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Huhu,

ich muss zugeben, dieser ganze Hintergrundkram wenn man selbstständig ist nervt gewaltig. Gefühlt brauche ich 10% meiner Zeit für Bestellungen packen/versenden und 90% für Lizenzen, Buchhaltung, DSGVO und den ganzen Mist. Geht euch sicherlich auch so.

Was dabei völlig an mir vorbei gegangen ist, ist das Gesetz zur Produktsicherheit bzw. die GPSR Verordnung.

Weiß jemand was da nun zu tun ist?

Vielleicht könnte man hier Wissen zusammentragen. Die komplizierten Ausführungen div. Kanzleien sind ja nicht wirklich verständlich.

Liebe Grüße

Tina

WhimsicalEscapades
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@TheSmallHoursShop 

ich denke, es gilt auch für Lagerbestand, also alle Postkarten, die du bereits fertig hast. 

Mach dich nicht verrückt. Das ganze kann schnell zu einer Mäusemelkerei ausarten. 

Ich selber werde nur das Allernötigste machen, wenn überhaupt. Von wegen Risikoanalyse... pft...

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farbfein
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@bellecoseschmuck  da du Unikate anbietest hast du sie ja schon gefertigt und auf Lager und gelistet. Also bietest du sie ja schon zum Kauf an. Bei uns ist das anders, weil wir auf Bestellung fertigen und teilweise auch personalisieren. Also wir müssen die Angabe für unsere noch nicht fertigen und auf Lager liegenden Artikel machen. Das ist der Unterschied. Also seit mir nicht böse, ich finde das Thema jetzt auch nicht so wild und ich finde auch, dass es hier zerredet wird. Man muss auch keine Sicherheitsrisiken erfinden. Bei dem Beitrag der IT und Owalt wird es auch sehr verständlich erklärt. Wenn man mit gesundem Menschenverstand an die Sache rangeht ist das durchaus machbar. Probleme z.B. bekommen die, die hier Kuscheltiere häkeln unf nähen und sich z B. über CE Kennzeichung keine Gedanken machen. Denn ein Produkt mit CE Kennzeichung zu versehen geht nicht über Nacht und wenn man dann 50-100 Produkte hat ist das bis Dezember nicht zu schaffen. 

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bellecoseschmuck
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@farbfein Du kritisierst mich ja gerne, aber bitte lies auch Du genau: es gab hier in der Runde nicht Wenige, die jammerten dass sie ihre vielen Produkte IM SHOP alle manuell und in kurzer Zeit bearbeiten müssten. DENEN galt mein Hinweis. Und diesen Hinweis finde ich sehr wichtig.

Auch die CE-Kennzeichnung für die im Shop befindlichen Produkte muss nicht bis Dezember fertig sein.

Auch ich mit meinem Schmuck muss NACH Dezember bei Neueinstellungen diese Vorgaben erfüllen, jetzt aber noch nicht.

Und genau das erklären auch die IT-Rechtsleute.

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farbfein
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@bellecoseschmuck ich habe dich doch nicht kritisiert ich habe da nur darstellen wollen was mit der Unterschied bei den Artikeln gemeint ist die schon im Verkauf sind. Das du die Angaben natürlich für Artikel machen musst, dir du am 13. 12  einstellst ist doch klar. Das andere war auch nur eine allgemeine Feststellung und nicht im besonderen auf dich bezogen.

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Stoffcreationen
Crafty Poster

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

Hallo Ulla und Mitleidende,

ich verstehe den hier zuletzt geposteten Artikel von der IT Kanzlei auch so, dass Produkte, die nach dem Stichtag in den Handel gebracht werden, betroffen sind.

Artikel, die vor dem 13. Dez. 2024 in den Handel gebracht wurden, sind davon ausgeschlossen.

Das ist natürlich interessant für alle Materialhändler. Die haben das Material, bei sich schon auf Lager und verkaufen dies aus dem eigenen Lager heraus weiter, z.B. auf Etsy. Das kann man auch durch eine Rechnung beweisen.

Ich sehe es so, dass, wenn man Material vor dem Stichtag schon eingekauft hat und es nach dem Stichtag auf den Plattformen oder eigener Website einstellt, auch nicht mit dem Herstellernachweis deklarieren muss.

 

Dann müßte man aber in die Artikelbeschreibung den "Zusatz" hinzufügen:

"Artikel wurde vor dem 13.Dez.2024 in den Handel gebracht".  Sonst möglicherweise Abmahngefahr.

Wie es bei dir aussieht Ulla, keine Ahnung. Du hast zwar dein Material zu Hause, aber es ist der Schritt der "Neuanfertigung" dazwischen. Und da weiß ich nicht, wie das dann rechtlich aussieht.

Das eigentliche Problem liegt bei den "Gesetzesexperten" in Brüssel. Diese Gesetzeserweiterung wurde so schwammig formuliert, nach dem Motto:

"die Banane reift beim Kunden". ... Und der Kunde ist in der Verantwortung.

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bellecoseschmuck
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@Stoffcreationen -habe es grade nochmal oben erklärt: es geht mir nur um die jetzt und bis Dezember im Shop angebotenen Artikel!

Ich persönlich habe garkein Problem mit der Änderung, klar muss ich Neuanfertigungen deklarieren....

Wie man das allerdings kenntlich machen soll....alt und neu....?

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Stoffcreationen
Crafty Poster

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@bellecoseschmuckvielleicht mit dem Zusatz:

"Artikel wurde vor dem 13. Dez. 2024 in den Handel gebracht".

Ich glaube, du übersetzt manuell englisch und deutsch. Dann müsstest du bei dem englischen Text das da auch eintragen.

Ich weiß, dass du kein Problem mit der Änderung hat.

Es wäre jedoch wünschenswert, wenn wir vom Gesetzgeber nicht so ein Kauderwelsch vorgesetzt bekämen.

So was können wir unseren Kunden auch nicht präsentieren, da wären wir schon längst Konkurs.

 

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TimberMeDE
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

Ich verstehe nicht, wie zwei Anwaltskanzleien so unterschiedliche Angaben machen können… die eine sagt Artikelnummern seien verpflichtend und die andere sagt sie seien es nicht.

Am sichersten ist es wahrscheinlich, sich nach allen Richtungen abzusichern, also mit Artikelnummern. Mich regt das gerade total auf, weil ich früher immer Artikelnummern vergeben habe und es vor gut einem Jahr eingestellt habe. Es war mir zu müßig, ständig die Nummern rauszusuchen für die auf Etsy verkauften Artikel - zumal es immer mehr wurden… und dann noch die Einzelstücke. 
Ich habe immer überlegt, ob ich die Nummern hier auf Etsy irgendwie einpflegen kann, damit sie automatisch ersichtlich sind. Habe aber keine Lösung gefunden.

Mich würde auch interessieren, wie Ihr das mit Euren Marken handhabt? Sofern vorhanden… Auf Kasuwa kann/soll man diese ja mit angeben. Ansonsten habe ich aber nirgends etwas davon gelesen. 

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farbfein
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@TimberMeDE Andrea, die Marke musst du angeben. Ich mach das so, erst die Marke, darunter Adresse und zum Schluss E-Mail. Ich werde als Artikelnummer auch die Listingnummer verwenden. Hab aber auch gerade erst angefangen.

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TimberMeDE
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@farbfein 

Danke - gut zu wissen! Wie mache ich das bei zwei Marken? 

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MonShopDE
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

Hey Andrea @TimberMeDE ich werde mich an meine Anwälte halten und mich dort nochmal persönlich informieren ob meine Idee der Kennzeichnung ok ist. Solltest du bei IT angesiedelt sein, würde ich es dort versuchen.

Wie du finde ich es allerdings echt sonderbar, dass es so viele unterschiedliche Informationen gibt. Da sieht man auch gleich, wie ungenau die Formulierungen sind...

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farbfein
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Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@TimberMeDE bei zwei Marken würde ich dann die Marke verwenden, unter der du das Produkt gerne führen möchtest. 

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XieXieXie
Crafty Poster

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

Die Artikelnummern /Seriennummern/ Chargennummern sind  für einen Rückruf gedacht. Dann kann man anhand der Seriennummer / Chargennummer, welche Kunden über den Rückruf informiert werden müssen.

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bellecoseschmuck
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@TheSmallHoursShop Kurze Rückmeldung, falls ein Abmahnanwalt sich die Mühe machen würde zu kontrollieren: unter jedem Produkt im Shop steht ganz unten, wann es eingestellt wurde. Hoffen wir dass es nicht zu solchen Kontrollpraktiken kommt, aber für den Bestand im Shop bis Dezember ist man auf der sicheren Seite. 

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TheSmallHoursShop
Crafty Poster

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@bellecoseschmuck"für den Bestand im Shop bis Dezember ist man auf der sicheren Seite" - nicht wirklich. Wenn ich z.B. am 1.12 einen Artikel mit "Anzahl=4" eingestellt habe, wird beim ersten Artikel der 1.12 als "eingestellt am" angezeigt. Bei all den anderen aber immer das aktuelle Datum der "Erneuerung". D.h. wenn der erste Artikel z.B. am 15.12 verkauft wird, steht für den 2. "eingestellt am 15.12" - und schon ist man in der Pflicht. D.h. für mich, dass wenn ich vor dem Stichtag einen Artikel mit Anzahl mehr als 1 einstelle, immer im Blick haben muss, wann der 2. aktiviert wird

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Somethinks2Design
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@bellecoseschmuck  das stimmt so nicht. Wenn ein Artikel verkauft und wiedereingestellt wurde, steht ganz unten im Listing das Datum der Wiedereinstellung, nicht mehr das Datum der Erstveröffentlichung auf Etsy 

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bellecoseschmuck
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Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@Somethinks2Design: Sorry, ich verkaufe Unikate!

Und wenn man JETZT wieder einstellt, also vor dem 11.12,. dann ist es doch auch richtig. Habe doch geschrieben "für den Bestand bis Dezember".

Es geht doch nur darum dass man sich nicht so hetzen muss.

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ArtDesignBySu
Post Crafter

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

Hallo Zusammen. Ich nähe unter anderem auch von Hand Teddybären und andere Tiere, die ich bisher als "Sammlerbären für Erwachsene" gekennzeichnet habe. Außerdem mit dem Hinweis "kein Kinderspielzeug". Laut dieser neuen Verordung brauchen diese Tiere jetzt aber eine CE-Zertifizierung, oder verstehe ich das falsch? Falls das tatsächlich so ist, kann ich das Nähen dieser Tiere zum Verkauf ab sofort einstellen, denn eine solche CE-Zertifizierung ist viel zu teuer und aufwändig.

Wer näht noch Teddybären und ist auch davon betroffen bzw. kann mir weiter helfen?

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TimberMeDE
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@ArtDesignBySu 

Keine Teddybären, nein... aber aus genau diesem Grund habe ich meine Rubrik "Spiele" aufgegeben.

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WeiberkramShop
Post Crafter

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

Liebe Leute

ich versuche mich auch gerade an den Artikelnummern. Diese habe ich schon lange für mein System hinter Etsy angelegt (ich arbeite oldschool mit der guten alten Excel Tabelle). Problem: gibst du in meinem Shop im Suchfeld die Artikelnummer ein, findest du nix! Also muss die Artikelnummer - welche ja zur eindeutigen Kennzeichnung dieses Produktes wichtig ist - mit in die Beschreibung. Würde ich sagen. Oder oben in den Titel. Ganz am Ende vielleicht. Aber da ist bei mir kein Platz mehr.

Man muss ja auch noch an die ganzen Etsy-eigenen Bestimmungen denken wegen Suchbegriffen und so.

Ich hatte vor einiger Zeit mit Etsy gechattet und gefragt ob es hier spezielle Eingabebereiche geben wird wie bei Amazon. Hier ist eine Dame auch rege an den Diskussionen beteiligt die auch einen Shop bei Amazon hat und da habe ich mir angeguckt wie es gemacht werden kann - wenn die Plattform eben mitmacht. Und da sind unsere Pappenheimer offensichtlich unbemüht, denn Etsy spielt Hase und weiß einfach mal von nix...

Da wird noch einiges an Arbeit auf uns zukommen, aber ich mache das alles pö a pö mit jedem neuen Artikel den ich ab dem 13.12. neu einstelle oder neu außerhalb der EU ordere. Bis dahin kommt der Satz "Artikel wurde vor dem 13.12.2024 in den Handel gebracht" unter die Artikelbeschreibung.

Ich habe mittlerweile auch eine kostengünstige Lösung für die Kennzeichnung AUF DEM PRODUKT gefunden: ich bedrucke Univeraletiketten mit den Angaben Adresse inkl. Email, Artikelnummer und ggf. noch ein Sicherheitshinweis und klebe dieses auf jedes Tütchen (wie gesagt - ich bin ja Materialhändler Schmuckzubehör). Die Etiketten kann ich massenhaft drucken und die Artikelnr. schreibe ich oldschool von Hand.

Ich hoffe dass damit alle Anforderungen erfüllt sind. Wem hier noch auffällt wo was besser gemacht werden könnte bzw. anders gemacht werden müsste sagt mir gerne Bescheid.

Beste Grüße aus dem heute sonnigen Ruhrpott

 

 

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ArtDesignBySu
Post Crafter

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

Also braucht man für jeden Artikel tatsächlich eine Artikelnummer? Wie viele Stellen muss die denn haben?

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farbfein
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@ArtDesignBySu  ja man braucht für jeden Artikel eine Artikelnummer, wie die aussieht und wieviele Stellen sie hat, ist alleine dir überlassen.

Du kannst dir da ein System ausdenken, was dir am besten gefällt.

@WeiberkramShopwir werden das auch so mit dem Aufkleber machen, machen wir eigentlich schon seit 2 Jahren so, nur Artikelnummer war noch nicht drauf.

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ArtDesignBySu
Post Crafter

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

Diese Antwort bekam ich gerade von der IT-Rechtskanzlei in München:

"Die Pflicht zur physischen Kennzeichnung von Verbraucherprodukten mit Chargen-, Serien- oder Typennummern gilt in Deutschland für Hersteller allerdings schon seit etlichen Jahren und wird nicht erst durch die Produktsicherheitsverordnung eingeführt.

Online müssen Artikelnummern nicht angegeben werden, auch nach der EU-Produktsicherheitsverordnung nicht."

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bellecoseschmuck
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

-ja was denn nun??? Ist ja furchtbar dass es keine einheitliche Regelung zu geben scheint....

Also keine Artikelnummern??

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TimberMeDE
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@bellecoseschmuck 

Ulla, ich finde das auch gruselig... : (((

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