Hallo Ihr Wissenden, wenn es sie den gibt.
Bisher habe ich mit der Postwarensendung ins NonEU-Ausland geliefert. Geht ja nun nicht mehr.
Mit der Eingabemaske von DHL CN22 bin ich jedoch überfordert. Alle möglichen Kennnummern werden abgefragt.
Zollgebühren aber nicht. Der Kunde hat die Einfuhrabgaben aber ja schon bezahlt. Also unterscheidet sich der Gesamtbetrag auf Zollformular und Rechnung.
Bisher habe ich immer einen zusätzlichen Aufkleber angebracht, mit dem Hinweis " Sales Tax retracted by Etsy " und hatte nie Probleme mit dem Zoll.
Hat wer schon Erfahrungen mit der Zollabwicklung über DHL. Oder wie handhabt Ihr das?
Ich drucke die Rechnung aus, da stehen normal die Produkte und Portokosten aufgelistet und darunter noch der Kommentar, dass Etsy Sales Tax eingesammelt und abgeführt hat mit entsprechender Steuernummer für das Land. Auf das CN22 Formular kommen die Produkte nicht aber die durch Etsy gehandhabte Steuer. Der Steuerbetrag wird bei mir NICHT in dem Rechnungsbetrag inkludiert - es ist ein separater Kommentar, der die Steuersituation für den Zoll klar machen sollte. Wir haben ja nur mit der Deutschen oder EU USt zu tun und sollten den Rest nicht in unsere Rechnungen vermischen.
Hallo,
also ich trage einfach ganz normal das Geforderte ein. Artikelbezeichnung (ganz allgemein, z.B. "earrings brass" oder "necklace brass"), dann Anzahl, Deutschland als Ursprungsland, Zolltarifnummer muss man sich raussuchen für die Produktgruppe, das Gewicht, Produktkosten und dann eine Zeile weiter unten noch die Versandkosten. Das war's.
In die Sendung kommt dann die ganz normale Rechnung rein mit dem Hinweis auf die von Etsy eingesammelte Sales Tax (die ist aber nicht im Rechnungsbetrag, weil ich damit nichts zu tun habe). Das habe ich mir von BeyondTheBoardEU abgeschaut. Danke an dieser Stelle!
Liebe Grüße, Steffi
Dankefür Eure Antwort. Ich habe heute beim DHL Geschäftskundenservice angerufen, bei der Auskunftsstelle des Zolls und bei der IHK.
Eine wirkliche Hilfe habe ich nicht bekommen. Dabei führen doch alle großen Versandplattformen entstehende Einfuhrumsatzsteuer ab.
Dafür muß es doch eine einheitliche Lösung geben. Aber mir scheint, alle machen mit, aber keiner weiß Bescheid.
LG Ulrich