Wie ist das jetzt eigentlich mit dem Versand nach GB? Wird GB jetzt schon als ein Nicht EU-Land betrachtet und auch so gehandhabt? Also mit Zollinhaltserklärung und dergleichen? Oder gilt das erst nach Fristablauf Ende des Jahres?
Weiß da jemand was? Irgendwie konnte ich dazu nichts erhellendes finden.
so, jetzt hab ich doch nochmal genauer recherchiert und wie es aussieht bleibt steuerrechtlich und zollrechtlich bis Ende des Jahres alles beim Alten.
https://www.ihk-muenchen.de/internationalisierung/brexit/steuern/
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/brexit_node.html
(und juhu, ich kann aktuell wieder auf threads antworten ;) )
Ich habe letzte Woche auch nach England versendet, steuerrechtlich ist es bis Ende 2020 KEIN Drittland, aber dennoch klebe ich eine Zollerklärung auf das Paket... man weiß ja nie wer in Frankfurt am Zoll es bearbeitet.... hinterher kommt es zurück, also Zollerklärung drauf und gut
-ZOLLERKLÄRUNG? Man nimmt doch seit langem die Warenpost-Etiketten mit den gewünschten Angaben in den Feldern und fertig...?
Es sei denn Du verschickst Riesenpakete, da kenne ich mich nicht aus.
das Warenpost Etikett International (mit integriertem CN22) ist eine Zollinhaltserklärung
Bisher war das ja für GB nicht nötig, da EU. Das war ja meine Frage.
-aber der Abschnitt mit der Zollerklärung ist doch nicht immer dran, macht die Warenpost automatisch wenn nötig, deshalb MEINE Frage, wie man denn nach GB so eine Zollinhaltserklärung ausstellt, man kann doch nur mit Warenpost senden und da gibt es für GB (noch) keine.
Da es definitiv unnötig ist, erübrigt sich deine Frage doch. Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen.
-sicher genauso unnötig wie Deine unfreundliche Reaktion?
Macht mal wieder Lust auf dieses Forum hier....
Hallo, versendet man u.a. mit der DHL, zwingt die DHL das Zollformular direkt im System auszufüllen und auszudrucken.
Wenn ich ein Einschreiben ins Ausland versende, muss ich bei Drittländern (also nicht EU Staaten) eine Zollerklärung direkt auf das Paket kleben. Es gibt direkt bei der Post kleine Blöcke (gratis) - welche Aufkleber sind. Unsere Post nimmt u.a. ein Einschreiben, Päckchen oder auch Pakete ohne Zollerklärung gar nicht an. Das ist zwar nicht so schön für den Verkäufer aber kein Umstand, der mir das Leben erschwert.
Die Zollerklärung muss den Warenwert in der jeweiligen Währung (€) des Versenders/Verkäufers enthalten, Gewicht und Inhaltsangabe (möglichst in der Sprache des Zielandes, zumindest aber in englisch) was genau im Paket enthalten ist. Das Kreuzchen muss bei WARE gesetzt werden und nicht bei Geschenk
Tüddelü, das macht uns gar nichts aus (o;
Wie farbfein erklärt hat, ist es richtig.
1. Land: Deutschland - jeder kann so wie er mag
2. Land: alle Länder der EU einschließlich GB bis Ende 2020
3. Land: alle anderen Länder weltweit
1. ist klar
2. und 3. darf ich nur dann Waren verschicken, wenn ich als Geschäftskunde bei der Post registriert bin und das Etikett selbst ausdrucke (ist dann schon bezahlt - bei mir durch PAYPal)
Der Unterschied zwischen 2. und 3. ist: bei allen EU Ländern (und damit im Moment noch GB) ist KEINE Zollinhaltserklärung mit draufgedruckt, weil sie in diese Länder nicht gebraucht wird.
Bei 3. ( weltweit) wird die Zollinhaltserklärung automatisch mit gedruckt.
FAZIT: Man darf nur noch als Geschäftskunde der Post Waren ins Ausland verschicken und die alten grünen Aufkleber kann man vergessen und entsorgen. Das gilt ab Januar 2019.
Und da muss ich doch mal stänkern: Es gibt so viele Threads seit 2019 zu dem Thema und man sollte das jetzt wirklich wissen.
Eigentlich war meine Frage nur, ob man schon dieses Jahr GB als Drittland behandeln muss. Ich habe es mir letztendlich erstmal selbst beantwortet. Es war keine Frage nach dem Versand und dem Ausfüllen von Zollinhaltserklärungen. Auch wenn das bei Warenpost International automatisiert ist, verlasse ich mich persönlich nicht auf technische Automatismen. Ich mag es gern, wenn ich weiß, was ich tue. Und auch Privatpersonen (und damit meine ich nicht Privatunternehmer) verschicken ins Nicht-EU-Ausland und brauchen dann eine Zollinhaltserklärung.
Und wie jemand seine Ware versendet, ist doch erstmal jedem seine eigene Angelegenheit. Wenn man unbedingt möchte, kann man ja drauf hinweisen, dass das so nicht mehr er'erlaubt' ist. Das hat ja feinlieb auch nett gemacht. Dann kann man es doch dabei belassen.
@EdelundFeinDesign'man sollte das jetzt wissen' ist so ein ad hominem Satz, den man sich sparen kann. Hast ja selbst gesagt, 'da muss ich jetzt stänkern'. Das bringt einen in der Sache nicht weiter und ist unhöflich.
@bellecoseschmuckich habe Deine Frage wegen dem CN22 wohl mißverstanden, denn ich dachte, Du würdest die CN 22 allgemein nicht für eine Zollinhaltserklärung halten. Ich wollte damit keine Verwirrung stiften. Denn ich bezog die Frage nicht auf den Versand nach GB.
@ tisch8, ich habe nicht dir geantwortet. Deine Frage war bereits geklärt.