Hallo!
Ich habe hier schon gesucht, aber nicht genau die Antwort gefunden die ich suche. Vielleicht kann mir jemand in ähnlicher Situation helfen.
Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Meine USt-ID ist hinterlegt und ich erhalte von Etsy eine Netto Rechnung. Die 19% Umsatzsteuer führe ich mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich ab (Reverse Charge Verfahren).
Ich weiß, dass ich mit der Kleinunternehmerregelung keine Vorsteuer abziehen kann und somit die 19% auch nicht wiederbekomme.
Allerdings sollte ich die Rechnung als Bruttorechnung (inklusive der Umsatzsteuer) als Betriebsausgabe absetzen können, so hatte ich es zumindestens im Internet gelesen.
Aber wie verbuche ich das genau in meiner EÜR, wenn ich ja nur eine Nettorechnung von Etsy habe? Die dazugehörige, von mir überwiesene Umsatzsteuer ans Finanzamt verbuche ich ja schließlich nicht als Ausgabe oder?
Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler.
Doch, die verbuchst du als Ausgabe. Ich nenne es in der EÜR "MWSt auf Plattformgebühren" - wird anstandslos akzeptiert.
Doch, die verbuchst du als Ausgabe. Ich nenne es in der EÜR "MWSt auf Plattformgebühren" - wird anstandslos akzeptiert.
Da bin ich heute etwas schlauer geworden. Vielen Dank für die Antwort.