Hallo,
Leider habe ich trotz endloser Suche im Internet und hier im Forum keine eindeutige Antwort auf mein Problem gefunden:
Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und meine USt-ID ist hinterlegt, sodass ich von Etsy eine Netto Rechnung erhalte. Wenn ich das nun richtig verstehe muss ich die 19% Umsatzsteuer mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich abführen (Reverse Charge Verfahren).
Ist das nun bei der Voranmeldung unter "Steuerschuldnerschaft als Leistungsempfänger nach §13b UStG" als "sonstige Leistungen ausländischer Unternehmer EU" einzutragen?
Vielen Dank für euere Hilfe!
Hallo @PiiiepsDesigns diese Umsätze müssen unter Steuerschuldnerschaft als Leistungsempfänger nach §13b UStG [Übrige steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers nach § 13b UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet] stehen, da Du der Leistungsempfänger bist und die 19% Mehrwertsteuer auf viele Leistungen aus dem Ausland bezahlen musst, damit inländische Unternehmen nicht benachteiligt werden, weil man dort ansonsten die Steuern sparen könnte. Und ... damit unser Land auch nicht verarmt *grins*
Da Du die Kleinunternehmen Regelung in Anspruch nimmst, kannst Du diese Steuern leider nicht als Vorsteuer ziehen.
Du musst mit der Abgabe auch immer die "Zusammenfassende Meldung" mit den Steuer ID Nummern der jeweiligen beteiligten Unternehmen machen. Etsy hat die VAT Nr. IE9777587C
Weitere Informationen über den Wechsel der Steuerschuldnerschaft findest Du HIER
Ich hoffe es hilft Dir :))
Hallo @PiiiepsDesigns diese Umsätze müssen unter Steuerschuldnerschaft als Leistungsempfänger nach §13b UStG [Übrige steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers nach § 13b UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet] stehen, da Du der Leistungsempfänger bist und die 19% Mehrwertsteuer auf viele Leistungen aus dem Ausland bezahlen musst, damit inländische Unternehmen nicht benachteiligt werden, weil man dort ansonsten die Steuern sparen könnte. Und ... damit unser Land auch nicht verarmt *grins*
Da Du die Kleinunternehmen Regelung in Anspruch nimmst, kannst Du diese Steuern leider nicht als Vorsteuer ziehen.
Du musst mit der Abgabe auch immer die "Zusammenfassende Meldung" mit den Steuer ID Nummern der jeweiligen beteiligten Unternehmen machen. Etsy hat die VAT Nr. IE9777587C
Weitere Informationen über den Wechsel der Steuerschuldnerschaft findest Du HIER
Ich hoffe es hilft Dir :))
Hallo @Hugs4Paper,
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Ja wunderbar, so hab ich es jetzt auch verstanden dankeschön :)!