Hallo ihr Lieben, ich habe wieder eine Frage zum meinem "Lieblingsthema" Steuern. Ich bin seit Jahren Kleinunternehmer und verkaufe meine Produkte ausschließlich in Deutschland. Im letzten Jahr habe ich wie die meisten von euch auch eine Umsatzsteuer ID beantragt und diese bei etsy hinterlegt. Dazu waren wir ja verpflichet, soweit noch nicht geschehen... In diesem Jahr habe ich dann erstmalig mit meiner Steuererklärung zusammen einen "Bescheid für 2021 über Umsatzsteuer" erhalten. Der Betrag ist nicht mordsmäßig hoch...aber ich wunder mich, dass ich überhaupt Umsatzsteuer zahlen muss da ich doch als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig bin. Diese Steuerschuld habe ich laut Bescheid in Irland für meine getätigten Umsätze. Kann mir jemand verständlich erklären was es damit auf sich hat? Betrifft es andere Kleinunternehmer unter euch ebenfalls?
Hallo Edith,
deine quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen hast du aber für 2021 erledigt und bezahlt, oder? Falls nicht, könnte es vielleicht damit zusammenhängen.
Sobald man bei Etsy die USt.-ID angibt, werden dir auch als Kleinunternehmerin die Etsy-Gebühren ohne die 19% Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Diese 19% musst du dann quartalsweise eigenständig an dein Finanzamt abführen. Etsy EU hat seinen Sitz in Irland.
Viele Grüße,
Susa
Hallo Susa, das habe ich tatsächlich nicht gemacht
Ob dir das Finanzamt da wirklich weiterhelfen kann?
Ich glaube wirklich durchblick hat da auch bei etsy keiner.
Die checken nur ob du eine UStID hast und setzten das mit einem normalen Unternehmen, dass USt. zahlt, gleich.
Trägst du die UStID wieder aus führt etsy wieder die Steuern ab.
Ich glaube hier gab es schon mal einen Thread dazu müsstest mal schauen was dabei rausgekommen ist oder dich mit der Person unterhalten.
Hallo, aber letzendlich kommt es doch auf dasselbe hinaus, oder? Ob etsy die Steuern direkt abzwagt oder ich diese jährlich ans Finanzamt überweise...
Es geht doch um die 19 % MwSt die bis zur Eingabe meiner UStID mit auf der etsy Rechnung ausgewiesen wurde und mit der Angabe der UStID weggefallen ist. Ich muss also monatlich oder quartalsweise selber die 19 Prozent errechnen und dem Finanzamt melden. Korrekt?
Am einfachsten geht es über ELSTER in Form von quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen. Und eine Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer fällt noch auch an. Ist aber nichts wirklich schwieriges.
Aber das ist doch gerade das was man als Kleinunternehmer nicht machen muss. Es soll eine Vereinfachung sein. Und wenn wir die Umsatzgrenzen nicht überschreiten darf doch keiner von uns Umsatzsteuer verlangen!!!
Vielleicht wäre hier der Gang zum Steuerberater sinnvoll.
Ich habe mit meinem Kleinunternehmen die gleiche Erfahrung gemacht. Seit ich die UStID beantragt habe, muss ich die quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen machen. Mit wurde die Zahlung der USt an Etsy damit erklärt, dass sie ihren Sitz in Irland haben und dort USt gezahlt werden müssen, auch wenn ich ein Kleinunternehmen habe. In Deutschland brauche ich als Kleinunternehmen keine Steuern zahlen. Ich hab da auch nur schwer durchblicken können, hoffe aber, dass ich das jetzt hier richtig erklärt habe.
Lb Grüße Anne
@AnnesPhantasien
hat das Finanzamt dir das mitgeteilt, dass du die Umsatzsteuervoranmeldung machen musst? Du bist ja weiter ein Kleinunternehmen und musst diese ja eigentlich gar nicht abführen?
So gesehen müsste dir ja durch die USt.ID Angabe mehr Geld bleiben, da etsy es nicht abführt.
Also mein Finanzamt hat mir das sehr verständlich erklären können (ich hoffe ich kann das jetzt auch...)
1. Als Kleinunternehmer muss du keine quartalsmäßige Umsatzsteuervoranmeldung machen. Das ist ja der Sinn der Kleinunternehmerregelung.
Deine etwaig anfallende und zu zahlende USt ermittelst du am Ende des Jahres mit Hilfe der Steuererklärung (es gibt da auch bestimmte Grenzwerte, aber die weiß ich jetzt nicht mehr - sorry)
2. Durch die Eingabe der USt-Nr. bei Etsy entfällt die Berechnung der USt durch Etsy. Die zu leistende USt, auf die sich dein Finanzamt bezieht, richten sich nach der Höhe der angefallenen Gebühren (= deine Umsätze in Irland), die im Laufe des Jahres bei dir angefallen sind. Die musst du selbst in der Steuererklärung angeben und berechnen. Somit entfällt aber eine Vorauszahlung für das laufende Jahr.
Ich hoffe das hilft etwas weiter und ich habe nicht am Thema vorbeigeschrieben...
LG Moni
Das Verständnisproblem besteht darin, dass Kleinunternehmer ihre 'Steuerfreiheit' (das nicht Ausweisen der USt) auch auf andere Unternehmen beziehen. Das ist aber nicht so. Etsy ist ein steuerpflichtiges Unternehmen und weist somit SEINE Umsatzsteuer aus, die vom Kunden bezahlt wird. Ein Unternehmer ist Kunde von etsy, daher zahlt er Umsatzsteuer. Bisher wurde ohne USt-ID (also wie bei Privatkunden = B2C) die Umsatzsteuer von etsy ausgewiesen und entsprechend abgeführt. Im internationalen Handel bedeutet eine USt-ID, dass der Handel nun zwischen 2 Unternehmen (= B2B) stattfindet, nicht mehr zwischen Unternehmen und Privatkunde, daher wird die USt nun als zu entrichtende Schuld dem anderen Unternehmen zur Verrechnung überlassen. Zwischen Unternehmen ist die USt ein durchlaufender Posten. Es wird einfach verrechnet. Kleinunternehmerstatus bedeutet ja nur, dass diese Verrechnung nicht stattfinden kann und daher muss der Kleinunternehmer nun an Stelle von etsy, die Steuern verrechnen, beziehungsweise ans Finanzamt zahlen. Im Prinzip ändert sich nichts. Es ist nur eine unterschiedliche Verfahrensweise. (Ich hoffe, ich hab das richtig und verständlich erklärt.)
Ich mach nur einmal im Jahr eine USt-Voranmeldung. Spätestens nach 2 vierteljährlichen minimalen Steuervoranmeldungen sagt das Finanzamt normalerweise es reicht 1x im Jahr. War zumindest bei mir so. Ist aber schon lange her.
Danke euch allen. Grundsätzlich blicke ich da so langsam durch. Doch hab ich nach wie vor die Frage was ich selber berechnen muss. Handelt es sich um die 19 Prozent die etsy nicht mehr automatisch von meiner monatlichen Rechnung abzieht? Diese muss ich dann selber ermitteln und weiterleiten.
LG Edith
das befremdet mich jetzt einigermaßen. Ich bin seit Jahren Kleinstunternehmer und hab auch von Anfang an meine ID-Nr. hinterlegt. Bei mir ist noch nie das Problem aufgetaucht, dass ich seitdem Ust abführen mußte. Allerdings macht mein Steuerberater alles im Rahmen meiner Est. Da werd ich nun auch mal nachfragen müssen, damit mich keine solche Nachzahlungen erwarten.
Mich traff das auch sehr überraschend...man möchte ja nichts verkehrt machen oder etwas unterschlagen
Ja, es ist viel, was es zu beachten gilt und meist muss man sich die notwendigen Informationen mühsam zusammensuchen. Auch Finanzamt und Steuerberater können erst über alle Pflichten aufklären, wenn sie die Info haben, dass wir durch die Nutzung von Etsys Dienstleistungen bei Angabe der USt-ID-Nr. am internationalen Geschäftsleben teilnehmen. Man kann ja nicht voraussetzen, dass jeder Sachbearbeiter weiß, dass Etsy den Sitz in Irland hat.
Zur diskutieren Thematik hier nochmal ein Link, wo m. E. alles gut verstehbar erklärt ist:
https://www.kleinunternehmer.de/ausland.htm#grenzueberschreitend
Hallo Susa :-).
Also ich glaube das "Zauberwort " hier heißt: Reverse Charge Verfahren. Wenn ihr die Monatliche sogenannte Umsatzsteuerabrechnung runterladet, steht dieser Titel ganz unten rechts in der Ecke. Das bedeutet : Umkehr der Steuerschätzung. D. h. : Etsy ist mit Angabe der Steuer ID raus aus der Verantwortung, die Umsatzsteuer für uns abzuführen. Das müssen wir jetzt selber machen. Nur auf die anfallenden Gebühren, 19n%.
Lästig, nervig....jaaa, geht aber, halb so wild.
Liebe Grüße,
Yasmin.
Ahhh, verflixte Autokorrektur!! Das sollte " Umkehr der Steuerschuld " heißen...
Und der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und „normalem“ Unternehmer besteht soweit ich weiß ja auch noch darin, dass sich Kleinunternehmer nicht die per Reverse Charge bezahlte Umsatzsteuer zurückholen können, „normale“ Unternehmer aber schon (sofern die Rechnung bestimmte Infos enthält).
Auch als Kleinunternehmer, sobald man in Besitz einer Ust-ID ist und diese aktiv verwendet (so wie wir hier zum Beispiel bei Etsy Ust-ID hinterlegt haben oder wenn wir im EU-Ausland bei Wareneinkauf die Ust-ID angeben), müssen wir quartalsmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen beim FA abgeben und auch eine zusammenfassende Umsatzsteuererklärung wird ebenfalls fällig. So forderte es FA von mir und so mache ich das seit Jahren. Läuft über Elster und ist relativ simpel zu erledigen.
Beim Umsatzsteuervoranmeldungen müssen die umsatzsteuerpflichtigen Einkäufe im EU-Ausland an das FA deklariert werden und 19% bzw. 7% Steuer auf die EU-Einkäufe (falls Ihr welche gehabt hat) an das FA abgeführt werden. Oder eben 19% auf Etsy-Rechnungen im Rahmen von Reverse-Charge-Verfahren.
Dann frage ich mich was eine Kleinunternehmerregelung für Vorteile hat?
Ich bin gerade dabei, mein Steuergedöns fertig zu machen...gaaanz gruselige Sache für mich.... ich habe meine auf Etsy Gebühren gezahlten 19 % Umsatzsteuer als Betriebsausgabe / Steuerzahlung angegeben, keine Ahnung ob das geht/:erlaubt ist? Werde ich von meiner Steuerberaterin prüfen lassen, ob das ok ist bevor ich es beim FA einreiche..
@3DDruckraum
Ja, das darf wohl ruhig gefragt werden. Die Ust-IdNr hat es in sich.
Solange man als Kleinunternehmer die Ust-IdNr nicht aktiv verwendet, besteht wohl auch keine Pflicht die vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und auch keine abschließende Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer beim FA abzugben. Sobald man aber als Kleinunternehmer die Ust-IdNr aktiv einsetzt, so wie z.B. hier bei einer ausländischer Verkaufsplattform wie Etsy hinterlegt (folglich werden von Etsy-Irland Netto-Rechnungen ausgestellt) oder bei Wareneinkäufen in EU-Ausland seine Ust-IdNr dem ausländischen Lieferanten bekannt gibt und von dem EU-Lieferanten folglich eine Netto-Warenrechnung (aufgrund der Vorlage von Ust-IdNr automatisch ohne ausländische Umsatzsteuer), dann ist man auch als Kleinunternehmer zu einer gewissen Bürokratie verpflichtet. Bei vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen müssen dem FA lediglich die Gesamtsummen der EU-Einkäufe (bei denen die Ust-IdNr benutzt wurde) gemeldet und die 19% Umsatzsteuer auf diese EU-Einkäufe entrichtet werden. Das gleiche gilt für Etsy-Netto-Rechnungen. Da greift Reverse Charge Verfahren (Umkehrschuld).
Hallo Ihr Lieben. Auch als Kleinunternehmen (vorher auch ohne Umsatzsteuer ID) besteht generell die Pflicht die vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen für alle in der EU und im Ausland getätigten Umsätze zu machen. Als Kleinunternehmen kauft man ja vielleicht auch Material für sein Geschäft im Ausland. Selbst wenn das beteiligte Unternehmen keine rechtmäßige Steuernummer hat, oder keine rechtmäßige Rechnung ausstellt, ist man verpflichtet diese Art von Umsätzen im Reverse Charge Verfahren zu melden und regelmäßig zu versteuern.
Hat der Verkäufer keine Angaben gemacht, gilt der Einkaufswert generell als Nettopreis und muss plus 19% Mwst. versteuert werden. Unterliegt man der Regelbesteuerung, kann man diese Beträge als Vorsteuer ziehen.
In der zusammenfassenden Meldung ist es notwendig, alle beteiligten Unternehmen des Austausches mit VAT Nr. anzugeben. Ist keine VAT Nr. vorhanden, muss man dennoch all seine Einkäufe und Rechnungen versteuern, es bedarf keiner gesonderten Angaben. Ich bin seit 2014 dazu verpflichtet und musste es sogar nachträglich tun, als ich noch Kleinunternehmen ohne Umsatz Steuer ID war, weil ich viel Material außerhalb von Deutschland kaufe.
Der einzig nennenswerte Vorteil eines Kleinunternehmens ist, dass man auf seine Umsätze (also Verkäufe) keine 19% Umsatzsteuer zahlen muss. Damit könnte man wettbewerbsfähiger sein, weil man die Preise günstiger halten kann als andere. Aber das ist auch der einzige Vorteil ....
@Hugs4Paper schrieb:Der einzig nennenswerte Vorteil eines Kleinunternehmens ist, dass man auf seine Umsätze (also Verkäufe) keine 19% Umsatzsteuer zahlen muss. Damit könnte man wettbewerbsfähiger sein, weil man die Preise günstiger halten kann als andere. Aber das ist auch der einzige Vorteil ....
Dafür bekommst aber für alle Käufe die du tätigst keine Umsatzsteuer zurück.
Bei ein ein paar Bürogegenständen, Maschinen, Materialien, Auto kann sich das schon lohnen.
@3DDruckraum
"Dafür bekommst aber für alle Käufe die du tätigst keine Umsatzsteuer zurück."
Weswegen ich freiwillig nicht zum Kleinunternehmen Status zurück wechseln würde. Sich die Vorsteuer ziehen zu können, ist ein riesiger Vorteil fürs Geschäft. :))