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EdelundTau
Post Crafter

EÜR in Elster richtig ausfüllen

Hallo

Die Etsy Gebührenrechnungen sind ja Reverse Charge Rechnungen. Wo tragt ihr diese im Elster Formular für die EÜR ein und wie benennt man sie richtig? Fremdleistungen nach Paragraph 13 b? Die Materialkosten, die ich habe trage ich unter Waren, Rohstoffe und Hilfstoffe ein oder wo ?

 

 

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bisskenwatzumfreun
Inspiration Seeker

Betreff: EÜR in Elster richtig ausfüllen

Hallo,

vorab, ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, sämtliche Beträge in der EÜR trage ich danach als Bruttobeträge ein.

Wo ich die Gebühren für etsy eintrage grübele ich auch nach, die freundliche Dame vom Finanzamt war leider auch keine große Hilfe. In der Ausfüllanleitung der Anlage EÜR habe ich folgenden Text gefunden.

Zeile 27 Bezogene Fremleistungen

Als Selbstständiger nehmen Sie nicht selten Dienstleistungen anderer Unternehmen in Anspruch, um Kundenleistungen zu erbringen. Ein Webdesigner engagiert beispielsweise einen Texter für die Ausgestaltung einer Homepage. In der Anlage EÜR 2020 müssen Sie die Summe aller Betriebsausgaben durch solche Dienstleistungen im Feld „Bezogene Fremdleistungen" angeben – auch hier natürlich wieder ohne Einberechnung der Umsatzsteuer.

In diesem Fall nehmen wir ja etsy als Dienstleister in Anspruch.

Mein Problem ist, ich habe seit Juni 2021 eine UstID hinterlegt, ich habe demnach 5 Monate Gebühren inkl. MwSt bezahlt und 7 Monate ohne. Wie ich das Problem löse weiß ich noch nicht. Die nicht gezahlte MwSt aus den 7 Monaten zahle ich über eine Umsatzsteuer Jahresmeldung. Die habe ich auch ausgefüllt, da nehme ich Zeile 99.

Ab diesem Jahr wird es dann eine Umsatzsteuer Voranmeldung quartalsweise.

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FeinerUnfug
Conversation Maker

Betreff: EÜR in Elster richtig ausfüllen

@EdelundTau 

Ich habe noch mal in einem alten Thread zu dem Thema geschaut:
https://community.etsy.com/t5/Etsys-deutsche-Community/Etsy-Abrechnungen-f%C3%BCr-die-Steuererkl%C3%...

Dort schreibt @BuntMixxDesign:
»deshalb schlägt meine Beraterin vor: Shop-Gebühren auf  „Verkaufsprovision“ buchen.«

Außerdem werden die Zeilen 55 und 57 erwähnt.

Zeile 55 in der EÜR: »Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen« scheint mir recht passend für die Etsy-Gebühren.

Gruß, Peter

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