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Hallo zusammen,

eine Kundin hatte bei mir drei Artikel gekauft und mich danach kontaktiert, da sie ihr (bzw. ihrer Tochter) nicht gefielen und sie sie zurücksenden wollte. Ich erklärte ihr, dass Rückversand auf ihre Kosten und ihr Risiko erfolgt und ich ihr nach unversehrtem Eingang den  Warenwert (aber nicht das Porto für den Versand zu ihr) erstatten könnte.
Nach einigen Tagen kontaktierte sie mich erneut, da laut Tracking das Paket wieder bei mir eingetroffen sei. Sie schrieb, sie habe das erste Mal bei Etsy gekauft und wünscht sich eine Rückerstattung über ihr Paypal Konto. Ich antwortete, dass die Rückerstattung über Etsy stattfinden müsse, da ich sonst nicht die Gebühren zurückerhalte, die Etsy ja schon fleissig abgezogen hatte. Zudem war ich gerade ein paar Tage unterwegs, der Shop im Ferienmodus, und ich musste sie auf den Folgetag vertrösten.

Das Paket war in der Tat einwandfrei angekommen, und ich habe daraufhin die anteilige Rückerstattung über Etsy vorgenommen, genau so wie ich es auch bisher in anderen Fällen geregelt hatte. Auch eine Nachricht hatte ich in diesem Zusammenhang an sie geschickt, aus diesem Rückerstattungsvorgang heraus. Damit war für mich der Fall erledigt.

Heute kontaktiert sie mich wieder und wollte sich "in Erinnerung" rufen.
Sieht sie die Rückerstattung nicht in ihrer Bestellung? Ich habe ihr nun einen Screenshot von meiner Seite gesendet, kann aber nicht die Nachricht finden, die ich ebenfalls geschrieben hatte.

Weiß da jemand mehr Details?

Lg Ntouka

3DDruckraum
Crafty Poster

Betreff: Rückerstattung veranlasst

Leider ist das so doof mit dem Porto geregelt für Online Händler.
Im Laden in der Stadt verlangt man sein Benzingeld oder Busticketpreis ja auch nicht zurück
Zudem muss der Händler ja nicht mal die Ware zurücknehmen, oder den Warenwert als Geld herausgeben, es reicht ein Gutschein. 

Klar können die Kunden es zuvor nicht anfassen und sich ein Bild darüber machen, aber bei Zweifeln kann man ja immer noch schreiben.

Zumindest müssen die Käufer den Rückversand zahlen, das war früher auch anders.
Ausnahme besteht bei Teilrücksendungen, da musst du natürlich nur den Warenwert zurück erstatten.

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WhimsicalEscapades
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Betreff: Rückerstattung veranlasst

"Leider ist das so doof mit dem Porto geregelt für Online Händler."

Ich seh da jetzt kein Problem drin, denn der Kunde zahlt ja den Rückversand.

Und was man erstattet, sollte einmal widerrufen werden, hat man ja auch bezahlt gekriegt vorher. Auch das Porto. Und wer kostenfrei versendet, na ja, dessen Entscheidung, muß ja keiner.

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WoodenCatto
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Betreff: Rückerstattung veranlasst

@WhimsicalEscapades 

Naja, ob versandkostenfrei oder nicht macht keinen Unterschied. Wenn jemand was bestellt und dann zurückschickt wegen "Oh, falsch gelesen" oder sonst welchen Grund, bleibt man auf 1x Versand sitzen.

Plus Verpackungsmaterial, Verschleiß und das Risiko, dass etwas kaputt geht. Müssen dann leider all die Kund*innen mittragen, die tatsächlich was kaufen und behalten.

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WhimsicalEscapades
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Betreff: Rückerstattung veranlasst

@WoodenCatto 

ja stimmt, Verpackung und Verschleiß. Aber das Porto hatte ich doch bezahlt gekriegt und das kriegt der Kunde dann halt wieder. Bleib ich doch nicht drauf sitzen, wenn er den Rückversand bezahlt.

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WoodenCatto
Conversation Maker

Betreff: Rückerstattung veranlasst

@WhimsicalEscapades 

Wenn ein Artikel 30+5 Versand kostet, der Kunde die gesamte Bestellung "auf eigene Kosten" zurückschickt, musst du trotzdem IMMER 35€ erstatten. Das Porto gibt dir keiner zurück.

 

Oder verstehe ich dich falsch?

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WhimsicalEscapades
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Betreff: Rückerstattung veranlasst

@WoodenCatto 

: ) vielleicht steh ich auf dem Schlauch.

Wenn der Artikel 30 Euro kostet und der Versand 5 krieg ich vom Kunden 35 Euro.

Diese 35 Euro zahl ich zurück.

Es entsteht mir kein Verlust- abgesehen von Verpackung, Verschleiß, Zeit...

Oder überseh ich was???

 

 

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WoodenCatto
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Betreff: Rückerstattung veranlasst

@WhimsicalEscapades 

Du hast wohl den Hinversand vergessen, den du irgendwann mal gezahlt hast. Diese "5€" bekommst du zwar vom Kunden, zahlst du aber auch wieder zurück, obwohl du tatsächlich versendet hast.

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WhimsicalEscapades
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Betreff: Rückerstattung veranlasst

@WoodenCatto 

oh ja klar freilich, ich glaub ich kapier´s nun auch... : )  

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AnnaleasFinest
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Betreff: Rückerstattung veranlasst

@goldknoepfchen,

nur weil es deine Kunden aus blanker Unwissenheit bisher akzeptiert haben, macht es das leider noch nicht rechtens.

"Wenn alle zu schnell fahren..."

Der Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine volle Rückerstattung,  des gesamten Kaufbetrages, ohne willkürliche Abzüge des Verkäufers.

Das Ganze hat folgenden Hintergrund:

Der Kunde soll ja einen Anreiz haben, überhaupt online zu kaufen, denn er könnte ja auch in örtliche Geschäfte gehen!

Der Kunde verliert bei einer Rücksendung eh schon Geld, dadurch, dass er mit Sendenachweis zurücksenden muß, sonst kriegt er ja bei Verlust nichts wieder, und der Verkäufer könnte theoretisch die Ware zwar erhalten haben, beruft sich aber auf "nicht erhalten", - deswegen informiert  man den Kunden auch vor dem Rückversand, was zu beachten ist!

Müßte der Kunde jetzt 2 x Porto bezahlen, einmal hin, einmal zurück, dann ist das zu teuer, bringt ihn vom Online Kaufen ab, und das schadet uns ALLEN ...!!

Deswegen ist das gesetzlich so geregelt, und deswegen macht man vorher eine ordentliche Preiskalkulation, wo man sich ausrechnet, wieviele Rücksendungen man pro Jahr wohl so hat, diese Kosten gleichmäßig auf alle Artikel draufschlägt, was in der Regel ganz wenig ist, 10 cent allerhöchstens - und gut ist's!

 

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SunnytyDE
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Betreff: Rückerstattung veranlasst

@MadewithlovebyNtouka  Zu deiner Frage wegen der Nachricht die du in der Rückerstattung eingefügt hast. Die müsste sichtbar sein wenn du die Bestellung anklickst. Auch hast du von Etsy eine ähnliche email mit den Einzelheiten bekommen wie der Käufer mit deiner Nachricht drin. Diese könntest du auch dem Käufer weiterleiten als Nachweis der Rückerstattung. Wenn du nicht möchtest das der Käufer deine Gebühren Rückerstattung sieht dann kannst du diese vorher ausstreichen oder unleserlich machen bevor du sie weiterleitest. 

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