du ans deutsche Finanzamt oder du bist Kleinunternehmer. Du musst überhaupt nichts ändern. Deine Rechnung für Käufer aus EU-Ländern sieht auch genauso aus wie eine für deutsche Kunden. Wenn die 10.000€ überschritten werden, dafür gibt es nun diese Online-Zentralstelle, es heißt also nicht mehr wie vor der Neuregelung, dass man sich in anderen Ländern anmelden muss. Die Regelung ist eine Vereinfachung zu vorher, bloß waren die Freigrenzen vorher viel höher, daher fallen nun viel mehr Verkäufer als früher unter die Pflicht, Umsatzsteuer in andere Länder abzuführen.
Aber da du sowieso weit davon entfernt bist, braucht es dich nicht zu kümmern.
Guten Morgen!
Das ist nicht ganz richtig - die Umsatzschwelle von 10.000 € gilt insgesamt für EU-weite Lieferungen, nicht mehr wie früher pro EU-Land.
Zitat:
"Ein deutscher Online-Händler, der also für 4.000 Euro Waren nach Österreich, für 3.000 Euro nach Belgien und für 5.000 Euro nach Polen verschickt, hat die Lieferschwelle überschritten."
Quelle:
Da ist das sehr gut erklärt.
LG & schönes Wochenende
Simone
Wie ich es verstanden habe, musst du nichts ändern, solange du unter dieser Schwelle von 10.000EUR pro EU land bleibst. Bis dahin wird alles über die deutsche USt geregelt. Falls du die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist die Steuer natürlich enthalten und du musst das nicht gesondert angeben und abführen.
Sobald man 10.00EUR in ein gewissen Land verkauft, ist es den Aufwand mit der lokalen Bürokratie vermutlich auch langsam wert
Guten Morgen!
Das ist nicht ganz richtig - die Umsatzschwelle von 10.000 € gilt insgesamt für EU-weite Lieferungen, nicht mehr wie früher pro EU-Land.
Zitat:
"Ein deutscher Online-Händler, der also für 4.000 Euro Waren nach Österreich, für 3.000 Euro nach Belgien und für 5.000 Euro nach Polen verschickt, hat die Lieferschwelle überschritten."
Quelle:
Da ist das sehr gut erklärt.
LG & schönes Wochenende
Simone
Stimmt, bei diesem Umsatz würde es sich lohnen
Danke und LG
Genau, unter 10.000 zahlst du ans deutsche Finanzamt oder du bist Kleinunternehmer. Du musst überhaupt nichts ändern. Deine Rechnung für Käufer aus EU-Ländern sieht auch genauso aus wie eine für deutsche Kunden. Wenn die 10.000€ überschritten werden, dafür gibt es nun diese Online-Zentralstelle, es heißt also nicht mehr wie vor der Neuregelung, dass man sich in anderen Ländern anmelden muss. Die Regelung ist eine Vereinfachung zu vorher, bloß waren die Freigrenzen vorher viel höher, daher fallen nun viel mehr Verkäufer als früher unter die Pflicht, Umsatzsteuer in andere Länder abzuführen.
Aber da du sowieso weit davon entfernt bist, braucht es dich nicht zu kümmern.
Vielen Dank, das ist wirklich hilfreich! Alles Liebe, Katrin