Hallo ihr Lieben,
eine kleine Frage in die Runde: Eine Kundin hat mir einen Artikel zurück geschickt. Ich habe ihr natürlich sofort den Kaufpreis erstattet. Nun hat sie mich angeschrieben, dass sie auch noch die Versankostenpauschale von 2,90 € zurück möchte. Ist das richtig? Ich gehe davon aus, dass ich diese Kosten nicht erstatte, da ich sie ja auch tatsächlich hatte. Es ist nur eine logische Überlegung. Es geht mir nicht um die Summe, eher um das Prinzip und mit Rücksendungen bin ich einfach nicht vertraut.
Kreative Grüße und einen guten Wochenstart
Ina aus der Verbunterei
Wichtig ist die Unterscheidung von Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf.
Seit 2014 ist gesetzlich geregelt, dass im Widerrufsfall die Hinsendekosten zu Lasten des Verkäufers fallen und damit zurückerstattet werden müssen. Die Kosten für die Rücksendung der Ware an den Verkäufer muss hingegen der Käufer tragen.
So habe ich zumindest den Artikel meiner betreuenden Kanzlei verstanden.
Nachtrag: Ich habe die Regelung über die Erstattung der Versandkosten in meinen eigenen AGB gefunden. Die Kundin hat Recht. Ich habe ihr die gezahlten Versandkosten zurück erstattet. Aber das ist doch unlogisch, oder?
Stellt euch mal vor, man hat viele Rücksendungen. Dann zahlt der Verkäufer drauf.
Das kann man in seinen AGB ausschliessen. Ich habe es gemacht weil meine Versandkosten bei 5,25 € anfangen und bis 37 € gehen, innerhalb Deutschlands.
Und ich keine Lust habe von Leuten die aus Langeweile einkaufen meinen Shop ruinieren zu lassen.
Das gilt allerdings nur bei Widerruf, nicht bei Reklamationen.
Übrigens, im B2B gibt es keinen Widerruf und auch Schweitzer haben im Intenethandel kein Widerrufsrecht.
Stell einfach eine Stornorechnung für deine Unterlagen aus damit es wenigstens vom Finanzamt nicht als Einkommen gewertet wird.
Den Trick des Finanzamtes, die Portokosten als Einkommen anzurechnen, finde ich immer noch grenzwertig.
@ SchaetzeVonGestern "Das kann man in seinen AGB ausschliessen"
Meinst du tatsächlich die Hinsendekosten? Danach hatte Verbunterei ja gefragt.
Danke für die Antwort. Und den Tipp. Ich lasse meine AGB vom Händlerbund erstellen und habe über diesen Punkt noch nie nachgedacht. Ist der Ausschluss abmahnsicher?
Das FA rechnet Portokosten als Einkommen? Wie das? Ich mache eine Einnahmen- Ausgaben-Rechnung und dadurch sind die Portokosten doch wieder weg. Habe ich einen Denkfehler?
Nun bin ich schon so lange dabei und habe wieder Fragezeichen auf der Stirn.... Herrje !
Seit 2014 ist der Vekäufer nicht mehr verpflichtet Rücksendekosten bei Widerruf zu estatten, also rechtssicher.
Für das Finanzamt sind Portokosten Einnahmen die du ihnen angeben muss, sonst machst du dich der Steuerhinterziehung schuldig und bist , zumindest wenn du hohe Versandkosten hast,ratzfatz über der Kleinunternehmergrenze und darfst nicht nur Steuern zahlen , sondern auch noch vierteljährlich dich mit der Vorsteuer amüsieren.
Zitat: "Für das Finanzamt sind Portokosten Einnahmen"; nicht nur fürs Finanzamt, auch die Buchhaltung muss das als Einnahme verbuchen. Ist ja auch logisch.
Richtig, aber ich mache meine Buchhaltung ja fürs Finanzamt.
Wichtig ist die Unterscheidung von Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf.
Seit 2014 ist gesetzlich geregelt, dass im Widerrufsfall die Hinsendekosten zu Lasten des Verkäufers fallen und damit zurückerstattet werden müssen. Die Kosten für die Rücksendung der Ware an den Verkäufer muss hingegen der Käufer tragen.
So habe ich zumindest den Artikel meiner betreuenden Kanzlei verstanden.
Ihr habt Recht, ich hatte es so verstanden, daß es Vebunterei um die Erstattung der Rücksendekosten ging.
Portokosten sind doch nur Einnahme wenn der Käufer mir den Artikel plus Portokosten bezahlt. Wird als Einnahme gebucht.
Die Portokosten werden dann doch aber gleich wieder als Ausgabe gebucht?
Wie sieht das denn aus bei kostenlosem Versand? In meiner AGB steht klipp und klar, im Widerufsfall traegt der Käufer die Rücksendekosten. Was ich auch logisch finde. LG Karin
Es macht ja keinen Unterschied, ob kostenloser Versand oder nicht. Im Fall eines Widerrufs zahlst du dem Käufer einfach den Gesamtbetrag, den du von ihm erhalten hast, zurück. Seine Rücksendekosten legt er selber aus und damit hast du laut deinen AGB nichts zu tun.
Ansonsten weiß ich auch nicht, was an der Berechnung von Versandkosten als Einnahmen seitens des Finanzamts unlogisch sein soll, es sind nunmal welche. Und was dann ans Versandunternehmen gezahlt wird, das sind Ausgaben. Genau wie Ausgaben für Verpackungsmaterial oder Fahrten zur Post, die steuerlich absetzbar sind. Unlogisch finde ich die Gebühren von Etsy auf Versandkosten. Aber das werden sie bestimmt nicht mehr abschaffen...
Lieben Dank für die vielen Ergänzungen! Nun hat alles seine Richtigkeit und ich weiß nun auch, wie Retouren rückerstattet werden.
Aber die Sache mit dem FA ist für mich noch nicht klar. Wenn ich am Ende des Jahres meine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufstelle, bekommt sie der Steuerberater, der lediglich die Differenz (Gewinn?) an das FA weitergibt, welches mir dann die entsprechenden Steuern in Rechnung stellt. Somit sieht doch das FA gar nicht den Umsatz. Oder? Vielleicht sollte man das auch nicht so öffentlich diskutieren und keine schlafenden Hunde wecken....
Also mein Steuerberater teilt dem Finanzamt schon die Ausgaben und die Einnahmen mit, nicht nur den Gewinn. Ist ja auch wichtig für die Einordnung Kleinunternehmer oder nicht, Gewerbesteuer oder nicht. Das hängt ja vom Umsatz und nicht vom Gewinn ab.
Ja es ist tatsächlich so, dass alle Einnahmen also auch die Versandkosten sowie alle Ausgaben in Summe dem FA gemeldet werden bei einer einfachen Buchhaltung. Die gesamten Einnahmen sind auch wichtig für die Kleinunternehmerregelung, sollte man also immer ein Auge drauf haben, wenn man an die Grenze kommt.
Bei Etsy kann man auch einen Widerruf nur stornieren, wenn ebenfalls die Versandkosten der Bestellung an den Kunden rückerstattet werden. Die Rücksendekosten hat aber der Kunde zu tragen, obwohl es Kunden gibt, die auch diese zurück haben wollen, aber das ist ja in den AGB geregelt.
Bei echten Reklamationen bin ich kulant und übernehme auch mal diese Kosten, das ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Übrigens hängt die Gewerbesteuer nicht vom Umsatz sondern vom Gewinn ab und dem Hebesatz der jeweilig zuständigen Kommune.
Lieben Dank!