Hallo,
habe jetzt erst deine Nachfrage gesehen. "Silberohrringe mit kleinen aufgschweißten Plättchen aus Feingold" hört sich für mich in Ordnung an. Bei meinem Post geht es darum, daß auf Schmuckstücken der Feingehalt nur gestempelt werden darf, wenn er komplett daraus besteht. Auch in der Bezeichnungdarf nicht Ohrringe 14k Goldfill stehen. Viele Käufer gehen hier davon aus, daß der Schmuck aus Gold ist. Es bieten hier aber viele sog. Goldfillschmuck an, der mit 14k oder 18k angegeben wird. In einer Beschreibung können wir genau das Schmuckstück beschreiben, z.B. eine Vergoldung , ob Feingoldvergoldung oder 585 Vergoldung, wie stark sie ist usw. Ich darf nur nicht stempeln.
Hallo, ich hätte da auch mal eine Frage, vielleicht kann mir die jemand beantworten. Leider gibt es ja kein EU-weites Stempelgesetz, sodass jedes Land seinen Silberschmuck selber mit Herstellerstempel versieht. In Deutschland besteht keine Stempelpflicht, bedeutet das aber dann gleichzeitig auch, dass man seinen Silberschmuck nirgends offizielle zertifizieren lassen kann? In diesem Fall kann man den Silberschmuck dann ja aber auch nicht in ein anderes EU-Land verkaufen. Gibt es da evtl. irgendeine praktikable Lösung für den Verkauf in andere Länder? Grüße, Peer