Heute habe ich wieder etwas zum Staunen gehabt! Nicht nur die interessanten Mixtapes von Peter, sondern auch die erste unfreie Rücksendung. Meiner Erfahrung nach muß ein Versender eines unfrei versendeten Pakets bei der Post unterschreiben (mit Ausweis und heck meck), dass er für die Kosten einer Warenannahmeverweigerung (was'n Wort) aufkommt. Heute wurde ich eines besseren belehrt! Ein Kunde kann wohl ein Paket öffnen wieder verschließen, den Empfänger unkennntlich machen und in die Postbox werfen. Dann wird dieses Paket an den Absender unfrei zurück gesendet. 21,xx € Kosten wenn man annimmt.
Blöderweise reicht bei der noch immer herrschenden kontaktlosen Zustellung ein Winken aus dem Garten, dass der Paketfahrer ablegt (nicht das was ihr jetzt denkt! Das Paket natürlich)
Glücklicherweise war der Warenwert höher und so habe ich der Kundin noch 0,38€ zurücküberweisen können. In Ihrer Antwortmail habe ich regelrecht die Galle gerochen die sie gespuckt hat. Aber wieder was dazu gelernt. Selbst die Annahme verweigern wenn ersichtlich ist, dass Paket geöffnet und/oder Empfänger unkenntlich gemacht wurde!
LG Hartmut
Also hat die Kundin das Paket geöffnet, sich gegen die Ware entschieden, ihre Adresse entfernt und dann in Postbox geworfen, so dass die DHL Dir nun die Retour in Rechnung stellt? Hast Du darüber nun eine separate Rechnung erhalten, oder warum weißt Du von den 21 Euro?
Wirklich frech. Ich hab schon mal ne Aufforderung für eine Rücksendeschein von einer Kundin bekommen. Aber nachdem ich sie auf die AGB hingewiesen habe, wurde dann doch das Rückporto bezahlt. Normalerweise bekommt man ja eine unfreie Sendung nur ausgehändigt, wenn man zuvor das Porto bezahlt, aber CORONA macht skurile Dinge möglich.
Das ist ja mal echt dreist. Aber guter Hinweis, nur das bei der Erstattung abzuziehen.
Das mit den 21,xx€ kann man googlen, genauso wie das, mit dem Empfänger entfernen und dann in die Postbox! Die Kundin scheint Erfahrung damit zu haben, Sie hat auch noch den Leitcode unkenntlich gemacht. Sodass nur Identcode und Absender sichtbar ist. Die 21.xx werden bei mir mit der nächsten Abrechnung abgebucht werden.
ACHTUNG! In der Sendungsverfolgung wurde der Verlauf so dargestellt:
Eingeliefert (von mir)/Die Sendung wurde erfolgreich zugestellt (bei ihr)/Die Sendung wurde vom Absender (Kundin) in die Packstation (irgendeine) eingeliefert/Die Sendung wurde zugestellt (bei mir)
Das heisst angenommen ist angenommen! (von mir) hätte ich die Annahme verweigert wäre ich vielleicht aus der Sache raus. Wenn das Paket nicht ausgelöst wird, dann wird es vernichtet oder versteigert. Wenn die Kundin dann den Kaufpreis von mir zurück verlangt! Wenn ich die Annahme verweigert habe? Was dann?
Sie hatte 8 Steigen für einen Kinderkaufladen bestellt. Abmessungen im Titel und im Text zusätzlich ein Bild mit einer Hand als Größenvergleich hat nicht geholfen, Sie davon zu überzeugen, dass die Steigen nicht für richtiges Obst geeignet ist, für das sie die Steigen wollte. Erst schrieb Sie eine Nachricht, dass sie die nicht will weil Kinderspielzeug, (Stöhn-Smily denken) dann rief sie hier an. Beide Male wurde freundlich auf die AGB verwiesen, das die Portokosten für solche Rücksendungen vom Kunden zu bezahlen sind.
Die Bauernschläue hat sie ordentlich was gekostet.