Seit einigen Tagen kommt der Hinweis bei DHL ob ich die Einwilligung des Empfängers zur Weitergabe der eMail Adresse (für die Sendungsankündigung) habe. Aus Datenschutzgründen sei das notwendig. Muss ich jetzt jeden Kunden um die Einwilligung bitten, wie macht Ihr das? Wäre es nicht sinnvoll, wenn man bei der Bestellung diese Einwilligung anklicken könnte?
In deiner Datenschutzerklärung kann man folgendes lesen:
• Dienstleister: Ich beauftrage bestimmte vertrauenswürdige Drittanbieter, für meinen Shop Aufgaben auszuführen und Dienstleistungen zu erbringen, wie beispielsweise Paketdienste. Ich gebe deine personenbezogene Daten an diese Drittanbieter weiter, aber nur in dem Umfang, in dem sie für die Durchführung dieser Leistungen erforderlich sind.
Ich würde jetzt als Laie davon ausgehen, dass der Kunde mit dem Kauf deinen Datenschutzbestimmungen zustimmt und damit auch die Einwilligung zur Weitergabe gibt.
Liebe Grüße, Steffi
Liebe Steffi, ja da ist das Problem, die E Mail Adresse ist für die Zustellung nicht unbedingt erforderlich. Dazu gibt es sogar ein Urteil. In Zukunft werde ich einfach nur die Trackingnummer angeben und die Kunden müssen dann selber schauen. Liebe Grüße
Wenn Du hier die Trackingnummer angibst, reicht das doch eigentlich. Dann wird der Kunde von Etsy benachrichtigt und kann selber tracken.
Das werde ich in Zukunft auch machen. Wird wohl nicht anderst gehen. Ich kann nicht jeden anschreiben und um die Genehmigung bitten
Nein, diese Einwilligung hast Du nicht. Dafür gibt es in "normalen" Onlineshops Checkboxen, die der Kunde aktiv anklicken muss. Dies ist bei Etsy nicht der Fall.
Mit der Datenschutzerklärung ist nur die Weitergabe der Daten abgedeckt, die unbedingt für den Transport erforderlich sind - also die Anschrift.
Die Weitergabe der E-Mail-Adresse zur Übermittlung des Versandstatus ist ein Extraservice, der nicht unbedingt erforderlich ist. Das kann der Kunde ja selbst entscheiden, indem er auf den Trackinglink klickt und die Daten selbst eingibt.
Nachzulesen hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/e-mailadressen-weitergeben-paketdienstleister.html
Ja genau so ist es, soweit habe ich auch schon recherchiert. Schade, dass man bei der Bestellung nicht ein Häkchen für die Genehmigung machen kann. In Zukunft muss halt die Trackingnummer genügen. Liebe Grüße
Bei den Versanddienstleistern gebe ich beim Portokauf meine Zweitmailadresse an. So werde ich per Mail informiert, wie der Versandstatus ist und leite diese Infos an den Kunden per Mail weiter. So ist der Kunde in der Lage "persönlich" zu reagieren & auch u.a. einen Liefertermin oder Abstellort zu vereinbaren. Auch hierüber werde ich dann informiert und leite es wieder per Mail an den Kunden weiter. So gibt man keine E-Mail Daten an den Versanddienstleister weiter, aber der Kunde ist dennoch informiert. Das ist natürlich ein Extra Aufwand, aber das ist meine Problemlösung zu diesem Thema :))
Ja dies wäre auch möglich, aber ist wirklich mit viel Zeitaufwand verbunden. Liebe Grüße