Hallo zusammen,
Ich wollte mal in die Runde fragen, wie kulant ihr beim Thema Garantie und Ausstausch seid.
Ich habe gerade folgendes Fall: Ein Kunde hat sich bei mir gemeldet, weil sich sein Schneidebrett verformt hat. (Manchmal wölbt sich das Holz bei starken Temperaturschwankungen, regelt sich aber meist von selbst). Der Kauf ist nun etwa ein halbes Jahr her, aber es ist wohl erst kürzlich passiert. Meine Tipps, die ich ihm gegeben habe, scheinen nichts gebracht zu haben.
Der Kunde kann da nichts für, aber ein Mangel bei der Lieferung war es auch nicht. Mein erster Gedanke wäre, dass ich es ersetze. Wie geht ihr bei sowas vor? Habt ihr noch andere Ideen? Mit was wärt ihr auf Kund*innen-Sicht zufrieden, mit was nicht?
NP des Brettes liegt übrigens bei 63€, der Kunde hatte damals aber noch mehr auf einmal bestellt.
Hallo
Schwieriges Thema. Wo fängt es an, wo hört es auf. Ich für meinen Teil bin da recht großzügig. Hatte bisher nur eine Reklamation und das war meine Schuld, also habe ich die Portokosten übernommen und einen neuen Artikel geschickt.
Bei einem Holzbrett das fachgerecht verleimt ist kann es anders aussehen. Wenn sich das Brett erst nach einem halben Jahr verzogen hat, hat der Kunde wohl was falsch gemacht. Einseitig über einen längeren Zeitraum feucht geworden, auf ein feuchtes Handtuch über einen längeren Zeitraum gelegt, über Nacht beim Grillen draußen vergessen? Normalerweise erledigt sich das ja wieder von selbst, wenn das Holz über Tage oder Wochen wieder trocken wird und seine innere Spannung wieder abgebaut hat.
Ich denke ich würde dem Kunden und dem Holzbrett nochmal 14 Tage zeit geben um seine Ursprüngliche Form wieder zu finden und wenn die Zeit es nicht richtet, würde ich es ersetzen, vor allen dingen, da es sich ja wohl um einen guten Kunden handelt.
Die inneren Spannungen, auch bei trockenem Holz machen sich manchmal erst später bemerkbar. Das ist halt Holz, wahrscheinlich am Montag verarbeitet.
Gruß Wolfgang
Hallo Wolfgang und danke für deine Antwort!
Ja, das mit dem Handtuch etc. hatte ich ihm auch gesagt. Es ist auch schon länger als 14 Tage her, dass er sich das erste mal gemeldet hatte. Zu diesem Zeitpunkt war der Temperaturumschwung wirklich sehr extrem, deshalb dachte ich, dass es sicher daran liegt und sich von selbst wieder regelt. Aber dann werde ich ihm wohl ein neues zukommen lassen.
Hm, es war definitiv tiefer Winter, als ich es verarbeitet hatte. Ich habe die Temperaturen bei mir aber so gut es ging konstant gehalten. Ich glaube, dann investiere ich auch in die Rückversandkosten und schau mir das mal genauer an. Man lernt ja nie aus...
Ich bin auch immer lieber etwas kulanter als nötig in so einem Fall. Hatte ich mal, dass sich an einer Chatelaine die Ringe gelöst haben und eine Kette abgegangen ist. 1 Jahr nach Kauf, sie meinte aber, sie hätte sie erst jetzt getragen. Sie war sehr nett und daher hab ich geschrieben, sie soll sie zurück schicken und ich repariere sie. So sind alle zufrieden.
Gesetzliche Gewährleistungspflicht ist doch 2 Jahre. Garantie ist wieder anders.
Vor einem halben Jahr gekauft: da bist du wohl in der Beweispflicht, dass es nicht dein Fehler war.
Ja stimmt, danke. Das war von mir auch ungünstig ausgedrückt.
Es wäre jetzt kurz über der Grenze. Diese Beweispflicht geht (soweit ich mich nicht vertue) nach einem halben Jahr auf den Kunden über. Aber dieses Erbsen-Zählen möchte ich vermeiden.
Mir geht es auch darum, was ihr unabhängig der rechtlichen Lage anbieten würdet. Bzw. darüber hinaus und was ihr aus Kund*innen Sicht als angebrachten Service empfindet. Lohnt es sich, mehr anzubieten, als man rechtlich müsste?
Ich fände es z.B. sehr kompliziert, wenn alles erst mal lang und breit geprüft werden muss.
Seit 2022 sind es 12 Monate. @ WoodenCatto
Gut zu wissen, danke!
Retourenschein habe ich dem Kunden nun zukommen lassen. Zum Glück passiert sowas ja wirklich selten.
Da bin ich ganz bei Dir, man muss nicht alles unnötig verkomplizieren. Ich bin auch lieber für etwas mehr Entgegengekommen. Ich möchte positiv in Erinnerung bleiben und das der Kunde gerne wiederkommt.
Hallo Marisa @WoodenCatto
ich finde es toll, dass du auf den Kunden eingehst und Lösungen vorschlägst und die Idee, das Brett zurückzunehmen um selber zu sehen und herauszufinden was genau schief gegangen ist ebenfalls. Ich würde ihm das Brett ersetzen oder eben reparieren (falls möglich).
Es gab mal ein Problem mit einem Paar Schuhe und da habe ich die Kundin ebenfalls gebeten, die Schuhe zu mir zurück zu schicken. Das macht für mich am meisten Sinn, mit eigenen Augen zu sehen, was passiert sein könnte. Mein Leder ist z.B. butterweich, weil es nicht beschichtet ist. Dadurch zeigt die Oberfläche manchmal Falten, Hornstöße, Mückenstiche u.ä. Ich versuche meist so zuzuschneiden, dass es so ein Naturmerkmal nicht genau dominant zu sehen ist und weise natürlich auch darauf hin, das dies kein "Fehler" im Material ist. Bei dem Paar hatte sich eine Sohle leicht verzogen. Ich habe den Versand übernommen und der Kundin neue Sohlen an die Schuhe genäht, was sie sehr gefreut hat.
Guten Kunden wirst du in Erinnerung bleiben...
Wenn du als Hersteller oder Händler eine Garantie zusagst, dann gilt diese auch für Mängel, die vom Kunden selber verschuldet wurden. Ich fände das schwierig, bei solch oft benutzten Gebrauchssachen und würde es nicht machen. 2 Jahre Gewährleistungspflicht inlusive 1 Jahr Beweispflicht sind denk ich schon genug des Guten.
@WoodenCatto toller Service vor allem wenn man selbst den Artikel nochmal anschauen kann und dadurch evt. sieht woran es lag.
Wenn Kunde nett und freundlich ist bin ich auch sehr kulant und der eine oder andere kommt tatsächlich dadurch immer wieder und hinterlässt das auch im Bewertungstext.
Win win für Beide Seiten, lohnt sich!
Die Frage stellt sich eigleich gar nicht weil Du gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet bist.
Du kannst das Brett ja wiederum auch bei deinem Lieferanten reklamieren.
@drumherumShop Sie stellt die Bretter selbst her!
Gut, dann kann sie das nicht Reklameren und muss selbst dafür gerade stehen.
Allerdings ist Holz eh ein Naturprodukt, da stellt sich die Frage in wieweit man natürliche Verformungen hinnehmen muss..... Es ging mir auch nur um die generelle Frage ob man Gewährleistet oder nicht
@WoodenCatto Ich glaube auch wenn man anfängt mit Kunden über Beweispflicht und Hersteller Garantie zu reden hat man sie eh schon für zukünftige Käufe verloren egal wie es ausgeht.
Du hast das schon richtig gemacht. Retourenschein schicken und fertig. Da hast du das Produkt wieder in der Hand und kannst selbst sehen was passiert ist.