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TitaniasZauberwald
Conversation Maker

Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Hallo Zusammen,

ich würde euch mal um eine Einschätzung oder Tipps bitten, da ich diese Situation in über 10 Jahren Verkäufer-Dasein auch noch nicht hatte und ich will keinem Unrecht tun.

Folgendes ist passiert: Ich habe am 9.10. Ohrringe im Wert von 46,90 € verkauft und am 16.10. Ohrringe im Wert von 47,50 €, beide an die gleiche Käuferin. Beide Sendungen habe ich jeweils als Großbrief mit Einwurfeinschreiben verschickt, beide Sendungen waren am Tag darauf sowohl auf Etsy als auch bei der Sendungsverfolgung der Deutschen Post als erfolgreich zugestellt gekennzeichnet. Die Sendungen passen von der Größe her locker in jeden normalen Briefkasten, dürften also einfach eingeworfen worden sein.

Bei der ersten Sendung hat sich die Käuferin nicht gemeldet, bei der zweiten hat sie mir jetzt geschrieben, dass sie die Sendung nicht bekommen hat, trotz der Zugestellt-Kennzeichnung. Sie hätte auch die Nachbarn gefragt, die wüssten auch nichts. Ich habe ihr dann geschrieben, dass wir vielleicht noch 2-3 Tage warten sollten und sie mal auf ihrer Postfiliale nachfragen soll, ob dort was zur Abholung liegt. In der Antwort schrieb sie mir dann, dass sie dort schon angerufen hätte und sie ließ auch kryptisch durchblicken, dass auch die erste Sendung nicht angekommen sei, richtig deutlich hat sie das aber nicht geschrieben. Das ist jetzt das erste, was ich komisch finde. Wenn ich fast 50 € ausgebe und die Sendung kommt nicht an, dann melde ich mich doch, oder? Dann gibt es für die Postfilialen ja seit gut 1,5 Jahren gar keine Telefonnummern mehr, man muss ja da eigentlich persönlich hingehen. Auch das erscheint mir daher seltsam, ich habe sie jetzt mal um die Telefonnummer der Filiale gebeten, um mich dort selbst zu melden. Dann könnte ich wenigstens die Angabe nachprüfen.

Dann ist da noch die Sache mit den Namen. Das Profil lautet auf Andreas aus Frankfurt am Main, Versandadresse ist eine Carina G. aus Neu-Isenburg, die Mail-Adresse lautet auf Deniz P. (die Nachnamen jeweils ausgeschrieben, habe ich jetzt hier weggelassen.) Das kann man natürlich auch irgendwie erklären, hinterlässt bei mir aber zusammen mit den anderen Dingen ein komisches Gefühl.

Dann macht sie jetzt auch Druck, weil sie schreibt, dass die Ohrringe für ihre Brautjungfern sind und die Hochzeit sei Anfang November. Sie schreibt aber höflich.

Die Sendungen sind eigentlich zugestellt, aber wenn sie es doch nicht sind, dann möchte ich auch niemandem Waren vorenthalten, der dafür bezahlt hat. Wiederum will ich bei diesem Wert aber auch nicht vorschnell neu verschicken oder das Geld zurücküberweisen.

Habt ihr eine Idee, was ich noch machen kann? Nachforschungsauftrag kann ich natürlich stellen, aber da kommt ja auch selten was dabei raus.

Ich danke euch für eure Ideen und Einschätzungen, liebe Grüße,

Steffi

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wollmark
Crafty Poster

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Du solltest ruhig Nachforschung einleiten. Auch in Fällen, wenn die Post behauptet, Einwurf-Einschreiben zugestellt zu haben, gleichzeitig aber der Empfänger die Zustellung der Sendung bestreitet, gibt es Möglichkeit den Haftungsbetrag für verlorenen Einschreiben-Einwurf 20,00 € zzgl. Porto von der Post zu bekommen. In so einem Fall muss der Empfänger auf einem ihm von der Post zugeschickten Formblatt schriftlich bestätigen, dass er den besagten Brief nicht erhalten hat. Sobald der Post eine schriftliche Bestätigung des Empfängers über Nichterhalt des eingeschriebenen Briefes vorliegt, erstattet die Post für Verlust der Sendung den Haftungsbetrag (20,00€ + Portobetrag 2,20€+ jew. Briefporto) auf Dein Bankkonto.

Aber ich würde Dir empfehlen bei höherwertigen Inhalten für die Zukunft doch lieber zumindestens per Übergabe-Einschreiben (mit Unterschrift des Empfängers) oder als Paket zu versenden. Im Falle des Übergabe-Einschreibens hast Du normalerweise dann die Unterschrift des Empfängers und muss nicht erstatten.

Die von Dir geschilderten "mehrfach-Namen" im Profil des Käufers sind schon auffällig. Vielleicht steckt Vorsatz dahinter. 

 

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XieXieXie
Crafty Poster

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Ich kann dir sehr gut nachfühlen. Verschwunde Lieferungen sind bei mir mehr geworden. Nachforschung hat bei mir noch nie was ergeben. Früher habe ich fast alles als Maxibrief oder Großbrief versendet. Heute fast alles  als Warenpost oder DHL Paket ( ab 40€). Ein Paket ist bisher noch nie verschwunden. Die meisten Probleme gibt es bei mir in den Großstädten.

Ich hoffe deine Ware taucht wieder auf.

 

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FeinerUnfug
Conversation Maker

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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»und sie ließ auch kryptisch durchblicken, dass auch die erste Sendung nicht angekommen sei,
richtig deutlich hat sie das aber nicht geschrieben«

Das würde ich erst mal klären. Also ob die erste Sendung wirklich auch nicht angekommen ist.
Und wenn das so wäre würde ich mit der Käuferin klären, warum sie sich nicht gemeldet hat.

Kann man ja alles freundlich formulieren ohne irgendetwas zu unterstellen.

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dippeldiundscribble
Conversation Maker

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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  1. Respektiere die Privatsphäre anderer Mitglieder und schütze deine eigene. Gib keine privaten Informationen oder Informationen, über die eine Person identifiziert werden kann, in öffentlichen Bereichen der Website bekannt. Dazu gehören unter anderem Transaktionsdetails, persönliche Kontaktdaten und wörtliche Inhalte aus privater Korrespondenz.

https://www.etsy.com/legal/community

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wollmark
Crafty Poster

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Du solltest ruhig Nachforschung einleiten. Auch in Fällen, wenn die Post behauptet, Einwurf-Einschreiben zugestellt zu haben, gleichzeitig aber der Empfänger die Zustellung der Sendung bestreitet, gibt es Möglichkeit den Haftungsbetrag für verlorenen Einschreiben-Einwurf 20,00 € zzgl. Porto von der Post zu bekommen. In so einem Fall muss der Empfänger auf einem ihm von der Post zugeschickten Formblatt schriftlich bestätigen, dass er den besagten Brief nicht erhalten hat. Sobald der Post eine schriftliche Bestätigung des Empfängers über Nichterhalt des eingeschriebenen Briefes vorliegt, erstattet die Post für Verlust der Sendung den Haftungsbetrag (20,00€ + Portobetrag 2,20€+ jew. Briefporto) auf Dein Bankkonto.

Aber ich würde Dir empfehlen bei höherwertigen Inhalten für die Zukunft doch lieber zumindestens per Übergabe-Einschreiben (mit Unterschrift des Empfängers) oder als Paket zu versenden. Im Falle des Übergabe-Einschreibens hast Du normalerweise dann die Unterschrift des Empfängers und muss nicht erstatten.

Die von Dir geschilderten "mehrfach-Namen" im Profil des Käufers sind schon auffällig. Vielleicht steckt Vorsatz dahinter. 

 

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drumherumShop
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Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Hast Du die Kundin mal gebeten Dir die Versandadresse zu bestätigen?

Ich hatte vor kurzem den Fall das ich eine Nachfrage hatte und die Kunden mit dem Namen aus der Adresse angesprochen hatte. Die war etwas angefressen weil ich sie mit dem falschen Namen angesprochen hatte. 

Ich hatte dann gesagt das ich ich den Namen benutzt hatte der angegeben war, da ist ihr aufgefallen das noch die Adresse ihrer Freundin hinterlegt war...... 

 

Gerade wenn so viele Namen im Spiel sind würde ich sowas nicht ausschließen.

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TitaniasZauberwald
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Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Danke schonmal für eure Ideen.

Die Versandadresse stimmt, die erste Sendung kam auch an. Da hat sie sich wohl nur unglücklich ausgedrückt.

Die Telefonnummer der Postfiliale konnte sie mir aber jetzt nicht nennen, obwohl sie ja angeblich dort angerufen hat.

Einen Nachforschungsauftrag werde ich dann trotzdem stellen. Da muss ich leider noch warten, bis die 7 Werktage vorbei sind.

Liebe Grüße,

Steffi

 

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dippeldiundscribble
Conversation Maker

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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@TitaniasZauberwald, @all

Stört sich außer mir niemand daran, dass hier entgegen der Community-Richtlinien öffentlich Namen inkl. Ortsangabe gepostet werden? Selbst mit abgekürztem Nachnamen ist das unangemessen.

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EstiaHolzspielDesign
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Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Nein, es stört sich niemand dran!
Man kanns ja auch übertreiben mit der Hörigkeit. Wenn es um ein Kaff mit 100 Einwohner gehen würde; aber Frankfurt oder Neu Isenburg!?!?!?

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dippeldiundscribble
Conversation Maker

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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@EstiaHolzspielDesign 

Ich habe schon erkannt, dass ein professionelles und ethisches Verkäufer-Verhalten nicht Jedem gegeben ist.

 

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EstiaHolzspielDesign
Crafty Poster

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Sag mal mußt du so maßlos dramatisieren? Wer soll bitteschön aus 3 Vornamen aus 2 Städten einen Zusamenhang konstruieren können.
Wer sollte überhaupt ein Interesse daran haben? Trage zu dem Problem etwas konstruktives bei und beschränke Deine Belehrungen auf Fälle wo sie tatsächlich angebracht sind.

Bisher hat keiner Deine Beiträge geliked. Das ist doch schon mal ein Indiz, dass die 3 Namen nicht mehr als Schall und Rauch sind.

LG Hartmut

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BeyondTheBoardEU
Conversation Maker

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Datenschutz ist wichtig und es gibt nicht ohne Grund mitlerweile recht strenge EU Richtlinien (GDPR). Informationen, die für dich uninteressant oder irrelevant erscheinen sind dies nicht zwangsläufig für andere. Man kann auch solche Angaben zB mit anderen Datensätzen kombinieren und so erschreckend akkurate Personenprofile erstellen - siehe Facebook.

Generell sind persönliche Meinungen über Gesetze bzw. Richtlinien ziemlich irrelevant - die Optionen sind in der Regel "Ich stimme zu und nutze die Platform" oder "Ich stimme nicht zu und nutze die Platform nicht". Was du als "Schall und Rauch" ansiehst könnten Anwälte oder Richter schnell anders sehen.

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bellecoseschmuck
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Estia Holzspielzeug: -also wenn ich die Käuferin wäre, die ja hier auch mitlesen kann, und würde, zwar umschrieben, der Lüge verdächtigt werden, dann wäre ich nicht nur sauer. Denn sie oder die anderen Beteiligten werden sich ja wiedererkennen.

Korrektes Verhalten = Hörigkeit?

Also DAS finde ich maßlos übertrieben....

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EdelundFeinDesign
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Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Laut Etsy Richtlinien ist es tatsächlich nicht erlaubt Namen zu nennen oder Nachrichten zu veröffentlichen.

Aber..., da hat jetzt jemand mal einen Fehler gemacht. Da kann man mal drauf hinweisen. Aber daraus Unprofessionalität und unethisches Verkäufer-Verhaltenabzuleiten, das ist doch wohl ziemlich hochgegriffen.

Um zum Thema zurückzukommen: Wie sieht es wirklich rechtlich aus, wenn die Sendung zugestellt wurde und der Kunde sagt nicht angekommen?

Ich mache es so: unter 10€ normaler Brief im Luftpolsterumschlag.

ab 10€ bis 20€ als Großbrief als Einwurf Einschreiben.

Darüber als Einschreiben mit Unterschrift.

Bis jetzt habe ich immer wenn ein Kunde sich meldete, dass etwas nicht angekommen ist, erstattet und storniert.

Bei den Einschreiben mit Unterschrift ist es in 12 Jahren 1 mal passiert (liegt schon lange zurück), bei den ersten beiden Varianten kommt es schon mal vor. Aber auch nicht oft. Ich sehe es als unternehmerisches Risiko.

 

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wollmark
Crafty Poster

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Rechtlich ist es so, dass wir als gewerbliche Verkäufer in der Pflicht sind einen Nachweis zu erbringen, dass der Käufer die Ware erhalten hat. Genau genommen kann der Nachweis nur dann erbracht werden, wenn die Sendung anhand der Sendungsverfolgung dem Empfänger zugestellt wurde und Unterschrift des Empfängers darüber vorliegt. Bei einem Einschreiben-Einwurf ist der Zustellnachweis leider nicht erbracht, da Empfängerunterschrift fehlt. Mit Einschreiben-Übergabe ist der Nachweis erbracht durch Empfängerunterschrift. Corona-bedingt laufen jedoch sehr viele Zustellungen, auch Pakete, ohne Unterschrift des Empfängers. Da quittieren Postboten etwas über erfolgreiche Zustellung, aber es fehlen Empfängerunterschriften. Durch fehlende Unterschriften sind natürlich viele Manipulationen leider möglich, vermute ich.

Ich hatte auch einen Fall, wo ein Einschreiben-Einwurf laut Sendungsverfolgung der Post zugestellt wurde, der Empänger hatte die Sendung jedoch tatsächlich nicht erhalten. Lässt sich relativ simpel regeln, so wie ich das in meinem vorherigen Beitrag beschrieben habe: Nachforschung einleiten, hartnäckig bleiben und sich von der Post nicht abwimmeln lassen. Alles schriftlich machen. Im ersten Schritt behauptet die Post erwartungsgemäß, dass die Sendung (laut Sendungsverfolgung) zugestellt wurde. Dies bestreiten und erwidern, dass der Empfänger die Sendung nicht erhalten hat. Die Post sendet sodann dem Empfänger einen Formblatt, wo der Empfänger mit seinter Unterschrift bestätigen soll die Sendung nicht erhalten zu haben und das ausgefüllte Formblatt an die Post zurücksenden soll. Danach erstattet die Post den entsprechenden Haftungsbetrag aufs Bankkonto des Absenders. Leidet etwas langwierig und bürokratisch, aber es funktioniert.

 

 

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dippeldiundscribble
Conversation Maker

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@EdelundFeinDesign 

An wen mein Beitrag bzgl. der Unprofessionalität gerichtet war, sieht man an der Verlinkung.

 

 

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TitaniasZauberwald
Conversation Maker

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Hallo,

also nein, ich finde das, was ich veröffentlich habe, nicht unangemessen und ich bin auch nicht der Meinung, dass ich gegen die Etsy-Richtlinien verstoßen habe. Unter Kontaktinformationen verstehe ich volle Namen, vollständige Adressen, Email-Adressen oder Telefonunnummern. Nichts davon habe ich veröffentlicht und ich kann mir auch kaum vorstellen, dass anhand meiner spärlichen Informationen eine Person gefunden, geschweige denn kontaktiert werden kann.

Was ich aber unangemessen finde ist, mir ohne ein einziges persönliches Wort einen Paragraphen zu präsentieren, der mit meiner eigentlichen Frage nichts zu tun hat. Es gibt sicher immer wieder Situationen, da ist es hilfreich, auf etwas hinzuweisen, was nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun hat. Aber die Art und Weise sollte angemessen sein, wenn man das schon von anderen einfordert.

Zurück zu meiner Ausgangsfrage: hier wird es immer verworrener. Nun behauptet die Kundin, in einem kleinen Dorf zu wohnen und dort jeden zu kennen und daher kann die Sendung nirgendwo sein. 40 000 Einwohner würde ich jetzt nicht als Dorf bezeichnen, aber kommt vielleicht auch auf die Perspektive an... Sie möchte erneut bestellen und den Versand als Päckchen.

Ich habe ihr jetzt geantwortet, dass ich als Päckchen nicht verschicke, da ich da keinerlei Nachweise habe und sie auch gebeten, vorerst nichts mehr bei mir zu bestellen, bis die andere Sache geklärt ist. Am Montag kann ich einen Nachforschungsantrag stellen und werde dann das Ergebnis von diesem abwarten.

Danke für eure Erfahrungsberichte, die haben mir weitergeholfen!

Viele Grüße,

Steffi

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tisch8
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Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Die Fragestellung wäre auch ganz gut ohne Namensnennung gegangen, insofern kann ich @dippeldiundscribble  zustimmen. Selbst für eine 'anonymisierte' Namensnennung per Abkürzung benötigt derjenige die Zustimmung des Betreffenden. Niemand darf zB ohne meine Zustimmung von 'Antje S. aus Berlin' schreiben. Es ist dabei unerheblich, ob man der Meinung ist, dass man damit niemanden konkret zuordnen kann. Eine Namensnennung, egal in welcher Form, ist eigentlich grundsätzlich nicht zulässig. Der nächste Punkt wäre, dass dies ein öffentliches Forum ist und jeder mitlesen kann. Auch Kunden. Mir persönlich wäre es sehr unangenehm, wenn ich einen komplexen Fall, den ich mit einer Kundin habe, so öffentlich diskutieren würde. Ich würde alles dafür tun, dass der Kunde sich dabei nicht wiedererkennt. Also wäre jede Namensnennung auch als Abkürzung einfach fehl am Platze. Man darf so etwas schon als unprofessionell betrachten. Nur mal so noch angemerkt.

Was die Sache selbst anbelangt, ist es rechtlich nun mal so, dass ein Einwurf-Einschreiben für diese Art der Sendung gar nicht vorgesehen ist. Steht auch auf den Postseiten. Das soll man dann als Wertbrief mit entsprechender Versicherung versenden. Ich habe auch mal gelesen, dass es auch keine Erstattung gibt, wenn der Versand eben eigentlich für diese Art der Ware unzulässig ist. Man eben auch die 20 Euro nicht kriegt. Aber ob das stimmt, weiß ich nicht sicher.

Ich selbst versende alles über 25 Euro mit Hermes, weil da auch das Päckchen bis 50 Euro versichert ist. Einwurf-Einschreiben nehm ich nur bei Sachen, die locker in den Briefkasten passen und so zwischen 15 - 25 Euro Wert haben. Grade in Großstädten werden Maxibriefkartons oft einfach mal auf den Briefkasten gestellt, weil sie nicht durch den Briefschlitz passen. Kann jeder nehmen, der vorbeiläuft. Selbst schon öfter erlebt.

Manchmal ist halt auch der Wurm drin. Meine Eltern haben auch schon zeitgleich Pakete an verschiedene Personen in die gleiche Stadt verschickt. Das eine Paket kam an, das andere nicht. Gemeinsam aufgegeben und trotzdem ging das eine verloren. Fand sich im Januar dann wieder.

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wollmark
Crafty Poster

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Haftungsbetrag von 20€ plus Erstattung des Portos zahlt die Post für nachweislich verloren gegangene Einwurf-Einschreiben schon. Ich kann aus meiner Erfahrung berichten. Alles andere würde gegen eigene Post-AGB verstoßen. Aber nur eben den genannten Haftungsbetrag, nicht mehr und nicht weniger, egal wie hoch der eigentliche Wert der verschollenen Sendung war. Daher ist es nicht sinnvoll die höherwertigere Inhalte in Einschreiben-Einwirf zu versenden. 

 

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TonArtsKeramik
Post Crafter

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Also das habe ich leider anders erlebt. Ich habe für ein nicht angekommenes Einwurf-Einschreiben überhaupt nichts erstattet bekommen, weil Schmuck eben nicht per Einschreiben versendet werden soll.

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bellecoseschmuck
Conversation Maker

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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-ja, das ist leider so. Die Post weist auf die AGB hin und erstattet noch nicht mal die 20 €

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SchaetzeVonGestern
Conversation Maker

Betreff: Kundin hat Einwurfeinschreiben nicht erhalten

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Eh hier das Gezeter der Ausrufezeichen exzessiv Nutzenden wieder losgeht: ja, ich habe den letzten Beitrag gelöscht.

Irgendwann ist es auch mal gut.

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