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Hallo ihr Lieben,

es gibt da eine Sache mit der Umsatzsteuer, welche ich nicht verstehe.Habe mich durch sämtliche Beiträge gekämpft und im Internet gesucht.Bin aber jetzt noch verwirrter. Vielleicht könnt ihr mich aufklären.

Ich bin „ Kleinunternehmer“ und habe eine Umsatzsteuer-ID beantragt.Diese ist also noch nicht bei Etsy hinterlegt. Ich als Verkäufer muss derzeit Umsatzsteuer für einen Verkauf zahlen. Also Etsy zieht das automatisch ab.

Wenn ich jetzt aber meine Umsatzsteuer-ID demnächst eintrage..ist es dann so, dass Etsy nichts mehr abzieht? Ich muss das dann natürlich jährlich dem Finanzamt mitteilen, aber  da ich ja eh unter der Grenze,  und „Kleinunternehmer“ bin muss ich dann sowieso keine Umsatzsteuer zahlen?

Fällt diese Gebühr dann schlussendlich weg?

Ich bin sehr verwirrt.Eine Etsy-Mitarbeiterin sagte, dass ich die Umsatzsteuer trotzdem weiterhin zahlen muss, da es die Umsatzsteuer auf die Etsy-Transaktionen etc. sind.

Ich kapiere nun gar nichts mehr und möchte aber natürlich alles richtig machen.

Liebe Grüße Michi

Mutabamur
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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@3DDruckraum 

Eine Steuersoftware nutze ich nicht. Deren Vorteil hat sich mir bislang noch nicht erschlossen. Ich habe meine eigenen Buchhaltungstabellen erstellt, aus denen ich die Summen ziehe, die ich dann in die entsprechenden Formulare und Felder bei Elster eintrage. 

Zum Thema Vorsteuer ein Auszug aus der Mail meines Finanzamtes:

Es ist zu beachten, dass Sie als Kleinunternehmerin nicht auf die Steuerfreiheit bestimmter Umsätze verzichten können, keine Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen dürfen und auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.

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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Ich mache keine Umsatzsteuervoranmeldung, sondern gebe die Gebühren von Etsy, auf die ich die 19% ans Finanzamt abführen muss, in der jährlichen Steuererklärung mit ab.

Sind auch keine hohen Beträge. Hat das Finanzamt bisher so toleriert. Korrekt ist aber, das du 19% sofort dem Finanzamt schuldest (zum Quartalsende).

Unter Innergemeinschaftlicher Erwerb in der EÜR eintragen.

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SpaingirlEmbroidery
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Mutabamur

Ich weiß das du kein Steuerberater bist. Tatsächlich bevor ich hier die frage gestellt hatte,hatte ich das Finanzamt aufgesucht das einziege was ich bekam war ein Zettel mit zwei telefon nummer nach dem ich zu Hause war rief ich dort an und musste festellen das die zwei Personen von denen ich die nummer hatte keine Ahnung davon hatten den die sagte die ganze zeit da ich kleinunternehmer bin brauch ich das nicht als ich das Reverse-Charge , Etsy und so weiter nannte hatten die keine Ahnung und meinten ich sollte mir ein Steuerberater nehmen aber wie gesagt für die paar sachen die ich mache (es vergehen stunden bis ich was anfertige) kommt nicht wirklich viel bei raus um dann noch ein Steuerberater zu nehmen da war ich sogar drauf und dran den shop zu schliesen was eigentlich schade ist weil ich riesen freude habe was das Sticken betrifft .Vielen dank für deine Antwort eigentlich hast du mir schon die hilfe gegeben die ich gesucht hatte .Vielen dank Dir noch mal 

 

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Mutabamur
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Meines Wissens stimmt das so.

Ich fand das auch verwirrend, weil man so viele widersprüchliche Informationen im Internet findet. Daher habe ich bei meinem Finanzamt nachgefragt, die mir in einer ausführlichen Mail alles erklärt haben. Fand ich supernett.

Vielleicht hilft dieser Link auch noch ein bisschen weiter. Dort wird alles relativ verständlich erklärt:

https://www.kleinunternehmer.de/ausland.htm#ustidnr

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DieHangLage
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Kenn ich schon, trotzdem danke!!

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DieHangLage
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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An 3DDruckraum:

Danke für den Tipp.Werde ich dann versuchen sollte es soweit kommen.

LG

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DieHangLage
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Muss ich eigentlich auch eine Steuervoranmeldung machen, wenn ich noch keine Umsatzsteuernummer an Etsy weitergeleitet habe.

Theoretisch werde ich ja als Privatperson geführt und die Umsatzsteuer wird automatisch von Etsy abgezogen.

Auf der anderen Seite weiß das Finanzamt aber ja, dass ich trotzdem als „ Kleinunternehmer“ handle und verlangt eine Voranmeldung.

Soll ich eine Voranmeldung machen und dann irgendwo ankreuzen, dass die Umsatzsteuer schon abgeführt wurde??

Sorry für meine vielen Fragen…

LG Michi

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3DDruckraum
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Wenn du als Kleinunternehmen geführt wirst und keine Ust. ausweist musst du auch keine Ust. Voranmeldung machen.

Wenn du deine Ust.ID an etsy weitergibst wirst du da als Unternehmen geführt, dass Ust. pflichtig ist, ab da solltest du dich beim Finanzamt melden wie du vorgehen musst.
Wenn du unter 1000€ Ust. im Jahr umsetzt reicht es die Ust. mit deiner Einkommensteuer zu machen.

Aber am besten fragst du mal beim Finanzamt nach.

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HandmadewithloveNM
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Hi,

 

die gleiche Frage wie Du hatte ich mir im letzten Jahr auch gestellt. Du hast ja beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und dort auch vermutlich schon die Umsatzsteuer ID-Nummer beantragt. Nach ca. 4 Wochen kam dann von meinen Finanzamt die Bestätigung und mir wurde eine neue Steuernummer mitgeteilt mit der ich ab sofort mit dem Finanzamt kommunizieren soll. Das ist nicht mehr dieselbe die Du vorher privat hattest. Ab da muss die Einkommenssteuererklärung und EÜR über diese Nummer erfolgen. Ich zitiere mal die wichtigen Teile im Schreiben. Dann ist es einfacher zu verstehen.

 

  1. Es kam als erstes ein Schreiben mit „Ergänzende Informationen zur Steuernummer/Mitteilung der Voranmeldezeiträume“. In diesem Schreiben wurde mit die Kleinunternehmerreglung bestätigt und lautet wie folgt:

„Als Kleinunternehmer i.S.d. §19 UstG sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben. Die Verpflichtung vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu übermitteln, besteht für Sie, wenn Sie mindestens eine der folgenden Umsatzarten ausgeführt haben (vgl. §18 Abs. 4a Sätze 1 und 2 UstG):

-innergemeinschaftliche Erwerbe

-erhaltene Lieferungen und sonstige Leistungen i.S.d. §13b Abs. 1 und 2 i.V.m. Abs. 5 UstG

-erhaltene Lieferungen als letzter Abnehmer im Rahmen des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes (vgl. §25b Abs. 2 UstG)

-Fahrzeuglieferungen i.S.d §2a UstG

 

Die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen beschränkt sich auf Quartale, in den eine Steuer zu entrichten ist.

 

Erhaltene Lieferungen und sonstige Leistungen sind die Rechnungen die von Etsy erstellt werden, da diese ja aus Irland erstellt werden. Es gibt Finanzämter die wohl gleich statt quartalsweise das jährlich nur haben möchte. Das würde aber in dem Schreiben auch so aufgeführt werden.

2. ca. 1 Woche später kam dann auch schon vom Bundeszentralamt für Steuern das Schreiben mit der Mitteilung der USt-IdNr. Dem Schreiben wurde ein Infoblatt beigefügt und ist vom Text etwas länger als das vom Finanzamt, aber sinngemäß derselbe Inhalt.

Hinweise zum Umsatzsteuer-Kontrollverfahren

Das Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) erteilt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf Grundlage der vom zuständigen Finanzamt übermittelten Daten. Sollten sich Ihre Daten ändern, wie z. B. durch Umzug oder Namensänderung, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem Finanzamt mit.

Möchten Sie als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer nicht, dass die im Bescheid genannten Daten im Bestätigungsverfahren verwenden werden, können Sie sich eine gesonderte Euroadresse anlegen lassen. Sie ist schriftlich beim BzSt zu beantragen und wird ausschließlich im Bestätigungsverfahren verwendet.

Die Gültigkeit Ihrer USt-IdNr. und die Richtigkeit Ihrer Unternehmerdaten kann in jedem EU-Mitgliedstaat überprüft und bestätigt werden. Ihre ausländische Geschäftspartnerin oder Ihr ausländischer Geschäftspartner kann sich für eine Bestätigung an die dort zuständige Behörde wenden.

Sollten Sie

-innergemeinschaftliche Warenlieferungen (§6a Umsatzsteuergesetz (UstG))

-innergemeinschaftliche sonstige Leistungen (§18b Satz 1 Nummer 2 UstG)

-Lieferungen im Sinne des §25b Absatz 2 UstG im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften

 

Durchführen bzw. ausführen, sind Sie verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abzugeben. Die ZM ist beim BZst., Dienstsitz Saarlouis, bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraumes einzureichen (§18b Absatz 1 Satz 1 UstG).

Ausführliche Informationen zu den elektronischen Abgabemöglichkeiten finden Sie auf unserer Internetseite www.bzst.bund.de unter dem Stichwort: Zusammenfassende Meldung/Elektronische Abgabe.“

 

Unter Finanzen auf Etsy habe ich die USt-IdNr. direkt geändert und die nächste Rechnung kam dann auch schon ohne aufgeführte MwSt. Wie es danach weitergeht, kann ich jetzt nicht wirklich sagen. Ich hatte erst 2 Voranmeldungen gemacht, aber das Finanzamt hat sich noch nicht gerührt, wohin ich die fehlende Steuer überweisen kann. Ich vermute das kommt dann erst mit der EÜR.

 

 

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DieHangLage
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Hallo 

3DDruckraum: 

Super, Danke für die Info, so langsam  habe ich einen Überblick

 

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DieHangLage
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Hallo 

Handmadewithlove,

 

danke für die ausführliche Antwortund die große Hilfe.

Ich habe bisher leider nur eine neue Steuernummer erhalten. Obwohlich eine Anforderung zu einer Umsatzsteuer  ID gestellt habe und ebenfalls vermerkt habe, dass ich die „ Kleinunternehmer-Regelung“ in Anspruch nehmen will, war davon  im Bescheid keine Rede.
Ich werde jetzt nochmal nachfragen, ob das auch richtig vermerkt wurde. Aber vielleicht kommt jetzt auch bald nochmal was wie bei dir.

 Danke für die Info!!!

LG Michi

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SidBalla
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Ich hatte wegen des Bezahlens der Steuer nachgefragt: ohne extra Aufforderung bis zum 10. eines Quartalsbeginns.

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BonbonSugarArt
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Aber zahlen nicht meine Kunden die Ust.wenn sie meine Produkte per Etsy kaufen ?

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AnnesPhantasien
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Hallo,

ich hatte vor kurzem genau das gleiche Problem. Ich habe ein Kleinunternehmen und habe, weil Etsy das verlangte, eine Ust.-ID-Nummer beantragt. Weil ich dann sehr unsicher war, ob ich jetzt einen schwerwiegenden Fehler gemacht habe und nicht genau abschätzen konnte, welche Folgen das jetzt für mich hat, habe ich mich an meinen Steuerberater gewandt. Dort wurde mir gesagt, dass ich auch als Kleinunternehmen eine Ust.-ID-Nummer beantragen kann, ohne dass sich für mich etwas ändern würde. Ich habe dann noch ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, indem mir meine Steuernummer erneut mitgeteilt wurde. Das habe jedoch nichts weiter zu bedeuten, da mir das Finanzamt von Zeit zu Zeit meine Steuernummer mitteilen würde. Mein Steuerberater hat mir außerdem gesagt, dass ich keine quartalsweise Umsatz-Voranmeldung machen muss, wenn ich nicht ausdrücklich vom Finanzamt dazu aufgefordert werde. Dies würde z.B. passieren, wenn ich meine Umsatzgrenze als Kleinunternehmer überschreiten würde. 

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. 

Liebe Grüße und einen schönen sonnigen Sonntag

Anne

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DieHangLage
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Hallo Anne, danke für die Infos. Ich habe jetzt auch bei dir gesehen, dass du deine Umsatzsteuer-ID auch nicht im Impressum angegeben hast und trotzdem -wie ich- ins Auslandverkaufst. Gut zu wissen..das war mir auch nicht ganz klar, ob das „ erlaubt „ ist . 
LG Michi

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PureWhiteKreationen
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Hallo, danke für die Diskussion hier. sehr hilfreich und gleich neue Fragen. Ich bin mit meinem Shop im März 22 gestartet und habe die gleiche Herausforderung. Ust Id eingetragen bei Etsy, aufgrund eines Blog Beitrags und nun Kommt die Etsy Abrechnung ohne Mwst. . Bin auch Kleinunternehmerin und bewege mich unterhalb der 1000€ im Jahr. Verkaufe nicht ins Ausland. Soll ich nun beim Finanzamt nachfragen, ob ich eine Voranmeldung machen soll oder reicht die AuE Rechnung am Ende vom Jahr? 

Ich wollte die Ust bei Etsy wieder rausnehmen, geht aber nicht. Einmal gemeldet, nicht mehr änderbar- anscheinend? 🤷🏽‍ Alles sehr merkwürdig! 

liebe Grüße- Susanne 

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HelenaBlauerose
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Ich habe die ID seit letzten Sommer und auch hier eingetragen. Die Umsatzsteuer auf Etsyabrechnungen liegt unter 1000 Euro - wie wohl bei den meisten hier - sonst müsste man ja schon um die 50.000 Euro Umsatz liegen (dann hat sich's eh mit Kleinunternehmer) oder extrem viel Werbung machen. Ich habe nix vorangemeldet und die Rechnungen einfach mit der Steuererklärung eingereicht. Letzte Woche kam der Steuerbescheid. Sie haben nix moniert.

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FlowerChildHomeDecor
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Hallo ihr lieben,

 

ich bin neu und verstehe absolut nur Bahnhof! Ich bin Kleinunternehmerin und habe (leider) meine  Steuer ID hinterlegt. Was ratet ihr mir jetzt? Beim Finanzamt melden, wann ich jeweils etwas einreichen muss? 

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RebexiArt
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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ich wollte meine Ust-ID nur im Impressum hinterlegen um das reverse charge verfahren zu umgehen. allerdings stelle ich gerade fast, man kann sie dort nicht mehr herauslöschen  + sie wurde automatisch auch einfach unter "rechtliche und steuerliche informationen" hinzugefügt (ich hatte das feld dort bisher immer bewusst leer gelassen). das war doch nicht immer so oder? gerade erst festgestellt. tja, jetzt muss ich wohl doch die umsatzsteuer auf die etsy gebühren selbst abführen. düdum.

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FeinerUnfug
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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@RebexiArt 

»um das reverse charge verfahren zu umgehen.«

Das wäre Steuerbetrug.

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RebexiArt
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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@FeinerUnfug Huch? vielleicht hab ich mich missverständlich ausgedrückt?
Ich verwende die Kleinunternehmerregel, damit ist es nicht zwingend notwendig ein Ust-ID zu beantragen oder zu besitzen (habe sie vorsichtshalber aber trotzdem beantragt). Solange die Ust-ID  nicht in Etsy hinterlegt ist, bezahle ich die Etsy Gebühren inklusive der 19 % Umsatzsteuer. Diese führt Etsy dann wiederum ans Finanzamt ab. Das Amt bekommt als ordnungsgemäß sein Geld.  Das wäre für mich mit der Kleinunternehmerregel der einfachere Weg gewesen. Das meinte ich damit.

Da ich die Ust-ID jetzt aber hinterlegt habe, erhalte ich die Gebühren als Netto Betrag und ich muss die 19% ans Finanzamt abführen (reverse charge / Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ).  Das macht es jetzt einfach etwas umständlicher mit der Kleinunternehmerregel.


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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Als Kleinunternehmer solltest du die UID nicht hinterlegen, da dann eben genau das passiert. 

Wenn du nun eine Rechnung ohne USt. bekommen hast, dann bist du dem Finanzamt die 19% USt. schuldig und musst diese auch abführen - auch als Kleinunternehmer. 

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RebexiArt
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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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@DieSchmieds  Genau. Hatte ich oben auch so geschrieben. War auch nicht mein Plan. 

Es gibt ja zwei Bereiche wo die UID hinterlegt werden kann. Impressums Bereich und eben unter "rechtliche und steuerliche informationen". Ich hatte gelesen, dass nur wenn man sie unter "rechtliche und steuerliche informationen" einträgt, sie nicht mehr gelöscht werden kann und die Gebühren sofort ohne die 19% ausgestellt werden  (und ich die Umsatzsteuer dann selbst abführen muss).  Mir wurde aber empfohlen sie durchaus im Impressum einzutragen (ein ganz anderer Bereich) und das dass keine Auswirkung im System hat.

Stimmt aber anscheinend nicht. Nachdem Eintrag ins Impressum wurde sie bei mir automatisch auch unter "rechtliche und steuerliche Informationen" eingetragen. Hätte ich das gewusst, hätte ich sie nicht ins Impressum eingetragen. Dachte, das hätte kein Einfluss darauf.

Meine ursprüngliche Frage war, ob das schon immer so war (und ich mich einfach falsch informiert habe) oder ob es vielleicht kürzlich erst eine Änderung diesbezüglich gab.

Ist jetzt auch kein großes Drama. Einfach etwas Mehraufwand für mich. 

PS: Text smileys werden aus den Beiträgen rausgelöscht beim posten?  Wie seltsam. Denkt auch also bitte ein "smiley" mit!

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Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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Ich bilde mir ein, auch etwas ähnliches gelesen zu haben, aber wahrscheinlich wurde das nun geändert.

Ich würde aber Etsy dbzgl. kontaktieren um das rückgängig zu machen. Denn wenn nun mit USt. hantierst, dann musst du auch Umsatzsteuervoranmeldungen etc. machen, das ist dann schon ein Mehraufwand.

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Former_Member
Nicht anwendbar

Betreff: Umsatzsteuer Kleinunternehmer

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;o)

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