Hallo,
es hat sich zwar noch nie ein Kunde beschwert, dass der Zoll Stress gemacht hätte, aber ich habe heute mal bei der Industrie und Handelskammer angerufen und nachgefragt, wie ,was ,wo aufgeführt werden muss. Hier im Forum kursieren da ja recht unterschiedliche Auffassungen. Bis ca. 350 € reicht die Zollinhaltserklärung CN22. Im Folgenden die Infos, wie ich sie verstanden habe:
eine Handelsrechnung muss immer außen angebracht werden. Aufzuführen sind alle Posten, die der Kunde bezahlt. ( keine Freigrenzen)
der Warenwert ist der Rechnungsbetrag incl. Versandkosten und Steuern. (gegebenefalls auf der Zollinhaltserklärung vermerken: incl. Versand und Sales Tax )
soweit die Mitarbeiterin der Industrie und Handelskammer.
Nur so am Rande. Rechnungen für Lieferungen außerhalb der EU müssen den Vermerk, " Ausfuhrlieferung steuerfrei nach §4 Nr. 1a" tragen, sonst muß die deutsche Umsatzsteuer abgeführt werden.
Ich habe auch beim deutschen Zoll angerufen. Die interessiert nur die deutsche Seite. Hier ist der Warenwert immer incl. Versandkosten.
Ich mache das nun so. Warenwert gleich Rechnungsendbetrag. Falte die Rechnung so, dass die Rechnungspositionen sichtbar sind und klebe noch einen Hinweis auf die Warensendung "Sales tax retracted by Etsy", was laut deutschem Zoll nicht erforderlich ist.
Falls jemand nachlesbare Informationen aus erster Hand hat, immer her damit. Ich habe das Gefühl, um so einen Kleinkram, wie wir ihn darstellen, schert sich niemand und die Handelshemmnisse werden für uns immer größer. Etsy ist da auch nicht gerade hilfreich.
Herzlichen Dank für diese wichtigen Informationen, die frischen alles nochmals auf :))
Leider wird globales Handeln zunehmend erschwert.
Die IHK gibt zu diesem Thema noch WEITERE Informationen im Internet bekannt.
Mich würde da interessieren, welcher Betrag denn dann auf der Rechnung steht, wenn etsy zB in den USA die sales taxes dem Kunden in Rechnung stellt, aber ich mit diesen Sales Taxes ja nix zu tun habe. Dann steht ja auf meiner Rechnung eigentlich ein anderer Betrag als der Kunde bezahlt hat, ansonsten würde ja meine Buchhaltung nicht mehr stimmen. Oder mach ich da einen Denkfehler?
Es gibt mMn nach da keine unterschiedlichen Auffassungen, sondern nur unterschiedliche Handhabungen und Wissenslücken.
Ich find ja die Steuertexte immer sehr unverständlich. Ich hatte da schon Bücher zum Thema ausgeliehen, aber die waren irgendwie (noch) zu hoch für mich. Deshalb verschicke ich bisher nicht in Drittstaaten. Denn der Nachweis, dass etwas auch im Drittland angekommen ist, ist ja nicht in allen Fällen immer gegeben, denn dann fällt ja doch deutsche USt an.
Naja, vielleicht steig ich irgendwann noch dahinter. : )
Dort steht dann der Betrag gesondert ausgewiesen und der Vermerk von Etsy:
"Etsy zieht Sales Tax des Bundesstaats CA in deinem Namen ein."
Weitere Informationen zu SALES TAX von Etsy gibt es HIER