Hallo ihr lieben,
Ich habe gerade eine sehr wütende Kundin, die entsetzt über die Höhe der Rechnung ihrer Post-Amtes ist (Paket ging gerade über den Zoll). Viele von euch kennen das ja leider.
VAT und clearance fee waren jetzt nicht überraschend, aber über die Costums Duty habe ich mich auch selbst gewundert. Kann mir jemand diesen Punkt erklären?
Hier ein paar konkrete Details:
Bestellwert inkl. Versand 203€ - also deutlich über 135GBP (VAT werden nicht über etsy gezahlt und auch nicht angzeigt)
Lieferung nach UK. Bisher normalschneller Lieferprozess. Kein langer Verbleib beim Zoll.
Auf ihrer Rechnung sind neben ca. 37GBP VAT (die normalen 20%) und den Clearance fees auch 19,79GBP CUSTOMS DUTY ausgewiesen.
Weiß jemand, woher die kommen? Laut Freihandelsabkommen zwischen UK und EU müsste meine Ware mit 0,00% verzollt werden. (HS-Code und beschreibung alles richtig angegeben..)
Danke euch!
Was über 135GBP liegt muß verzollt werden.
Danke, Auf der Seite hab ich auch geschaut. Klicke ich mich weiter durch und gebe die entsprechende Zolltarifnummer ein, steht dort 0,00% Duty, 20% VAT.
na ja, wenn da steht:
You’ll be charged Customs Duty on all goods sent from outside the UK (or the UK and the EU if you’re in Northern Ireland) if they’re either:
wirds wohl so sein.
Kunden sollten also damit rechnen, Zollgebühren zu bezahlen, aber viele werden´s nicht wissen. Lesen tut eh keiner mehr was.
ich hab mich mal von UK aus bei dir eingeloggt, und die Warenkorb Info sieht man natürlich NICHT, wo du sicher angibst, dass Steuer und Zoll anfallen könnten.
In den Fotos sieht man nur eine deutsche Info. Wenn du nach UK versendest, wäre eine englische Info auf einem Foto ratsam, wo du auch explizit auf die 135 GBP Schwelle hinweist.
Fotos werden eher angeschaut als Beschreibungen.
Wenn ich dir noch was raten darf zum Titel:
Bei den Frühstücksbrettchen steht [25 x 11] -- aber was? Cm oder inch?
Wenn du nach England oder USA versendest, gib die Maße sicherheitshalber auch in inches an. Und warum die Klammern? Da stoppt die Suchmaschine und zerhackt deinen Titel, statt ihn flüssig zu lesen und frei zu kombinieren.
Danke für die Mühe, die du dir immer machst.
Das deutsche Bild werde ich in Zukunft nochmal mit einem englischen Hinweis ergänzen, das ist eine gute Idee. Bisher habe ich nur in der Beschreibung den Hinweis, dass bei den Einkäufen ber 135GBP die Steuer nicht an der Kasse angezeigt wird und nachtäglich gezahlt werden muss. (in die USA sende ich nichts, mit der Angaben in cm hatte ich nie ein Problem)
Allerdings verstehe ich immernoch nicht, woher jetzt die 19,79GBP kommen (das ist ebenfalls der Punkt, warum die Kundin wütend ist). Gerade weil bei der Tabelle ja eindeutig 0,00% custom duty ausgewiesen ist. Ich habe auch einen Rechner ausprobiert, der für Kund*innen der UK gemacht ist. Preis eingegeben, HS-Code eingegeben, Herkunftsland eingegeben und es werden auch die nur VAT angezeigt, keine custom duties. Extra neben den 0,00GBP auch hier der Verweis auf das "UK-EU Trade and cooparation agreement". Das verwirrt mich sehr und da weiß ich einfach nicht, was ich den Käufer*innen mitteilen soll.
EDIT: Vielleicht ist es doch sicherer, den Hinweis bei den wesentlichen Merkmalen zu ergänzen...? Meinst du es lohnt sich, den Text zu ersetzen? Man hat ja nicht so viele Zeichen frei. Ich habe leider nun auch oft die Erfahrung gemacht, dass mein Erklär-Bild von sehr sehr vielen übersehen wird.
du meinst die wesentlichen Merkmale im Warenkorb?
Die wurden mir bei dir nicht angezeigt. Auch bei mir nicht.
Vlt gilt das nur innerhalb von D...?
Dann wäre guter Rat teuer... ich lege ja extra eine englische Übersetzuung an, und da hab ich auch die wesentlichen Merkmale im Warenkorb, und schreibe immer kurz was es ist und dann den Steuer/Zoll Hinweis.
Wär ja doof wenn die das gar nicht sehen....ich hab auch inkognito von mir selber was in den Warenkotb gelegt um zu vergleichen, da war auch nichts zu sehen.
Am besten dann auf eines der ersten Fotos, denn ich geh jetzt mal von mir aus... die letzten paar überspringe ich auch oft.
Ich würde der Kundin raten, sich bei Royal Mail zu erkundigen, ob es da ein Formular für den Zoll gibt, wo sie das zurückfordern kann.
Ja, genau die wesentlichen Merkmale meinte ich. Hab es eben auch bei einem Artikel geändert, getestet und war etwas erschrocken darüber, dass ich absolut nichts angezeigt bekommen habe.
Auch bei deinem Artikel leider keine wesentlichen Merkmale. Ändere ich alles auf Deutsch, ist es wieder da. Toll, bringt ja dann gar nichts in diesem Fall : (
Mein Test: ingocnito mode, Sprache, Land, Währung entsprechend umgestellt. Je nachdem, ob ich eine britische oder deutsche PLZ eingebe, sehe ich die wesentlichen Merkmale.
Im Warenkorb habe ich einen Artikel von dir und einem aus meinem Shop.
Naja, das mit dem zusätzlichen Text auf dem Bild werde ich auf alle Fälle noch in Angriff nehmen. Ich weise auch immer direkt darauf hin, wenn ich eine englischsprachige Nachricht bekomme. Sie hatte auch anfangs nach den Versandkosten gefragt und ich habe natürlich erwähnt, dass VAT noch dazu kommt. Nur eben nicht, dass es neben VAT auch noch custom Duties sind. Darauf versucht sie mich gerade festzunageln.
Mail an den Zoll habe ich schon geschrieben. Laut autmatischer Antwort bis zu 14 Tage Wartezeit. Die Kundin hatte schon eine separate Hilfeanfrage gestartet, als ich innerhalb eines Morgens nicht direkt geantwortet habe. Ich glaube so viel Geduld hat sie nicht :'D
Ich werde ihr den Hinweis mit der Frage nach dem Formular noch geben. Vielleicht ist ja tatsächlich irgendwo ein Fehler passiert.
Hallo Marisa, dass ist ja mega ärgerlich. Ich würde Dir empfehlen mal direkt beim Zoll nachzufragen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die super nett und hilfsbereit sind.
Ich selbst bestelle auch manchmal in UK und meine Rechnung liegt so in dem Bereich wie Deine, ich musste bisher nur Steuern über Etsy abführen, aber keinen Zoll. Natürlich weiß ich nicht, ob es da unterschiedlich gehandhabt wird bei Versand von UK nach DE und Versand von DE nach UK.
Ich drücke Dir die Daumen!
Ja, das ist tatsächlich ein Unterschied. Wobei das Freihandelsabkommen (was besagt, dass du auf die meisten Güter eigentlich keinen extra Zoll zahlst) natürlich für beide Seiten gilt.
Ich versuche jetzt irgendwie schnell herauszufinden, ob diese 19,79 normal sind und ich das theoretisch vorher hätte wissen können/sollen/müssen oder ob ein Fehler seiten des Postamtes passiert ist.
Das mit den eckigen Klammern etc. steht bei mir alles auf der Liste für "Schönheitsoperationen, wenn ich wieder ausreichend Zeit habe". Bisher ist mir auch die menschliche Sicht auf den Titel wichtiger als SEO.
Laut deinem Link wird inches auch in GB benutzt.. Das ist mir jetzt neu. Ist das tatäschlich üblich? Ich bekomme sehr oft Nachrichten mit "my hob is a * b cm..." oder "can you do a board sized a * b cm", aber noch nie hat jemand inches benutzt.
es kommt drauf an, im Link wird da einiges näher erklärt...
Hallo,
Etsy weist bei jedem Kauf darauf hin, dass der Käufer evtl. anfallende Steuern oder Gebühren zahlen muss ("Zusätzliche Zollgebühren oder Steuern können anfallen"). Es ist überhaupt nicht die Aufgabe des Verkäufers zu wissen, in welchem Land welche Einfuhrumsatzsteuer anfällt oder welche Freigrenzen es für Zoll gibt. Du musst die Angaben bei der Lieferung korrekt machen und das hast du ja getan. Ich verschicke mal in die Schweiz, mal nach Kanada, mal in die USA, mal nach Indien, Australien, Neuseeland... Da hätte ich viel zu tun, wenn ich für jedes Land die Regelungen kennen oder diese irgendwo in der Beschreibung oder gar in Bildern unterbringen sollte. Meiner Meinung nach beschäftigst du dich hier mit einem Problem, das nicht deines ist. Ich würde der Kundin daher entsprechend antworten, dass es nicht in deiner Verantwortung liegt, wenn ihr Land Steuern und Gebühren erhebt und sie sich hier bei ihren Behörden erkundigen soll, wieso weshalb warum, wenn es sie interessiert.
Liebe Grüße, Steffi
Das "Problem" der Kundin kann ich auch nicht verstehen.
Das mit den evtl. zusätzlich anfallenden Kosten in Drittstaaten ist doch in den AGB geregelt.
Weise die Kundin höflich darauf hin, sie hat den AGB bei Vertragsschluss zugestmmt.
@TitaniasZauberwald @BuntMixxDesign
Ja, da habt Ihr vollkommen Recht!!
Trotzdem kann ich die Kundin verstehen, wenn Sie sich auf einer entsprechenden Webseite informiert und dann tatsächlich anders gehandelt wird, wie dort beschrieben.
Natürlich kann und darf das nicht das Problem des Verkäufers sein, leider wird es aber zu dessen Problem, wenn aus Frust eine schlechte Bewertung abgegeben wird. Sicher ist das nicht fair, aber viele sind da leider erstmal „blind“.
Dann hat aber dennoch der eigene Zoll anders gehandelt, und sie muss sich dort erkundigen / beschweren. Das kann man in der Regel höflich, aber deutlich klarmachen. Auch schon daher würde ich in meiner eigenen Beschreibung gar keine detaillierten Infos dazu angeben, denn dann kann ja erst recht kommen, "aber du hast doch das und das geschrieben...".
Bei einer schlechten Bewertung sehe ich kein Problem, denn das wäre doch ein klassischer Fall von "die dritte Partei", auf die sich die Bewertung bezieht und die wird von Etsy gelöscht.
das mit der dritten Partei wird aber sehr lasch gehandhabt, denn man man muß dann schon den Drittanbieter namentlich erwähnen, sonst löscht Etsy nicht. Ich weiß nicht on da Zoll reicht. Muß man versuchen.
@WoodenCatto, hast du auf das Paket von außen die UK Vat-Nr. von Etsy klar ersichtlich draufgeschrieben? + den Wert der Ware in £.
Diese Mittteilung bekommt man von Etsy mitgeteilt, bei einem Verkauf nach UK.
Ich weiß nicht,ob deine Differenz dadurch zustande kommt, aber vielleicht mags du es mal nachrechnen.
Bei den wesentlichen Merkmalen ist es ja so, dass da auch reingehört, dass bei Versand ins Ausland mögliche Zoll- und Steuern - für den Kunden - + Versandkosten (wenn die erhoben werden) anfallen. In deutsch - und klar, wenn man ins Ausland versendet in englisch.
Ein möglicher Grund, warum die "wesentlichen Merkmale" bei einigen von euch, beim Auslandversand gar nicht angezeigt werden, ist vielleicht der, dass der Artikel in deutsch eingestellt wurde und die wesentlichen Merkmale von der Software nicht mit übernommen wurden.
Führt man den Shop in 2 Sprachen, ist ja klar müssen beim Artikel Einstellen auch die "wesentlichen Merkmale" in der Zweit-Sprache eingefügt werden.
Es ist zwar richtig, dass wir als Online-Händler nicht alle Zoll - und Vatbestimmungen von allen Ländern kennen müssen, es ist aber Gesetz, dass man dem Kunden - egal aus welchem Land er bei einem kauft - VOR dem Kauf mitteilen muss, dass möglicherweise Zoll - und Steuergebühren auf ihn zukommen können.
@Stoffcreationen schrieb:@WoodenCatto, hast du auf das Paket von außen die UK Vat-Nr. von Etsy klar ersichtlich draufgeschrieben? + den Wert der Ware in £.
Diese Mittteilung bekommt man von Etsy mitgeteilt, bei einem Verkauf nach UK.
Ich muss mal blöd nachfragen: Ist das ja tatsächlich so? Ich hatte noch keinen Verkauf nach UK. Wo muss ich was da draufschreiben?
"Ein möglicher Grund, warum die "wesentlichen Merkmale" bei einigen von euch, beim Auslandversand gar nicht angezeigt werden, ist vielleicht der, dass der Artikel in deutsch eingestellt wurde und die wesentlichen Merkmale von der Software nicht mit übernommen wurden."
Wie ich oben schon schrieb, lege ich meine eigene englische Übersetzung an, und trotzdem sieht man die Warenkorb info NICHT, wenn man von UK aus den Warenkorb anschaut.
Dieser Hinweis von Etsy mt der VAT nummer ist eigentlich unübersehbar. Da hatte ich und scheinbar auch alle anderen hier nie Probleme mit. In dem Hinweis steht auch deutlich, dass du es auf das Paket (den Karton) draufschreibst. In etwa so, wie Brigit auch beschrieben hat.
Wenn das mit den wesentlichen Merkmalen auf britischer Seite funktionieren würde, würde ich es gerne umsetzen. Laut meinem Tests bisher nicht. Falls es doch einen Weg gibt - ich bin interessiert
Vielen Dank Marisa!
@Stoffcreationen: Bestellwert war über 135 GBP! Da ist die VAT-# von Etsy unnötig, da dabei VAT nicht von Etsy eingezogen wird.
Und, dass in die "wesentlichen Merkmale" der Hinweis auf mögliche Zoll- und Steuern enthalten sein muss halte ich für eine falsche Angabe. Wo ist das gefordert? Die Vorschrift des § 312j Abs. 2 BGB in der dies gefordert wird ist eine deutsche Vorschrift und bezieht sich auf die Qualität und ähnliche Angaben.
Der Kunde wird bei einem grenzüberschreitenden Kauf von Etsy automatisch auf evtl. anfallende Einfuhrgebühren hingewiesen.
"dass in die "wesentlichen Merkmale" der Hinweis auf mögliche Zoll- und Steuern enthalten sein muss halte ich für eine falsche Angabe. "
"...... besteht bereits seit dem 01.08.2012 im Rahmen der sog. „Button-Lösung“ die Verpflichtung, den Verbraucher auf der finalen Bestellseite (also dort, wo der Verbraucher seine Bestellung abschickt) über sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Eingehung des Vertrags anfallen, zu informieren.
Die Pflicht, dabei auch auf anfallende Zollgebühren hinzuweisen folgt aus der Vorschrift des Art. 246a § 1 Abs. 1 S.1 Nr. 4 EGBGB in Verbindung mit § 312j Abs. 2 BGB.
Art. 246a § 1 Abs. 1 S.1 Nr. 4 EGBGB fordert, dass der Unternehmer den Verbraucher zu informieren hat über:
„den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben, oder in den Fällen, in denen der Preis auf Grund der Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten, oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können,“
Unter die dadurch aufgestellte gesetzliche Informationspflicht lässt sich auch der Hinweis auf anfallende Zölle fassen. Da sich Zölle und Einfuhrsteuern je nach Zielland, Preis, Art der Ware und individueller Eigenschaften des Käufers unterscheiden, kann deren konkrete Höhe vom Verkäufer in aller Regel vernünftigerweise im Voraus nicht berechnet werden, so dass der bloße Hinweis auf deren Anfall ausreichend sein dürfte.
Der fehlende Hinweis auf anfallende Zollgebühren kann nicht nur zu Konflikten mit Kunden aus dem außereuropäischen Ausland führen, sondern auch zu einem lauterkeitsrechtlichen Problem werden.
Die Gerichte legen die Verbraucherinformationspflichten in aller Regel eher weit aus.
Obgleich die Frage der Wettbewerbswidrigkeit fehlender Zollgebührenhinweise bisher höchstrichterlich nicht geklärt ist, besteht zumindest ein (vermeidbares) Risiko für Abmahnungen, sofern ein Shop grundsätzlich ins außereuropäische Ausland liefert und dennoch keine Angaben zu Zollgebühren macht."
Aus dem Link von @Stoffcreationen . Danke dir dafür!
wer noch mehr Lust auf Zollgebühren hat, hier gehts weiter mit der Schweiz:
www.it-recht-kanzlei.de/anforderungen-preisangaben-schweiz-deutsche-haendler.html
dieser Artikel ist vom 27.07.2018
und der vom oberen Link vom 18.02.2020.
Also das Thema, dass der Onlinehändler Kunden aus 3. Ländern auf Zollgebühren, Tax ect. hinweisen sollte, ist eigentlich doch schon eine "alte Geschichte". Dafür eignet sich doch ganz toll die Box "wesentliche Merkmale". Das ist ein Sätzchen, was wir da rein schreiben und wir sind etwas mehr "auf der sicheren Seite" und haben hoffentlich nicht so saure Kunden, die wegen hohen Zollgebühren aus allen Wolken fallen.