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Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen. Bisher hatte ich bei Etsy keine Umsatzsteuer- ID angegeben. Im nächsten Monat werde ich aber die Etsy-Grenze erreichen und muss die Nummer dann bei Etsy hinterlegen.

Folglich muss ich meine erste Umsatzsteuervoranmeldung machen. Da ich noch die Kleinunternehmerregelung nutze ist mir klar, dass ich keine Vorsteuer ziehen kann und mir ist bewusst, dass ich nun die Etsygebühren, bzw. die 19% jetzt in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben und nun selbst abführen muss.

Was mir aber nicht klar ist: Was  schreibe ich jetzt beim Umsatz rein? Man gibt ja eigentlich seinen NettoUmsatz an und Elster berechnet automatisch das Brutto. Und berechnet somit auch, was ich dem Finanzamt schulde.

Da ich aber die Kleinunternehmerregelung nutze muss ich ja eigentlich keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Lediglich die Etsygebühren bzw. davon 19%.

Schreibe ich jetzt „0“ beim Umsatz rein? Oder denke ich in die ganz falsche Richtung?

Wär schön, wenn mir jemand helfen kann.

LG Michi

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TimberMeDE
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Ok, dann möchte ich auch nochmal... völlig wertungsfrei zu allem bisher Geschriebenen und nur auf meinen Erfahrungen mit meinem Steuerberater und meinem zuständigen Finanzamt basierend.

Dies sollte theoretisch auch auf andere Kleinunternehmer anwendbar sein, die keinerlei weiteren Abzüge oder Vergünstigungen geltend machen können, wollen oder sollen... Wer dies einmal ausgefüllt hat, kann seine Daten beim nächsten mal einfach immerwieder übernehmen und nur noch die Zahlen entsprechend anpassen.

Nachtrag: Ich bin kein Steuerberater, aber diese Angaben wurden mir von meinem Steuerberater und vom Finanzamt als korrekt bestätigt.

Weiterer Nachtrag: Ich verkaufe NUR physische Produkte.

 

Elster-Konto / Umsatzsteuer-Voranmeldung

Allgemein

  • Jahr (Jahr)
  • Zeitraum (Kalendervierteljahr)
  • Steuernummer (Achtung! Steuernummer der Firma xxx/xxx/xxxxx)

     

Berater

  • Hier steht Euer Steuerberater, wenn er es ausfüllt - ansonsten den eigenen Namen und Adresse angeben.

     

Unternehmer

  • Hier kommen Euere Angaben rein.

 

Blättern und scrollen bis D.

 

D. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UstG)

Im Formular Zeile 29, Kennzahl 46

  • Wert (Rechnungsbetrag Etsy, Shutterstock etc.)

Im Formular Zeile 29, Kennzahl 47

  • Wert (19 % des Wertes aus aus Kennzahl 46)

 

Blättern und scrollen bis H, wenn Ihr nichts anderes geltend machen könnt, könnt Ihr hier den gleichen Betrag aus Kennzahl 47 eingeben.

 

H. Vorauszahlung / Überschuss

Im Formular Zeile ??, Kennzahl 83

  • Wert (Betrag übernehmen von Kennzahl 47)

 

Dies ist dann auch der Betrag, den Ihr unaufgefordert der Finanzkasse überweisen müsst.

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SidBalla
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Hallo, Michi,

der Umsatz spielt hier keine Rolle.

Du zahlst die Umsatzsteuer auf "innergemeinschaftliche Erwerbe" mit 19 %.

Diese "Erwerbe" sind die Summe der Gebühren, die bei jedem Verkauf anfallen, also Gebühren für Payment, Verkaufsprovision, Gebühren auf das Porto und die Gebühren für Wieder- oder Neueinstellungen. Die darauf anfallende Umsatzsteuer rechnet Elster selbsttätig aus und diesen Steuerbetrag musst du ans FA überweisen.

Falls du es noch nicht getan hast - frag bei deinem Finanzamt nach, in welchem Turnus du die Steuer bezahlen sollst. Als Kleinunternehmer sind monatliche Einreichungen in der Regel nicht nötig. Ich soll es alle drei Monate machen.

VG Sigi

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Hugs4Paper
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Hi Michi, wichtig ist, dass sobald Du Deine Umsatz Steuer ID hinterlegt hast, Du ja Nettorechnungen von Etsy erhältst. 

Die meisten machen den Denkfehler, dass man 19% aus/von der Summe der Rechnung zahlen muss, dabei muss man diese 19% oben draufrechnen. 

Beispiel Rechnung:

100 Euro (Etsy Netto Rechnung)

+ 19% Märchensteuer  = 19 € (Reverse Charge)

______________________________________________

Zu verrechnender Brutto Umsatz € 119

======================================

Du machst die Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmen erst einmal nur wegen der "Umsätze" der Etsy Rechnungen oder sonstigen Dienstleistungen, welche Du außerhalb von Deutschland beziehst, daher sind Deine Einnahmen hierbei nicht von Relevanz und mit 0 zu beziffern. Zusammenfassende Meldung mit Etsy VAT nicht vergessen, da wird das Finanzamt sonst ungemütlich. 

LG, Sandra :))

 

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MaDaMiShop
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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@SidBalla@Hugs4Paper:

Danke für die Rückmeldung! Und ich habe eigentlich - denke ich- verstanden, was ihr mir sagen wollt. Ich habe aber ein Video gesehen, wo die Umsatzsteuervoranmeldung 204 beispielhaft ausgefüllt wurde.

Unter "Abschnitt5" Leistungsempfänger als Steuerschuldner bzw. Sonstige Leistungen nach § 3 usw. usw wurde dort- was ihr mir geschrieben habt, die Etsygebühren im Netto eingetragen. Soviel ist klar. (Danke Sandra für den Berechnungshinweis. Das hätte ich wohl tatsächlich falsch gemacht.)

Aber der gute Mann im Video sagte, dass man ziemlich am Anfang unter "steuerliche Umsätze" seinen Nettoumsatz eingibt.

Muss ich also nur unter dem 5. Abschnitt meine 19% Etsygebühren eintragen und oben bei "steuerliche Umsätze" gar nichts?

Bin verwirrt

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MaDaMiShop
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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oder schreibe ich dann ganz oben unter steuerliche Umsätze (Beispiel von Sandra) 119 Euro ? und unten dann den Nettobetrag Etsygebühren und Elster rechnet dann die 19 selber aus??

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Hugs4Paper
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Hallo Michi, ich meine mich erinnern zu können, als ich noch Kleinunternehmen war meine Umsatzsteuervoranmeldung NUR mit den Umsätzen gemacht habe, die ich wo anders verursacht hatte. Also Etsy Rechnung (damals war das auch noch bei eBay so, bevor die hierzulande eine GmbH gründeten) - da ging es bei der der Umsatzsteuervoranmeldung NUR darum, dass man die Dienstleistungen und Gebühren von Unternehmen außerhalb Deutschland abrechnen musste. Ich bin mir sicher, dass wenn Du dort Deine Einnahmen einträgst, sich Dein Finanzamt bei Dir meldest, ob Du neuerdings steuerpflichtiges Unternehmen bist. Ich hatte diesbezüglich damals eine Standleitung zu denen, das war 2014 und ging (damals ganz frisch) um digitale Artikel innerhalb der EU. Und mir klingt noch nach, dass es hierbei als Kleinunternehmen nicht um meine Einkünfte, sondern wirklich nur um meine Ausgaben ging und darum dass diese regulär hierzulande versteuert werden müssen. Ich kann Dir aber wirklich nur den Tipp geben, nochmals beim Finanzamt anzurufen, die sind eigentlich echt nett  *lach (wollen nur unser BESTES)

Im Elster Forum sind dazu nur veraltete Einträge verfügbar *kopfkratz* 

 

Habe aber noch eine hübsche Anleitung für die Zusammenfassende Meldung gefunden Bitteschön HIER

Und einen schönen Mehrwertsteuerrechner

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WoodenCatto
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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ähhhhm jetzt bin ich auch verwirrt. Ich hatte bishe meine USt Voranmeldung immer leicht machen können, habe aber KEINE Zusammenfassende Meldung abgegeben, da ich im Innergemeinschaftlichen Handel ja nur kaufe und nicht verkaufe. Etsy stellt ja mir die Rechnung und nicht umgekehrt. Im Übrigen könnte ich sie auch gar nicht ausfüllen, da ein Nulleintrag an dieser Stelle bei diesem Formular nicht akzeptiert wird. Laut meinem Finanzamt war das auch immer so richtig. Warum muss man sie dann doch machen?

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Hugs4Paper
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Als Kleinunternehmen macht man die Umsatzsteuervoranmeldung im Eigentlichen deswegen, um den Warenfluss oder Dienstleistungen oder generell Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Geschäftspartnern zu versteuern. Umkehrschuld der Steuerschuldnerschaft bedeutet, dass alles was von draußen nach Deutschland auf jegliche Art und Weise importiert wird, rechtmäßig mit 19% Mehrwertsteuer vom Rechnungsempfänger (also von uns hier in Deutschland) versteuert werden muss.

Jedenfalls ist es dass, was unser Finanzamt hier von uns Ansässigen verlangt. Ich sollte zu Zeiten des Kleinunternehmers meine Einkünfte nicht explizit ausweisen, nur meine Ausgaben mit Geschäftspartnern außerhalb Deutschlands.

Deswegen bitte, erkundigt Euch bei Eurem Finanzamt. Leider wissen das selbst dort nicht alle, es gibt hier nur sehr wenige Leute die nur für (Reverse Charge) zuständig sind. Vielleicht ist es Mitarbeiter - abhängig, aber wenn ich hier bei uns einen klitzekleinen Fehler mache, habe ich spätestens 2 Tage später Post.

Steuern ist auch ein Thema, was im Forum nicht unbedingt erwünscht ist, viele hier mögen das gar nicht ... und es ist auch irgendwie ein undankbares Thema. Aber man möchte auch gerne helfen, so gut wie man es kann. Ich bin kein Steuerberater   

Von mir wurde jedes mal eine vierteljährliche Zusammenfassende Meldung verlangt, unabhängig vom Unternehmensstatus. Die listet ja nur die Umsätze komplett als Summe auf und soll die jeweilige Steuernummer des Gegenparts anzeigen. Der Gegenpart macht in seinem Land die gleichen Angaben indem er Deine Umsatzsteuer ID angibt - dann ist es in der Regel nur noch ein Austausch auf digitalem Papier (wenn man die Vorsteuer ziehen darf). 

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tisch8
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Die zusammenfassende Meldung ist, soweit ich informiert bin, nur nötig für digitale Produkte. Diese werden ja nach den Ländern der Käufer steuerrechtlich veranlagt. Das macht etsy. Daher besteht bei digitalen Artikeln zwischen etsy und dem Verkäufer ein innergemeinschaftlicher Geschäftsverkehr. (oder wie man das nennt) Daher ist da der Umsatz immer Netto.

@Hugs4Paper  Da Du ja digitale Artikel verkaufst, musst Du diese Zusammenfassende Meldung machen. Bei physichen Artikeln macht man das ganz normal, da ja die Umsatzsteuer nach Sitz des Verkäufers veranlagt wird. Umsatz ist da ja Brutto.

Steuern sind ein kompliziertes Thema, daher ist es immer schwierig etwas konkretes zu sagen. Ausserdem will man ja nichts falsches sagen. Daher ist es sicher immer ratsam Steuerberater oder das Finanzamt zu fragen, wobei das Finanzamt mMn nicht immer so hilfreich ist. Aber das kommt wohl auch wie immer drauf an.

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SunnytyDE
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Sorry hab da ne Frage, ein bisschen abweichend aber vielleicht trotzdem relevant zum Thema. 

Wenn ich eine Frage habe rufe ich direkt immer beim Finanzamt an. Da ist eine (sehr hilfsbereite) Frau für mich zuständig. Wenn sie mal nicht da ist werde ich immer gebeten sie entweder mit email anzuschreiben oder später nochmal anzurufen. Also was ich sagen will ist da ist im Prinzip eine Person die sich mit meinem Geschäft auskennt. Ist das nicht überall bei den Finanzämtern so? Ich bin immer davon ausgegangen das es so ist. 
Wie haben z. B. auch ein Baugewerbe angemeldet und wenn ich dazu Fragen habe dann ist wiederum ein Mann zuständig. Also die eine Frau könnte mir keine Auskunft oder Hilfe zu diesem  Gewerbe anbieten. 

 

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Hugs4Paper
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Hi @tisch8 als ich online anfing, hatte ich nur digitale Artikel, dass hat sich dann aber schnell geändert und meine Haupteinnahmen entstanden aus dinglichen Artikel.   

Ich glaube nicht, dass die Zusammenfassende Meldung unbedingt nur damit zusammenhängt, ob man digitale Artikel VERKAUFT, sondern auch ob man welche KAUFT. Es geht ja um den innergemeinschaftlichen Austausch - korrekt - aber das hat mMn nichts damit zu tun, ob etwas digital stattfindet. Diese geschäftlichen Transaktionen werden in einer Zusammenfassenden Meldung (auf Gegenseitigkeit) nochmals genau aufgeschlüsselt. Beide Unternehmen teilen ihren Finanzbehörden die Ust-Nr mit und geben bekannt, dass ein Geschäft stattgefunden hat. Dieses dient auch der Erhaltung und Schutz der im eigenen Land ansässigen Unternehmen. Befürchtet wird, dass viele außerhalb Dinge in Anspruch nehmen, um Steuern zu sparen. (Deswegen sind auch Geschäfte  mit der anderen Plattform so fragwürdig. Angeblich gibt es da wohl keine Verzollungen ... etc.) Dadurch fehlt viel Geld in den Steuerkassen, dieses Vorgehen unterstützt die Kontrolle und die Steuereinnahmen.

Habe hier mal einen Auszug von DIESER SEITE kopiert:

Für wen die Meldepflichten gelten
Eine ZM müssen grundsätzlich alle Unternehmer und Organgesellschaften (§ 2 Abs. 2 Satz 2 UStG i. V. m. § 18a Abs. 5 Satz 4 UStG; Abschn. 18a.1 Abs. 1 und 2 UStAE) abgeben, die gem. § 18a Abs. 1 Satz 1 UStG steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen (Vgl. § 18a Abs. 6 UStG) ausgeführt haben und/oder Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 2 UStG) ausgeführt haben, Dienstleistungen erbracht haben, bei denen sich der Leistungsort nach dem Empfängerortsprinzip (§ 3a Abs. 2 UStG) richtet und für die der Leistungsempfänger die Steuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren schuldet (wir sind als Etsys Rechnungsempfänger der Leistungsempfänger), eine Beförderung oder Versendung gemäß § 6b Abs. 1 UStG erbracht haben (§ 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG; BMF, Schreiben v. 28.1.2020, II C 5 - S 7427-b/19/10001:002).
_____________________________

Es ist eine verzwickte Sache, weswegen ein Anruf beim Finanzamt oder eine Beratung durch den Steuerberater sinnvoll wäre. Aber mit der Rechnung von Etsy findet ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft / Dienstleistung statt, welches über Reverse Charge abgewickelt wird. Demnach ist diese in einer Zusammenfassenden Meldung anzugeben. So die Aussage "unseres" Finanzamtes :))

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tisch8
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Stimmt: die zusammenfassende Meldung betrifft bei physischen Artikeln auch B2B. Aber auf etsy betrifft das eben nur die digitalen Artikel. Es geht ja hierbei um den eigenen Umsatz. Dafür ist die zusammenfassende Meldung.

Wer an Endverbraucher in der EU liefert gibt Bruttopreise an. Unterliegt also in dem Fall nicht der zusammenfassenden Meldung. So zumindest meine Rechercheinfo.

Aber eigentlich ging es ja eh nur um die Umsatzsteuervoranmeldung.

Aber mein Kopf hat sich da jetzt gedanklich eh verknotet und ich kann da nichts Klärendes mehr beitragen. Passiert mir bei Steuern und Buchhaltung regelmäßig. : ) Ich schweige daher besser.

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Hugs4Paper
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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@tisch8 *lach

Ja, lassen wir den Knoten im Kopf, ich habe gedanklich auch einen, wenn ich an Buchhaltung denke.

Zu steuerlichen Themen hatte ich auch sehr lange nichts mehr geantwortet, weil das immer ausartet und einem (wie einst im Mittelalter bei schlechten Nachrichten), der Kopf abgeschlagen wird. Also lieber Knoten im Kopf und zurückhalten. Das Internet steht voller Tipps, zukünftig bin ich dahingehend wieder nicht mehr anwesend. Jeder macht so wie er will und darf :)) SchöWo Euch allen

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Mutabamur
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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@Hugs4Paper@tisch8 und @ alle anderen.

Bitte nicht zurückziehen und nicht zurückhalten!

Ich finde den Austausch von Wissen immer sehr hilfreich, gerade bei so unliebsamen Themen wie Steuerfragen. Hier geht es ja ohnehin nicht darum, wer Recht hat und wer nicht, sondern darum, Erfahrungen zusammenzutragen. Das ersetzt natürlich nicht die persönliche Klärung mit Finanzamt oder Steuerberater, aber hat mir dabei geholfen, überhaupt erstmal zu kapieren, worauf es ankommt, was relevant ist, was das Finanzamt von mir wissen muss und wie ich gezielt beim Finanzamt nachfrage.

Zudem ist es wertvoll, durch das Forum immer mal wieder auf solche Themen hingewiesen zu werden. So kann man überprüfen, ob man alles beachtet hat oder ob es noch zu klärende Themenbereiche gibt.

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Hugs4Paper
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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@Mutabamur Du hast so Recht Susa, ich finde das auch immer sehr wichtig sich auch gerade zu diesem Thema auszutauschen, weil es jedes Jahr verworrener wird. Ich weiß ja nicht, wie es Euch geht, aber jedes Jahr, aber wirklich eigentlich jedes Jahr im Sommer stehen irgendwelche dubiosen, gesetzlichen Anforderungen an, die wir erfüllen müssen. Einiges davon finde ich ja auch wichtig, auch für Verbraucherschutzgesetze etc. Aber diese ständig wachsenden Verpflichtungen und 1000 Änderungen verleiden einem die Arbeit schon ein bisschen. Hätte nie gedacht, dass ich das mal so empfinde, aber es reicht so langsam mal ... bin auch ein EU Fan, aber ist schon bedenklich, dass egal ob groß oder klein - alle Verkäufer werden gleichermaßen geschröpft, ohne Rücksicht auf Verluste. Aber gut, weiter/mit/machen - müssen ja  (-:

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WoodenCatto
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Ganz lieben Dank für die Antwort @Hugs4Paper @tisch8 

Ich hatte Anfang des Jahres auch mal beim Finanzamt gefragt, weil ich mir unsicher über die ZM war. Die Frau dort war so nett und hat selbst noch mal nachgefragt und mich dann zurückgerufen. Da hab ich bisher auch drauf vertraut und nie eine ZM abgeben. 

Über digitale Artikel habe ich jetzt natrlich garn nicht nachgedacht. Auch nicht, ob es vielleicht für Kleinutnernehmer*innen bei Nachzahlungen was anderes ist...

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tisch8
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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@WoodenCatto  Nein, ich werd mich nicht zurückziehen. Keine Angst. Auch wenn ich aus anderen Gründen weniger im Forum schreibe. Ich finde Austausch auch wichtig und bin immer dankbar, wenn ich wieder auf ein neues Thema stoße, das zu berücksichtigen ist. In diesem Fall (Zusammenfassende Meldung) ist es nun so, dass ich festgestellt habe, dass ich doch noch zu wenig über das Thema weiß, um da irgendwie etwas praktisch hilfreiches beitragen zu können. Ich möchte da dann nicht irgendetwas falsches schreibe und zu weiterer Verwirrung beitragen.

Bisher habe ich bei der Umsatzsteuermeldung für die Rechnungen anderer Unternehmen (= Ausgaben) im Reverse Charge Verfahren keine Zusammenfassende Meldung gemacht. Da gibt es ja ein extra Feld im Elster Formular, wo die Umsatzsteuer innergemeinschaftlicher Lieferungen (= Steuerschuld in D) eingetragen werden muss. Aber es könnte sein, dass man die Zusammensetzung dieser eigenen Umsatzsteuerschuld irgendwo genauer erfassen muss. Das kann natürlich sein, weiß ich aber nicht. Bisher hat mein Finanzamt das auch nicht bemängelt. Aber das will nichts heißen.

Die Umsatzsteuer eigener Rechnungen (Einnahmen) erfolgt ja in einem anderen Feld. Da ich bisher nur Bruttorechnungen habe, also Verkauf mit deutscher MwSt-Angabe, weiß ich nicht, wie die Handhabung der Umsatzsteuermeldung bei Nettorechungen, also ohne deutsche Mehrwertsteuerausweisung, abläuft. Die Umsatzsteuer erfolgt ja dann in einem anderen Land, nämlich im Sitz des Käufers/ Unternehmens. Eine deutsche Mehrwertsteuer fällt dann ja nicht an. Soweit zumindest mein Verständnis der Thematik. Aber das ist halt eher theoretisch. Die praktische Umsetzung fehlt mir da noch. Und da kommt dann auch das One-Stop-Shop System der EU noch ins Spiel. Komplex.

edit: Bei Kleinunternehmerregelung kann das auch alles anders aussehen. Ich habe mich damals dagegen entschieden und bin umsatzsteuerpflichtig.

Gefühlt verändert sich das Elster-Formular auch jedes Jahr von neuem und die Felder verrutschen. Aber ich stehe mit Formularen eh immer auf Kriegsfuss. : )

Jedenfalls stehn Steuern und Buchhaltung dieses Jahr ziemlich weit oben auf meiner Wichtiges-ToDo Liste. Ich schieb das immer gern vor mir her. Ist aber dringend nötig. Wenn ich dann Klarheit erlangt habe, geb ich meine Erkenntnisse immer gerne weiter. : )

Soweit ich weiß, sind Auskünfte vom Finanzamt oft unverbindlich. Will man rechtlich verbindliche Auskünfte muss man das beantragen und einen Termin vereinbaren. Das kostet dann wohl. Aber ich habe da keine Erfahrungen.

 

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derBUCHBINDER
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Hallo zusammen,

zum Thema hier kann ich nichts verbindliches beitragen und deswegen halte ich mich zurück. Das ist besser als Halbwissen und Vermutliches hier zu verbreiten. Um diese Dinge zu erledigen habe ich einen Steuerberater der redlich bezahlt wird. Ich brauche meinen Kopf für die Dinge die ich beherrsche und die mir Spass machen.

In diesem Thema hier ist es nun  mal wieder soweit, dass keine/r mehr durchblickt, aber unheimlich viel geschrieben wurde.

Ja, es wird schon wieder vereinzelt das Beleidigtsein zelebriert und mit der Rückzugsfahne gewunken. Aber, aber............das braucht es nicht. Hatten wir schon mal öfters. Wird wohl sich nie ändern. Profilierungssucht und Rechthaberei ist in meinen Augen verwerflich.

Habt einen schönen Sonntag und bleibt frisch!

Hermann grüsst

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tisch8
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@derBUCHBINDER  nicht jeder kann sich einen Steuerberater leisten. Und Steuerberater nehmen auch nicht jeden. Da muss man sich dann halt einiges selbst erarbeiten. Sorry, dass ich so viel Verwirrendes geschrieben habe. edit: aber die Kritik ist natürlich richtig und legitim.

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farbfein
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@derBUCHBINDER  ich verstehe deinen Beitrag leider nicht so ganz. Klar, du hast da recht, wenn man mit seinen Buchführung und Steuererklärung nicht klar kommt, sollte man zum Steuerberater gehen. Leider erleben wir hier ja immer, dass viele sich die Ausgaben sparen wollen und dann hier die perfekte Steuerberatung erwarten. Jetzt waren einige hier so freundlich und haben darauf geantwortet. Das dadurch hier eine reger Austausch stattfindet ist doch normal und wohl auch, im Sinne des Forums, gewünscht. Das hat jetzt nichts mit Rechthaberei und Profilierungssucht zu tun. Es ist doch gut, dass hier einige noch antworten . Steuersituation sind eh bei jedem anders. Da kann auch hier keiner eine 100%ige  Antwort drauf geben 

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SunnytyDE
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Ich würde mich niemals nur auf einen Steuerberater verlassen. Je mehr Informationen man selbst sammeln kann je besser. Wenn ich hier z.B. lese ah, die hat das so oder so gemacht dann versuche ich durch mehr informationen das für mich zu bestätigen. Natürlich sollte keiner einen Rat oder Vorschlag (auch ausserhalb von Steuern) nur weil es hier erwähnt wurde annehmen, sondern sich zusätzlich informieren.

Ich finde das Forum genial als Ausstauschmöglichkeit um verschiedene Sichtweisen zu sehen aber letztendlich liegt es ja an einem selbst was man davon hat. Wenn einen ein Thema nicht interessiert muss man ja nicht mitreden oder man kann auch nur lesen und die Informationen leise für sich verarbeiten oder sie auch komplett ignorieren.

Keiner hier kann z.B. den Etsy Algorithmus verstehen aber wir reden ja trotzdem konstant darüber was man am Shop besser machen kann. Wieso also nicht über Steuern?

 

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farbfein
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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@SunnytyDE da bin ich ganz bei dir, so sehe ich das auch. Auch wenn man z B.   das Thema Datenüberprüfung mal betrachtet, da sind wir ja dann auch durch den Austausch im Forum dahintergekommen, welche Steuernummer gemeint war. Das jetzt nur mal als Beispiel. Das Forum ist keine rechtsverbindliche Beratung sondern beruht auch viel auf Erfahrung, das sollten wir uns bewahren.

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HildegardSchemehl
Post Crafter

Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Und leider gibt es auch Steuerberater, die Mist bauen. Aber verantwortlich ist man selber für seine Steuererklärungen, von daher ist das nicht so einfach mit *geb ich ab und muss mich dann nicht mehr kümmern*.

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SunnytyDE
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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Genau das ^^^

Als ich mal ne Steuerprüfung hatte da hatten die Zahlen von Etsy mal nicht genau übereingestimmt. (Längeres und anderes Thema)mein Steuerberater hat damals auch nur die Zahlen die ich im gegeben hatte übernommen. Das erste was der Beamte mit einem Lächeln gesagt hat war: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der war ganz nett und im Endeffekt hat er zu meinenGunsten entschieden mir aber den Rat gegeben das ich alles zweimal überprüfen soll bevor ich es dem Steuerberater weiterleite weil der ja nix überprüft sondern nur nach dem geht was ich ihm sage. 

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MaDaMiShop
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Betreff: Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

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@farbfein:

„wenn man mit seinen Buchführung und Steuererklärung nicht klar kommt, sollte man zum Steuerberater gehen. Leider erleben wir hier ja immer, dass viele sich die Ausgaben sparen wollen und dann hier die perfekte Steuerberatung erwarten.„

Nein, ich spare mir mit euch nicht den Steuerberater. Ich habe an die 12 Steuerberater angeschrieben und alle sind „ voll ausgelastet“.Ich glaube keiner will sich die Arbeit mit „Kleinunternehmerregelung“ machen, da dabei für sie nichts rausspringt. Ein Anruf beim Finanzamt ergibt, dass man von 5 verschiedenen Leuten auch 5 unterschiedliche Infos bekommt.Wenn man im Internet recherchiert hat man später mehr Fragen als Antworten. Deswegen hofft man halt hier als letzten Ausweg wenigstens etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nur mit Hilfe des Forums habe ich schlussendlich erst verstanden, wie das Steuerthema hier bei Etsy läuft.Trotz tagelanger Recherche im Internet.

Also nicht immer gleich so bissig sein.

Vielen Dank für die ganzen produktiven Antworten! Es hat mir wieder sehr weitergeholfen. Ich habe mich nun entschieden vorzeitig ( geplant war nächstes Jahr) eine Steuerapp zu holen, welche ich seit zwei Wochen teste.

Mir wird das jetzt alles zu heiß mit der Steuer und schließlich will ich ja auch Nachts noch schlafen können.

LG

Michi

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