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CE-Zeichen

Hey, 

ein Glück, ein deutsches Unterforum wer hier verkauft noch handgemachtes Spielzeug?

Bin recht neu auf Etsy und gestern gegen die Hürde gerannt, dass ich für den Verkauf von handbemalten Holzteilen (Spielzeug) unter die CE-Kennzeichnungspflicht falle. Soweit okay, Sicherheit ist mir wichtig. Nur bemale ich eben Holz, das ich entweder über eine Drechselei oder den Großhandel beziehe - oder es selbst zusäge. Meine Farben sind für Spielzeug zugelassen, notfalls kann ich hierfür auch eine Bestätigung vom Hersteller einfordern (sofern der antwortet). 

So. Nur muss ich scheinbar auch Tests durchführen (und hier bin ich mir nicht mal sicher, ob ich das denn muss). Da blick ich nicht ganz durch, welche DINs ich mir genau anschauen muss. Alle aus 71-*? Und weiß ich denn nun, welche Tests ich konkret durchführen muss? Steht das denn in der Norm drin? Hab ergoogelt, dass z.B. bei genähten Puppen getestet werden muss wie schnell und stark sie brennt.

Ich würde mich sehr, sehr, sehr über kollegiale Hilfe und Austausch dazu freuen.

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TroedelDingsda
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Betreff: CE-Zeichen

Hallo wir kennen uns da leider nicht aus.

Vielleicht hilft Dir diese Seite weiter:

www.wirmachenspielzeug.de/faq/

 

 

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TroedelDingsda
Crafty Poster

Betreff: CE-Zeichen

Zusätzlich solltest Du dich unbedingt vorher auch noch um rechtsichere Rechtstexte AGB/Widerrufsrecht und Datenschutz in deinem Shop kümmern sonst kannst du sehr leicht abgemahnt werden. 

 

 

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EstiaHolzspielDesign
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Betreff: CE-Zeichen

Hallo Kim, ich nenn Dich mal Kim, mangels eines Impressum.....
Wie TroedelDingsda schon geschrieben hat Rechttexte etc. besorgen, so rasch wie möglich. Ich habe gesehen Du hast Deine Angebote wohl alle auf inaktiv gestellt? Gut so erstmal. Oder ist es schon zu spät? Was meinst Du mit: gestern gegen die Hürde gerannt, dass ich für den Verkauf von handbemalten Holzteilen (Spielzeug) unter die CE-Kennzeichnungspflicht falle.

Alles folgende ist keine Rechtberatung! Es werden nur eigene Erfahrungen ausgebreitet.
Alles was Du in den Verkehr bringst muss CE-konform sein! Die genauen Texte dazu kannst du vom Beuth-Verlag beziehen (Der hat die Lizenz zum Geld drucken). Du benötigt meiner Einschätzung nach EN71 Teil 1 und Teil 3.
Für Spielzeug brauchst Du keine kostenpflichtige Tests durch z.B. den TÜV machen lassen. Die Konformität kannst Du auch selbst erklären, allerdings muss das Hand und Fuß haben. Deshalb die Anforderungen der Sicherheitsbestimmungen genauestens studieren. Wenn das Amt für Verbraucherschutz vor der Tür steht dann gehts ans Eingemachte!
Von den Farbenherstellern die Konformitäterklärungen gemäß der EN71 Teil 3 anforden und ablegen. Ist für einen Farbenhersteller, der nicht im Hinterhof produziert, tägliches Geschäft. Spielzeug muss auch mit einer rückverfolgbaren Kennzeichnung versehen sein (Stichwort Rückrufaktion). Achtung die Flucht in Dekorationsartikel ist nicht angezeigt! Alles was als Spielzeug angesehen werden kann (aus der Sicht eines Kindes) fällt unter diese Norm.

LG Hartmut (schöne Sachen hast Du bisher verkauft)

 

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NatuerlichSpielen
Inspiration Seeker

Betreff: CE-Zeichen

Hey,

ja, das mit dem Impressum ist gerade in der Mache, weil ich dachte ich könnte mein bestehendes Gewerbe umschreiben, doch das geht doch nicht ums Kurz zu machen: ich bin dran.

Die Artikel sind gerade inaktiv, weil ich einfach nicht gegen das Gesetz verstoßen möchte.

Dass ich die Tests selbst machen kann, weiß ich. Doch wo genau bekomme ich gesagt, welche Tests ich machen muss? Also muss ich mir da selbst was ausdenken und die Teile heftig gegen den Boden klopfen, anzünden,...? Oder hab ich irgendwo eine konkrete Checkliste, an der ich mich entlang arbeiten kann?

Oder reicht für mich die Konformitätserklärung der Farben gemäß EN71 1 und3?

Wenn ich jetzt ein Dreieck aus Holz zuschneide und es bemale... wie teste ich das hölzerne Dreieck? Auf was? 

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EstiaHolzspielDesign
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Betreff: CE-Zeichen

Hallo Kim,

bez. des Impressums: Also ich denke mir, auch wenn Du aktuell keine Produkte anbietest, muss Du dennoch ein Impressum haben! Die Abmahnkasper sind auf so einen simplen Fehler ganz scharf. Das Impressum ist doch aber auch gar kein Problem. Google doch einfach Impressumsgenerator. Da findet sich doch was!

Bez. Der verschiedenen Teile der EN71: Wie schon geschrieben kannst Du das ja selbst beurteilen. Wenn der Artikel kleine, abbrechbare/ablösbare Teile enthält die in den Prüfzylinder passen dann muss die entsprechende Warnung an den Artikel.

Bez. der Farben: Da darfst Du nur Farben verwenden die entsprechend getestet sind oder solche die der Hersteller für die Verwendung bei Spielzeug frei gibt. Der Hersteller muss Dir die Konformität der Farben bestätigen. Das musst Du dann dokumentieren und aufbewahren.

Gruß Hartmut

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