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deutsches Stempelgesetz

Da mir immer wieder Beschreibungen wie 585 Goldfill oder 14 ct Goldfill o.ä. über den Weg laufen, möchte ich alle Hersteller*innen von Goldfill- oder vergoldetem Schmuck freundlich darauf hinweisen, daß es in Deutschland ein Stempelgesetz gibt. Karat- oder Feinheitsangaben dürfen nur benutzt werden, wenn das Schmuckstück durchgängig aus diesem besteht. Wenn man es einschmilzt, muß es diesen Feingehalt enthalten. Nachzulesen im deutschen Stempelgesetz. Etsy ist eine Fundgrube für Abmahner.
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WasserUndGras
Inspiration Seeker

Re: deutsches Stempelgesetz

Hallo! Kennst du dich zufälligerweise auch damit aus, was bei Schmuck mit geringem Goldanteil in Etsy-Beschreibungen "erlaubt" (also abmahnsicher) ist und was nicht? Ich kopiere mal meine Frage aus einem anderen Thread direkt hier rein:

Durch Lektüre einschlägiger Seiten vor allem der IT-Recht-Kanzlei (die unterhalb der teureren Abo-Ränge anscheinend leider keine Fragen beantwortet - ich habe nur die 9,90 Euro-Version) habe ich den Eindruck gewonnen, dass es eventuell rechtlich gefährlich ist, Schmuck mit Goldanteilen anzubieten und dabei in der Beschreibung den Goldanteil zu erwähnen. Zur Klarstellung: es geht nicht um vergoldeten Schmuck, sondern um klar als solchen erkennbaren Silberschmuck mit jeweils einigen kleinen aufgeschweißten Feingoldplättchen. Wie darf ich das beschreiben, ohne mich auf abmahngefährdetes Terrain zu begeben? Darf ich z.B. überhaupt irgendwo im Text erwähnen, dass die Plättchen aus Feingold/999er-Gold sind, oder ist das schon gefährlich, weil es einen Wert suggeriert, den ein größtenteils aus Silber bestehendes Teil natürlich nicht hat? (Gestempelt sind die Dinger natürlich nur mit dem 925-Stempel.)

Darf ich das Wort "Gold" verwenden oder ist selbst das in Verbindung mit größtenteils aus Silber bestehendem Schmuck schon riskant? Und wenn das auch nicht okay ist, wie um alles in der Welt soll ich die Dinger dann beschreiben? Das Gold gar nicht erwähnen geht ja wohl auch nicht...

Mein Bauchgefühl sagt ja, dass es eigentlich ok sein müsste, sowas zu schreiben wie "Silberohrringe mit kleinen aufgschweißten Plättchen aus Feingold" o.ä. Aber die immer am Horizont dräuende Abmahnindustrie macht mich ganz kirre...
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Re: deutsches Stempelgesetz

Hallo,

habe jetzt erst deine Nachfrage gesehen. "Silberohrringe mit kleinen aufgschweißten Plättchen aus Feingold" hört sich für mich in Ordnung an. Bei meinem Post geht es darum, daß auf Schmuckstücken der Feingehalt nur gestempelt werden darf, wenn er komplett daraus besteht. Auch in der Bezeichnungdarf nicht Ohrringe 14k Goldfill stehen. Viele Käufer gehen hier davon aus, daß der Schmuck aus Gold ist. Es bieten hier aber viele sog. Goldfillschmuck an, der mit 14k oder 18k angegeben wird. In einer Beschreibung können wir genau das Schmuckstück beschreiben, z.B. eine Vergoldung , ob Feingoldvergoldung oder 585 Vergoldung, wie stark sie ist usw. Ich darf nur nicht stempeln.

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PeraPeris
Inspiration Seeker

Betreff: deutsches Stempelgesetz

Hallo, ich hätte da auch mal eine Frage, vielleicht kann mir die jemand beantworten. Leider gibt es ja kein EU-weites Stempelgesetz, sodass jedes Land seinen Silberschmuck selber mit Herstellerstempel versieht. In Deutschland besteht keine Stempelpflicht, bedeutet das aber dann gleichzeitig auch, dass man seinen Silberschmuck nirgends offizielle zertifizieren lassen kann? In diesem Fall kann man den Silberschmuck dann ja aber auch nicht in ein anderes EU-Land verkaufen. Gibt es da evtl. irgendeine praktikable Lösung für den Verkauf in andere Länder? Grüße, Peer

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