Hallo Zusammen,
wer hat Erfahrung bzgl. der Schnelligkeit der One Stop Shop Nummer? Geht das umgehend?
Ich kann diese ja erst beantragen, wenn ich eine Umsatzsteuer ID habe. Und diese werde ich erst bekommen, wenn ich steuerlich als steuerpflichtig eingestuft bin (bei mir ab dem 1.1.2022).
Wie ist das dann hier bei Etsy vom Prozess her? Ist man dann, bis man diese eingegeben hat, "gesperrt"?
Wer hat hier Erfahrungen?
Danke an Euch!
Eva
Sorry... hatte ein paar Typings in meiner Ursprungsnachricht...
Meinte natürlich die "Schnelligkeit bei der Vergabe der ONE STOP SHOP Nummer"...
UND: ...., wenn ich als umsatzsteuerpflichtig eingestuft bin...
Entschuldigt bitte... es ist Freitag
Hallo Eva,
das kommt darauf an ob Du die 10000 Euro Umsatzgrenze für Verkäufe in die EU überschreitest. Bei uns ist das nicht der Fall.
Wenn Du unter dieser Grenze bis, kannst Du die EU Umsätze mit dem deutschen Umsatzseuersatz von 19% in Deutschland versteuern. Erst wenn Du über diese Grenze bist musst Du die Umsätze in dem EU Land mit dem Steuersatz des EU Landes versteuern. Damit Du dich aber nicht in jedem Land anmelden musst, kann man die Steuer über das One Stop Shop Verfahren abführen.
Man sollte also seine EU Umsätze während des Jahres beobachten. Denn für jeden Euro, der über diese Grenze liegt, musst Du in dem jeweiligen Land die Umsatzsteuer abführen.
LG
Hatte ich noch vergessen, die 10000 Euro gelten für alle EU Länder zusammen als Schwellenwert nicht nur für die ein Land.
Es kann auch sein, dass Du auch mitten im Jahr den Schwellenwert überschreitest wenn Du sehr gut in die EU verkaufst.
Wir verkaufen zur Zeit nur nach Österreich und die Verkäufe im Jahr kommen bei weitem nicht an den Schwellenert.
ah ja okay... das ist ein guter Tip... d.h. die One Stop Shop Nummer / Verfahren benötige ich dann ja noch nicht gleich.
@farbfein
und die Umsatzsteuer ID kann ich ja erst ab dem 1.1.2022 elektronisch beantragen. Bekomme ich die sofort (automatisiert) zugemailt ? Diese muss ich ja dann auch gleich bei Etsy eintragen... oder gibt es da irgendeine "Karenzzeit". Bzgl. der Umsatzssteuer Abführung hier ans deutsche FA weiss ich Bescheid... das ist nicht das Thema - danke Dir !
Du kannst die UST-IdNr. auch schon jetzt beantragen. Auch Kleinunternehmer nach §19 können diese Nummer bekommen und haben müsste man sie eigentlich schon seit dem 01.07.21.
Wer hat dir denn gesagt, dass du sie erst ab dem 1.1.22 beantragen kannst?
WAS genau nach dem 1.1.22 mit dem Wegfall der Steuerbescheinigung passiert, weiß irgendwie noch keiner. Vermutlich nichtmal etsy selbst... Kam zumindest noch nichts off. von etsy.
Das kann ich Dir leider nicht sagen, wir haben das damals direkt bei der Meldung des Gewerbes beim Finanzamt gemacht Hat aber etwas gedauert bis wir die Nummer hatten. Ich denke so 1-2 Wochen waren es
ich danke Dir !
@resinpaws beim Bundeszentralamt für Steuern gibt es ein Formular zur Beantragung der Umsatzsteuer. Wenn ich dieses abschicke kommt eine Fehlermeldung "ihr zuständiges Finanzamt hat die Umsatzsteuerpflichtigkeit erst in der Zukunft eingetragen und kann jetzt noch nicht ausgestellt werden". Das zuständige Finanzamt hat dieses fernmündlich bestätigt.
Ich habe mir den Paragraphen §19 Kleinunternehmerregelung nun aktuell auch noch einmal durchgelesen, kann aber zu deiner obigen Aussage auch keinen entsprechenden bestätigenden Absatz in dem § finden !
Das ich keine UST ID benötige (bevor ich umsatzsteuerpflichtig werde) habe ich natürlich steuerfachrechtlich bestätigen lassen....
Es geht wahrscheinlich nur um die 1-2 Wochen die @farbfein anspricht und ich gehe nun einfach davon aus, dass dieses kein Problem (etsyseitig) wird. Oder hat zu diesen 1-2 Wochen Zeitverzögerung jemand weiteres Erfahrungen gemacht?
USt ID würde ich so schnell wie möglich beantragen. Bei mir hat es knapp 3 Monate gedauert! Evtl. hing es damit zusammen, dass in diesem Sommer die Umstellung kam und evtl. mehr Unternehmen als sonst eine Nummer beantragt haben, aber diese Zeitspanne ist schon heftig.
"Karenzzeit" ist, so weit ich verstehe, seit dem 1.7. und endet am 1.1.
wie schon geschrieben - bei mir geht die Beantragung (leider) noch nicht ...
Bei mir hat die Umsatzsteuer-ID nur ca. eine Woche gebraucht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es zum Ende des Jahres wegen der Pflicht noch mal etwas heftiger wird was die Wartezeit angeht.
@therootfolks Darf ich fragen warum Du bisher nicht als steuerpflichtig eingestuft warst?
steuerpflichtig schon, aber nicht "umsatzsteuerpflichtig". Die Pflichtigkeit bezieht sich auf die Höhe des Umsatzes des Vorjahres ...
Du musst das auch bei deinem Finanzamt umstellen lassen. Die müssen da einen Haken in deinem "Konto" (oder wie auch immer das bei denen aussieht) setzen. Das heißt als Erstes zum Finanzamt. Dort anrufen/Email schreiben und die Sachlage schildern und dass du das brauchst. Ich hab bei mir z.b. den gesamten Artikel der IT-Kanzlei mitgeschickt.
Eine Woche später hab ich Post erhalten vom Finanzamt und daraufhin erst, konnte ich die UST-IdNr. beantragen beim zuständigen Bundeszentralamt. (Kleinunternehmer nach §19).
Gedauert hat es insg. 3 Wochen.
Btw: "Das ich keine UST ID benötige (bevor ich umsatzsteuerpflichtig werde) habe ich natürlich steuerfachrechtlich bestätigen lassen...." Das gilt seit dem 01.07.21 nicht mehr. Du brauchst jetzt eine UST-IDNr. Auch als Kleinunternehmer.
wahrscheinlich reden wir hier von zwei verschiedenen Sachlagen. ICH benötige für mein Kleinunternehmen keine UST - ID.
Und ja ich habe mit meinem zuständigen Finanzamt gesprochen (kann dir sogar den Namen des Sachbearbeiters buchstabieren ...
Wahrscheinlich bringt die Diskussion hier nun auch nichts mehr ...
Ich wünsche Dir noch einen Abend!
Kann es sein, dass du dann von der normalen Umsatzsteuernummer sprichst und nicht von der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer?
DAS sind tatsächlich zwei verschiedene Themen und Sachen.
Danke, das wünsche ich dir auch...
schau mal, das ist aus deinem verlinkten Artikel der IT Kanzlei:
"Mit anderen Worten: Für Händler mit Sitz in Deutschland bzw. in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Händler wir es ab dem 01.07.2021 nicht mehr ausreichend sein, eBay die Bescheinigung nach § 22f UStG zu übermitteln."
Es geht immer um umsatzsteuerpflichtige Händler.
Ich bin aktuell nicht umsatzsteuerpflichtig, werde es zum 1.1.22 und werde dann auch eine Umsatzsteuer ID benötigen, die ich bei Etsy eintragen muss und meine Frage ist lediglich ob es hier dann Probleme geben könnte (seitens Etsy) falls ich diese nicht umgehend zum 1.1. eintragen (da ich sie dann noch nicht zugeteilt bekommen habe).
Aber wie gesagt, es führt wahrscheinlich hier etwas zu weit!
Als wir das Gewerbe beim Finanzamt angemeldet haben konnte man ja wählen, ob man den Kleinunternehmerstatus möchte oder lieber gleich Umsatzsteuer abführen will. Wir haben uns damals für die Umsarzsteuerpflicht entschieden, da unsere Unkosten hoher waren als die Einnahmen. Deshalb konnten wir auch direkt die ID Nummer beantragen. Es besteht ja nicht die Pflicht, dass man sich für die Kleinunternehmerregelung entscheidet. Jetzt müssen wir ehe Umsatzsteuer abführen.
ja genau, ich hatte mich dagegen entschieden...
@rherootfolks versuche doch noch einmal mit dem Sachbearbeiter zu reden. Vielleicht kannst Du ihm klarmachen, dass Du die Nummer brauchst da das Formular 22f ja wegfällt und von Finanzamt nicht mehr ausgestellt wird. Manche kennen sich mit den Richtlinien der Plattformen nicht aus. Hast Du vielleicht einen Steuerberater, dann würde ich es über diesen Weg versuchen. Wir haben z.B. von unserem Finanzamt ein Bestätigungsschreiben erhalten, dass es das Formular 22f nicht mehr gibt und an dessen Stelle die UstID gilt.
da bin ich wie gesagt in der Argumentation raus. 22f brauchte ich nicht (aufgrund der fehlenden Umsatzsteuerpflicht...). das ich die Nummer brauche hat er verstanden, systemtechnisch kann es erst in dem Moment der Umsaztsteurpflicht beantragt werden. Ich gehe jetzt einfach mal positiv davon aus, dass Etsy mich nicht umgehend sperrt ... aber danke Dir für den Hinweis!
»Es geht immer um umsatzsteuerpflichtige Händler.«
Nein geht es nicht, siehe:
»„Ab 1. Juli 2021 gilt: Auch für Kleinunternehmer ist die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verpflichtend. Es kommt auch hier nicht darauf an, ob der Unternehmer keine Umsatzsteuer zahlt, weil er von der Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer Gebrauch macht.“«
https://www.it-recht-kanzlei.de/ust-idnr-pflicht-verkauf-ebay-marktplaetze.html#abschnitt_20
Oder auch:
»Auch wenn Kleinunternehmer sich bisher mit der Umsatzsteuer nur am Rande befassen mussten, werden sie die Umsatzsteuer-ID brauchen. Denn bei der Prüfung durch die Plattformen wird nicht danach unterschieden, ob und zu welchem Steuersatz ein Verkäufer Umsatzsteuer erhebt.«
https://www.onwalt.de/rechtsportal/rechnungen-und-steuern/umsatzsteuer-id-ebay-amazon-etsy-juli-2021
Es ist nur insoweit verpflichtend als wie es der Betreiber des onlinemarktplatzes für Kleinunternehmer vorschreibt. Wenn du in dem zweiten Artikel auf Etsy klickst, wirst du sehen, dass es dort keine Bindung gibt (anders scheint es nach deinem Link her bei eBay zu sein ...).
Schau bitte auf meinen letzten beigefügten Link von Etsy selbst. Da wird bestätigt, dass ETSY die UST ID nur benötigt, wenn du mit deinem Umsatz über den entsprechenden Schwellenwert kommst - also umsatzsteuerpflichtig wirst!!!
Bei eBay oder anderen Plattformen mag es anders sein. Das ist aber nichts, was eine IT Kanzlei vorgibt, sondern eine reine Handhabung der jeweiligen online-Plattform.