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SchaetzeVonGestern
Conversation Maker

Widerruf im B2B

Ich würde gerne mal eure sachliche Meinung zu einem Fall hören. Der Kauf erfolgte NICHT auf Etsy.

Kunde kauft einen Spiegel und bezahlt mit PayPal, bei der Adresse steht als Adresszusatz der Name des Kunden mit dem Zusatz UG.

Ich gehe also davon aus, daß es sich um einen gewerblichen Einkauf handelt.

Nach der Zustellung schreibt mir der Kunde er wolle den Kauf widerrufen, ich antworte, kein Widerruf im B2B.

Nein, das hätte die Autokorrektur so eingefügt, es gäbe keine UG mit diesem Namen und er wolle aber bla, bla, bla...

Sorry, da platzt mir echt die Hutschnur. Ich brauche ca. 20 Minuten um einen Spiegel einzupacken, meine Beschreibungen sind ausführlich in Wort und Bild. Es war auch keine Reklamation, der Gute hatte wohl aus Langeweile irgend etwas gekauft.

Wenn ich den Spiegel zurück nehmen würde, hätte ich einen Verlust von 10 € Porto für die Hinsendung und 20 Minuten Arbeitszeit.

Heute bekomme ich per Einwurfeinschreiben einen erneuten Widerruf von ihm mit der erneuten Versicherung er habe als Privatmann gekauft und eine UG dieses Namens gebe es nicht.

Und als ich heute zur Post fahre, hat er das Paket schon zurück geschickt. Natürlich hätte ich die Annahme verweigern können, aber dann wäre es wieder zu ihm zurück gegangen und er hätte es wieder an mich geschickt und so ein Ping-Pong Spiel tut einem Spiegel auch nicht gut.

Die Gesetzeslage sagt eindeutig, daß man unverlangt zugeschickte Pakete nicht bezahlen muss und behalten kann.

Und ich sehe mich auch nicht verpflichtet bei Kunden die eine Geschäftsadresse angeben, zu überprüfen ob an dieser Adresse eine Firma dieses Namens überhaupt existiert.

Das mache ich wenn ich ein Geschäftname nicht dem Käufernamen entspricht weil Leute sich ja auch Sachen an den Arbeitsplatz schicken lassen.

Und natürlich nehme ich auch Sachen zurück wenn ein Geschäftsinhaber etwas an die Firma schicken lässt und seine Privatadresse als Rechnungsadresse angibt.

Ich bin gerade wirklich verärgert über seine Methode des Fakten schaffens und eigentlich bereit es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Wie seht ihr das?

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TitaniasZauberwald
Conversation Maker

Betreff: Widerruf im B2B

Ich schreibe dir einfach mal meine Gedanken dazu auf... Ich finde, du hängst dich zu sehr an der Frage ob Privatperson oder nicht auf. Wenn jetzt das UG da nicht gestanden hätte, dann hätte er den Spiegel zurückgeschickt und du hättest erstattet. So was passiert im Onlinehandel, auch wenn ich natürlich auch auf Widerrufe verzichten könnte.

Du hast jetzt die Chance, dass der Spiegel das Zuhause bekommt, das er auch verdient. Ist doch auch schöner als der Gedanke, dass er jetzt bei jemandem sein muss, der ihn nicht möchte. Zumindest haben das so alte Schätzchen doch verdient, noch wertgeschätzt zu werden.

Und schließlich und letztendlich würde ich meine Energie hier nicht reinstecken. Der Kunde hat mit dem Zurückschicken ja schon Tatsachen geschaffen, mir persönlich würde es viel besser gehen, wenn ich die Sache schnell abschließen könnte, auch wenn ich vielleicht in ferner Zukunft Recht bekommen könnte - oder auch nicht.

Auf jeden Fall würde ich mindestens eine Nacht drüber schlafen, denn für die Erstattung hast du ja auch ein paar Tage Zeit;-)

Liebe Grüße, Steffi

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48azmh6r0iu0k4hf
Avid Reader

Betreff: Widerruf im B2B

Du solltest dich vergewissern, ob es tatsächlich eine Firma ist bzw. eine mit diesem Namen gibt, sonst sehe ich da wenig Chancen.

Aber dann könntest du ihm dann auch eine Kulanzlösung anbieten. Du erstattest ihm den Kaufpreis ohne Porto und wenn du noch verärgert bis, abzüglich einer Handlingpauschale. 

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3DDruckraum
Crafty Poster

Betreff: Widerruf im B2B

Leider kann er bei einem Widerruf auch das Porto zurück verlangen.

Schon mal dran gedacht, dass UG evtl. Auch Untergeschoss bedeutet in einem Mehrfamilienhaus? Habe schon komische Sachen mit der Adresse mit übertragen bekommen.

Es wird endlich Zeit dem Onlinehandel mehr den Rücken zu stärken und wenn jemand was falsches einkauft, weil die Person nicht richtig lesen kann dafür auch gerade stehen muss.
Ich fahre ja auch nicht in die Stadt, gebe etwas zurück und verlange Benzingeld zurück.

 

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48azmh6r0iu0k4hf
Avid Reader

Betreff: Widerruf im B2B

Wenn es ein B2B Geschäft war, dann kann er es zwar verlangen, zustehen tut es ihm aber nicht, da es dann gar kein Widerrufsrecht gibt.

Aber ja guter Einwand, das UG könnte auch etwas anders bedeuten.

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HelenaBlauerose
Conversation Maker

Betreff: Widerruf im B2B

Das ist wirklich schwierig. Wenn es nicht eindeutig als Firma deklariert war, sehe ich da auch schwarz. Hat er hingegen eine Firma vorgetäuscht, würde ich das zur Anzeige bringen. Unabhängig von Deinen eigenen Kosten und Aufwand, ist das ja vielleicht bei ihm Methode. Und das nennt sich dann Betrug. In diesem speziellen Fall denke ich aber auch, dass man sich nicht rumstreiten sollte, weil es den Aufwand nicht lohnt. Ärgerlich aber wie bereits gesagt, wenn er als Privatkunde aufgetreten wäre, hättest Du ja auch erstatten müssen.

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Holzwirkstatt
Conversation Maker

Betreff: Widerruf im B2B

Hallo SchaetzeVonGestern.

Was hat dich dazu bewogen in dem Kürzel UG eine Firma zu sehen? Welchen Vorteil hätte der Kunde wenn er als Firma bestellt? Er hätte doch dann eher den Nachteil das er nicht widerrufen kann. Die Idee mit dem Untergeschoss finde ich eigentlich sehr plausibel.
UG = Untergeschoss
EG = Erdgeschoss
OG = Obergeschoss

Gruß Wolfgang

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HildegardSchemehl
Post Crafter

Betreff: Widerruf im B2B

Ich hätte auch nur an Untergeschoss gedacht. *smile*

 

Ich finde ebenfalls das Argument gut, dass der Spiegel es doch verdient, in gute Hände zu kommen. So sehe ich es immer, wenn bei mir mal selten die Anfrage kommt, etwas zurückzuschicken, obwohl die Frist schon verstrichen ist, oder ähnlich. Da denke ich, es wäre doch schade, wenn die Sachen in einer Ecke verstauben. 

 

Und den Stress und den Aufwand, jetzt gegen diese Rücksendung anzugehen, lohnt sich das wirklich? 

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BeyondTheBoardEU
Conversation Maker

Re: Widerruf im B2B

Das ist zwar ein anderes Thema, aber wenn man im EU Ausland B2B Handel betreibt, zB mit reverse charge, muss man sich ja auch erst davon überzeugen, dass das andere Unternehmen eingetragen ist. Wenn der Kunde nich angegeben hat als Geschäftskunde behandelt zu werden und du nicht überprüft hast, ob es ein Unternehmen ist, dann würde ich einfach den Fehler eingestehen und die Rückgabe abwickeln. 10 EUR Lehrgeld für die Zukunft und schnell die Nerven schonen. Wenn du dich über 20min Einpacken ärgerst, dann würde ich mich erst recht über die Zeit ärgern, die ich mit Ärgern verbringe

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SimoneHofmannArt
Crafty Poster

Betreff: Widerruf im B2B

Ich würde auch erstmal nachsehen, ob der Kunde aktuell eine UG unter seinem Namen führt; mit diesem Autofill kann tatsächlich einiges schiefgehen. Eine Abfrage lässt sich ganz leicht und kostenlos über northdata.de machen, und dann ist der Drops möglicherweise schnell gelutscht.

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SchaetzeVonGestern
Conversation Maker

Betreff: Widerruf im B2B

Die Adresse war " Max Mustermann

   

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SchaetzeVonGestern
Conversation Maker

Betreff: Widerruf im B2B

Max Mustermann

Mustermann UG

Da kann man schon davon ausgehen, daß es sich um eine Firma handelt.

Ich wüsste auch beim besten Willen nicht welchen Fehler ich eingestehen sollte.

 

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tisch8
Conversation Maker

Betreff: Widerruf im B2B

Einen Spiegel würde ich jetzt nicht automatisch als B2B einordnen, auch wenn das eine Geschäftsadresse wäre. Ansonsten könnte ich jeden Einkauf hier, der von einem Inhaber eines etsy-Shops bei mir getätigt wird, als B2B ansehen, unabhängig vom Artikel. Soweit ich weiß gelten aber auch für B2B Richtlinien, die zumindest beim Shopaufbau beachtet werden sollten. Viele Shops haben klar getrennte B2C und B2B Bereiche, wo man sich unterschiedlich anmelden muss. Wenn dies nicht der Fall ist und der Shop auch eher auf B2C ausgelegt ist, ist es strittig, ob und wann ein Einkauf ein B2B Geschäft ist. Ich finde das nicht so eindeutig.

Soweit ich gelesen habe ist eine UG so was wie eine Mini-GmBH, also eher so was wie ein SoloSelbstständiger. Da kann es dann vielleicht schon sein, dass es nur eine Adresse für privat und Geschäft gibt, wie zB bei den meisten hier auch.

Spiegel verpacken und verschicken ist aber echt nervig, so wie gerahmte Bilder. Da ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass was kaputt geht, insbesondere beim Rückversand, wenn der Kunde eventuell nicht so versiert beim Verpacken ist. Ich kann da verstehen, dass man das nicht so dolle findet.

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