Habt ihr schon gesehen, dass man jetzt im Impressum angeben kann, ob man privat oder gewerblich handelt?
Die Formulierung könnte leider kaum verwirrender sein. Ich frage mich, ob das wieder mal Übersetzungsfehlern
geschuldet ist oder ob Etsy einfach Abmahnern Tür und Tor öffnen will.
Privatperson
Wenn du kein gewerblicher Verkäufer bist und auf Etsy als Einzelperson oder Einzelunternehmer auftrittst,
musst Du diesen Status für EU-Käufer nicht ausweisen.
WTF?
Also ich habe der IT Rechts Kanzlei angeschrieben, die sind an dem Thema dran und müssen schauen, wie sie es verarbeiten.
Leute, stellt euere Shops um, viele scheinen es hier wohl nicht so ernst zu nehmen und lassen es so, wie es ist.
Ich habe das nicht!! Gescrollt und gesucht, nichts!
@bellecoseschmuck
auf Shop bearbeiten gehen, dann ganz nach unten scrollen, dann kannst du den Status sehen.
Bei dir wird Privat stehen, dann rechts auf den Berarbeitungsstift gehen, dann kannst du es umstellen.
Wenn du auf Händler umgestellt hast, erscheint dann über dein Impressum der Satz, dass du gewerblicher Verkäufer also Händler bist.
Wenn der Satz fehlt, läufst du unter Privat.
Schau mal in meinem Shop beim Impressum.
Du musst es aber aktiv von Hand umstellen
Habe ich alles verstanden, aber nichts. Bei mir steht Impressum ohne alles, dann weitere Details zum klicken, auch da nichts.
Was mich etwas wundert letzte Aktualisierung 2018, bin aber bei IT und mit Schnittstelle..?
-oooh, ich hab´s und alles aktualisiert! Danke!
Ich liebe die Etsy Plattform, bin aber gerade etwas irritiert und muss mal etwas meckern. Was sollte man davon halten, dass Etsy Kunden aus der EU darum anhält sofort einen Fall zu eröffnen, anstelle Probleme vorab direkt mit uns Shops / Verkäufer zu klären ?
"EU-Käufer, die ein Problem bezüglich einer Rückerstattung oder eines Umtauschs mit einem Verkäufer klären möchten, sollten unser Fallsystem nutzen, da es der effektivste und schnellste Weg ist, um Konflikte zwischen Käufern und Verkäufern zu lösen. Falls du jedoch unser Fallsystem nicht nutzen möchtest, hast du Möglichkeit, stattdessen die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung zu verwenden, die du hier aufrufen kannst."
Im Übrigen, biete ich generell keinen Umtausch an, noch nutze ich die odt Plattform .... müssen wir uns als VK innerhalb der EU nun gut anschnallen und evtl. Fälle werden nur nach Regularien entschieden, welche per Algorithmus gesteuert werden und die Rückerstattungen automatisch veranlasst werden, ohne dass sich damit noch irgendwer persönlich befasst ? Das wäre weniger witzig und öffnet Tür und Tor für ... weniger nette Kunden, solche - die Niemand von uns möchte. Sicherlich sind einige EU Gesetze nicht nachvollziehbar und absolut NERVIG für Etsy, aber so gerade habe ich das Gefühl, man zieht alle EU Verkäufer über 1 Brett und verfrachtet alle gemeinsam in 1 Schublade und macht kurzen Prozess. Klappe zu - Affe tot?
-das wäre wirklich unglaublich. Aber es kommt doch erst das rosa Feld mit Hilfe, hatte ich gerade ausführlich....?
"EU-Käufer, die ein Problem bezüglich einer Rückerstattung oder eines Umtauschs mit einem Verkäufer klären möchten [...]"
Es geht um Probleme beim Umtausch/ Erstattungen, also Probleme bei der Problemlösung. Wenn Verkäufer und Kunde es nicht regeln können muss man wissen wohin man sich wenden kann.
Gut, dass ich mal wieder hier ins Forum geschaut habe. Bei mir stand auch privat drin. Der größte Teil der Händler hat das sicherlich gar nicht mitbekommen. Wer schaut denn seinen Shop an?
Danke für den Hinweis, habe es auch direkt umgestellt. Da wäre ich sonst nie drauf gekommen... Das empfinde ich schon als grob fahrlässig seitens Etsy. Einfach mal was einstellen, was so gar nicht zutrifft, das geht überhaupt nicht.
hm, ich bin ja hauptsächlich Freiberufler. Das ist kein Gewerbe. Als Künstler oder Grafiker muss man nicht zwangsläufig ein Gewerbe anmelden (zumindest nicht, wenn man so etwas studiert hat). Ein (Neben)Gewerbe habe ich nur wegen der Druckerzeugnisse angemeldet. Als Händler empfinde ich mich nicht wirklich, da ich ja nicht einkaufe und verkaufe, sondern produziere und verkaufe. Und mit Angabe einer USt-ID bin ich aber sowieso keine Privatperson. Das ist mal wieder so ein formal-bürokratischer Overkill.
Ich hab's jetzt auch mal bei jemandem gesehen. Musste erst mal ein bischen suchen. Und ja, dann werd ich wohl auch umstellen müssen. Danke allen für den Hinweis.
@tisch 8 Ist bei uns auch so, haben eine Anmeldung als Freiberufler wegen Modedesign und ein Nebengewerbe für den Shop farbfein.
Wir entwerfen und drucken auch alles hier im Haus, bei uns geht nichts über die Druckerei. Man ist mit dem Shop hier aber ein gewerblicher Verkäufer, zumal wenn man keine Unikate anbietet. Bei einem Maler, der seine Gemälde im Original anbietet, ist das was anderes. Das ist richtig, dass Du es ungestellt hast.
Wie kommt es denn dass Euer Gewerbe nicht auf den Freiberufler-Status abfärbt? Ich habe mich vor der Gründung ziemlich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt und dachte, dass das gar nicht möglich wäre neben dem Freiberufler-Status ein Gewerbe zu gründen wo man seine als Freiberufler kreierten Artikel als Gewerbe verkauft.
Weil es 2 verschiedene Unternehmen sind. Im Modedesign wird exclusiv für einen Kunden mit einem Werksvertrag eine Kollektion erstellt.
Es handelt sich hier um den reinen Entwurf ( und das nur 1x).Es wird nichts vorproduziert und mehrfach hergestellt oder verkauft.
Der Kunde muss für diese Arbeiten auch Beitrage in die Künstlersozialkasse abführen. Neben dem Entgeld für die Entwürfe werden da auch die Nutzungsrechte verhandelt und je nach Verhandlung übertragen. Es wird da auch nur das Design verkauft und auch keine fertigen Artikel und das auch nur einmal. Die Umsatzsteuer liegt da auch bei 7%. Als Freiberufler kann man auch einige Tätigkeiten ausüben, die mit 19% besteuert werden, z.B. das anfertigen einer technischen Zeichnung. Diese Tätigkeiten drüfen aber auf keinen Fall den künstlerich kreativen Bereich übersteigen und nur einen geringen Teil einnehmen.
Da dies bei einen Online Shop nicht der Fall ist, oder man auch am Anfang nicht einschätzen kann, wie der Shop sich entwickelt, ist ein Gewerbe ratsam. Auch ist der Tätigkeitsbereich im Gewerbeschein anders definiert. Klar entwirft man auch die Motive selber aber das Geld verdient man ja damit, das man die Bilder produziert und wenn es gut läuft sehr oft verkauft ( was ja unser aller Ziel ist).
Farbfein ist für uns eigentlich mehr für den Ruhstand als Beschäftigung und kleines Zubrot gedacht.
Ich denke mal, dass es bei Tisch8 ähnlich ist.
Es werden beide Unternehmen auch steuerlich getrennt behandelt. Farbfein wird steuerlich als ein Unternehmen geführt, und das Modedesign auch als eigenständiges Unternehmen, mit eigenen Steuernummern und alles was dazugehört.
Du kannst ja z.B. neben deiner freiberuflichen Tätigkeit Hobbyimker sein und möchtest deinen Honig gerne verkaufen, da ist dann auch ein Gewerbeanmeldung angebracht.
Ich war vor dem Gewerbe schon freiberuflich als Künstlerin gemeldet und hab dann ein Nebengewerbe angemeldet mit u.a. 'Verkauf von Erzeugnissen aus freiberuflicher Tätigkeit'. Hat damals und bisher niemand bemängelt. Bei mir läuft alles auf einer Steuernummer. Ist also anders als bei farbfein. Meine Tätigkeiten hängen da aber auch vermutlich stärker miteinander zusammen. Vielleicht deshalb. Aber vielleicht verdien ich auch zu wenig, so dass es dem Finanzamt egal ist. ; )
Hier gibt's auch nen Artikel dazu:
https://www.accountable.de/blog/kann-ich-freiberufler-und-gewerbetreibender-gleichzeitig-sein/
Ja, wir haben z.B. eine IT Firma, die Netzwerke und Websites erstellt aber auch Hardware verkauft. Die haben es auch getrennt.
Die Dienstleistungen bzw. das erstellen der Wibsites laufen auch auf einer anderen Firma und Rechnung als die Hardware. Ich muss da auch oft 2 Rechnungen für einen Besuch bezahlen weil es da auch über unterschiedliche Unternehmen läuft.
@tisch8 ja, genau so wie es in deinem Artikel steht. Ich denke problematisch wird es erst wenn man sich als Freiberufler anmeldet und dann z. B. hier einen Shop hat der dann mal durch die Decke geht und die Einkünfte dann die der Freiberuflichkeit weit überschreiten. Dann wäre dann auch als Gewerbe, Gewerbesteuer fällig die man dann als Freiberufler nicht zahlt. Dann kann es richtig Ärger geben. Es gibt ja so schlaue, die es so machen.
wo steht das?
sorry hab gefunden
Der Verkauf eigener freiberuflich geschaffener Artikel ist kein Gewerbe. Denn wenn ich sie nicht verkaufen würde, könnte ich ja keinen Gewinn erzielen. Der Verkauf gehört zwingend zu meiner Tätigkeit hinzu.
Handel ist Kauf von Ware, die jemand anderes hergestellt hat und der Verkauf mit Gewinn. Wenn man nur selbst produziertes verkauft, ist man kein Händler, sondern sozusagen Selbstvermarkter.
das ist nicht ganz Richtig.
Das Finanzamt und die Gewerbeämter sehen dies oft anders. Da bleibt dann die Frage wenn diese dir Probleme machen wird es Teuer, und du Brauchst Anwälte.
ich würde das vorher klären, IHK, Finanzamt, Gewerbeamt oder Gewerbeanwalt, die Beratungskosten liegen bei 50.-
Jetzt geht es schon los, in 2 Monaten wird die Plattform von Privatverkäufern überrannt. Etsy hat uns Verkäufern mit dieser Aktion wirklich keinen gefallen getan.
»Jetzt geht es schon los, in 2 Monaten wird die Plattform von Privatverkäufern überrannt. Etsy hat uns Verkäufern mit dieser Aktion wirklich keinen gefallen getan.«
Ich glaube gar nicht mal, dass die Plattform von Privatverkäufern überrannt wird. Dafür müsste Etsy ja explizit damit werben.
Aber aus Etsys Sicht ist die aktive Unterscheidung privat/gewerblich wahrscheinlich recht klug. Wenn jetzt jemand z.B. keine Lucid-ID hat und sein Konto auf Privat steht kann Etsy darauf verweisen, dass der Verkäufer das selbst so angegeben hat. Ich weiß nicht, ob sie sich dann komplett aus der Kontrollpflicht für Marktplätze rauswinden können. Aber die werden schon wissen was sie da tun.
Und die Abmahnindustrie wird sich freuen. Die hatten ja nach Ende der kostenpflichtigen Impressum-Abmahnung eh darauf gewechselt dahingehend abzumahnen, dass die Verkäufer vortäuschen sie wären privat statt gewerblich unterwegs.
Ja, bei Einzelstücken ist das so. Aber sobald man z.B. eigene Werke drucken lässt und über limitierte Kleinauflagen hinaus geht kommt man schnell in Grauzonen zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbe.