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MadewithlovebyNtouka
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E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Hallo ihr Lieben,

hat sich schon jemand mit dem Thema E-Rechnung bzw. ZUGFeRD-Rechnung befasst, die ab 01.01.2025 eingeführt wird? Wir alle werden ab diesem Zeitpunkt solche Rechnungen erhalten - ich bin nur nicht sicher, ob auch wir auch unsere Rechnungen in diesem Format ausstellen müssen. Dazu gleich mehr.
Da es schon beim Empfang der Rechnung zu Schwierigkeiten kommen kann, diese zu öffnen, wird in einem Artikel der kostenlose Ultramarin ERechnung Viewer empfohlen, der sich auf Windows-Systemen installieren lässt. Wenn man allerdings auch E-Rechnungen an seinen Steuerberater übertragen muss, hilft der Viewer nicht viel weiter. Dafür wird "Unternehmen Online" von der DATEV empfohlen.
So, nun zurück zum Rechnungsausgang. Es gibt hier wohl nicht in allen Fällen eine Verpflichtung zur Verwendung der E-Rechnung, denn bei Privatkunden oder steuerfreien Umsätzen ist keine besondere Rechnungsform vorgeschrieben. Für die meisten von uns bedeutet es also, dass wir nichts ändern müssen. Eine E-Rechnung ist nur in folgenden Fällen erforderlich:

1. Ihr Kunde ist Unternehmer.
2. Sie erbringen eine steuerpflichtige
Leistung.
3. Sie und Ihr Kunde sind beide im
Inland ansässig.

In diesen Fällen ist auch im Rechnungsausgang die E-Rechnung zu verwenden.

Lest euch doch einmal in das Thema ein, ich bin gespannt, ob ich einen Stolperstein übersehen habe.

Lg Ntouka

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SunnytyDE
Community Maker

Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Ich hab mir da die Seite der IHK durchgelesen.https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/recht-und-fair-play/steuerinfo/bmf-plant-verpflichtende-e...

 War sehr informativ, auch die Tabelle mit den Übergangszeiten und der Hinweis das: "Nicht in jedem Anwendungsfall ist die Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtend. So können Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) weiterhin als “sonstige Rechnungen" im oben genannten Sinne übermittelt werden, also beispielsweise in Papierform."

Aber ich denke schon das es irgendwann gar nicht anders mehr gehen wird und wenn wir uns jetzt damit beschäftigen werden wir es später leichter haben.

 

ETA: Hatte auch bei Billbee nachgefragt und die arbeiten an einer zeitnahen Lösung.

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HildegardSchemehl
Post Crafter

Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Der VGSD hat einen ausführlichen Beitrag auf seiner Seite:

https://www.vgsd.de/was-aendert-sich-wann-e-rechnungspflicht-im-ueberblick/

Ab dem kommenden Jahr ist die Annahme der E-Rechnung für Unternehmer verpflichtend. Bis es verpflichtend wird, selber welche auszustellen, gibt es Übergangsfristen und Ausnahmen. Ich warte erstmal ab, wird sich schon alles einruckeln. Der VGSD hat auch einen Anbietervergleich durchgeführt, die Ergebnisse davon sind aber nur für Mitglieder einsehbar.

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XieXieXie
Crafty Poster

Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Das Zugferd muß noch ohne mich auskommen. Bin wohl noch sehr lange mit dem GPSR beschäftigt.

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WeiberkramShop
Post Crafter

Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Ihr Lieben,
zu diesem Thema habe ich gestern umfassende Informationen von meinem Steuerberater erhalten. Ich fasse etwas zusammen:
- die Übergangsfristen gelten für Unternehmen die unter 800.000€ Jahresumsatz bleiben (die da drüber müssen ab 1.1.25 handeln)
- habe ich unter 800.000€ Jahresumsatz MUSS ich erst ab 1.1.28 eine Software benutzen welche mir eine E-Rechnung erstellt, versendet und 10 Jahre lang archiviert, bin ich über den 800.000€ schon ab 1.1.25
- dieses Schlupfloch ist aber so nicht ganz richtig, denn wenn ich als Unternehmer bei einer Firma bestelle die über 800.000€ Umsatz macht bekomme ich ja schon ab 1.1.25 diese E-Rechnung und die kann ich nicht ausdrucken, nicht lesen, nicht überweisen, nicht weiterleiten, nicht archivieren. Ich könnte lieb Bitte Bitte machen und fragen ob man die Rechnung doch nochmal per PDF versenden kann, das Wahlrecht liegt beim Leistungserbringer. Das heißt dass ich - wenn ich als Unternehmer innerdeutsch eine Rechnung über 250,00€ bekomme, wird diese als E-Rechnung verschickt. Die muss ich in diesem Programm empfangen, speichern, weiterverarbeiten (bezahlen), in meine Steuererklärung laden, archivieren.
- RG an Privatkunden kann ich weiterhin per PDF versenden denn die ziehen die Vorsteuer nicht ab. Ich muss sogar Privatkunden fragen ob die Rechnung als E-Rechnung geschickt werden darf, hier habe ich das Wahlrecht nämlich wieder nicht.
- ab 1.1.28 darf ich die Vorsteuer nur noch abziehen aus E-Rechnungen oder Kleinstrechnungen bis 250,00€ z.B. Quittungen
- Programme: angeblich soll das auch über Elster klappen, das wird aber nicht als Dauerlösung funktionieren z.B. wegen der langen Archivierungsfrist. Datev Unternehmen online wird das haben!
- das Ganze gilt erstmal nur innerdeutsch. RG ins Ausland oder aus dem Ausland sind möglicherweise erst ab 2030 betroffen.
- und wer jetzt denkt: wie gut dass ich nur Kleinunternehmer bin und damit nix am Hut habe, dem sei gesagt dass ab 2029 auch Kleinunternehmer dazu verpflichtet werden. Denn das hier ist alles eine Vorstufe zur papierlosen Buchhaltung die ja eigentlich schon ab 2025 kommen sollte.
- Fazit meines Steuerberaters: ein Gewerbebetrieb hat KEINE Möglichkeit sich aus dieser Angelegenheit rauszuschummeln. Über kurz oder lang müssen ALLE ran.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen zur Aufklärung beitragen. Sonst fragt einfach nach.

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MonShopDE
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Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort @WeiberkramShop - sehr hilfreich!

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TimberMeDE
Conversation Maker

Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Dem schließe ich mich an - vielen Dank!

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EstiaHolzspielDesign
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Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Ich habe vor 4 Wochen die Alters-Rente zum 01.10.2024 beantragt, 31.12.2027 schmeiß ich dem FA die Kündigung hin.

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XieXieXie
Crafty Poster

Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Wahrscheinlich muß ich wieder einen Dienstleister mehr bezahlen, oder Billbee erhöht  seine Preise.

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tisch8
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Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Ich schieb das mal kurz hoch, weil ich nur noch Bahnhof verstehe.

Das bedeutet also ab nächstes Jahr bekommen wir von etsy eRechnungen? Die kann ich dann wie lesen und vor allem archivieren? Wie kann ich Rechnungen dann selbst erstellen? Hat da irgendjemand Infos zu entsprechender Software?

Wenn ich das richtig verstehe, kann/muss ich Rechnungen dann vermutlich bei einem Dienstleister ablegen und der Empfänger holt sie sich dann? Das heißt ich muss wieder etwas externes zahlen?

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SchaetzeVonGestern
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Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

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tisch8
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Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

äh, Rechnungen von etsy fallen da nicht drunter. Und hier ist auch nicht jeder Kleinunternehmer.

Aber ich bin mit meiner Recherche schon etwas weiter gekommen und werde sehen.

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SchaetzeVonGestern
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Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Durch die hoffentlich bald neue Gesetzeslage werden aber manche wieder zu Kleinunternehmern, wenn sie denn wollen.

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SunnytyDE
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Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Das geht aber nur im Abstand von 5 Jahren so wie ich das gelesen hatte.  Danke dir für den Link war sehr informativ. 

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SchaetzeVonGestern
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Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Ich bin mir nicht sicher, ob das auch dann gilt, wenn die Grenze nvom Gestzgeber angehoben wird.

So bald ich Zeit habe und wenn das Gestz durch ist, werde ich versuchen Näheres zu erfahren.

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tisch8
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Betreff: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

Das ist ja alles gut und schön, aber etsy ist ja kein Kleinunternehmen, wie auch andere Unternehmen, wo man eventuell sein Material einkauft oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt, und man muss also eRechnungen empfangen und lesen können. Oder darf ich dann sagen, 'sorry ich will ein pdf'?

Aber vermutlich warte ich einfach mal ab. Die meisten Dinge ergeben sich dann meist beim Machen.

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KleinerPerlenladen
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Re: E-Rechnung / ZUGFeRD-Rechnung

@tisch8 

Aus dem Handwerksblatt kopiert;

Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Dafür reicht ein E-Mail-Postfach, bestätigt jetzt die Bundesregierung.

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