Um noch etwas Klarheit in die Sache zu bringen (oder Unklarheit?): habe von meinem Finanzamt die Antwort bekommen, dass sie mir die Bescheinigung für den Marktplatz nicht ausstellen können, weil ich KLEINUNTERNEHMER bin und daher nicht USt-pflichtig.
Ich müsste mich als Unternehmer und steuerpflichtig anmelden, natürlich auch Steuererklärung abgeben. Sicher ist jemand in der Runde schlauer als ich und hat einen Rat?
Meinen Kleinunternehmerstatus will und kann ich natürlich nicht aufgeben. Fliege ich dann bei Etsy raus? Oder gilt das Ganze doch nur für Unternehmer? Das wäre ja völlig nutzlos...
Da bin ich ja mal gespannt was mein Finanzamt antwortet. Falls sie meinen von Hand ausgefüllten Antrag überhaupt lesen können.
Ich hatte das jetzt so verstanden, daß auf diesem Wege die " Privatverkäufer" aussortiert werden sollen und nicht die Kleinunternehmer?
Vielleicht hätte ich doch Seite 1 und 2, also die Anordnung selbst, mit ausdrucken sollen. Allerdings bin ich davon ausgegangen daß sie dem Finanzamt vorliegen.
Die Antwort des Finanzamtes war ausführlich, Helga, und bezog sich ganz klar auf diesen Vorgang -auch ich habe nur die erforderlichen 2 Seiten ausgefüllt, klar kennt das Finanzamt den Sachverhalt, es sind ja zig Anfragen.
Das find ich jetzt etwas seltsam denn auch als Kleinunternehmer gilt man als Unternehmer und ist steuerrechtlich mit einer Steuernummer beim FA erfasst. Und ich dachte darum geht es in erster Linie? Also die Bescheinigung ist dazu da um vorzuweisen, dass man als Unternehmer steuerrechtlich erfasst ist und du somit deinen steuerlichen Pflichten nachkommst. Bisher habe ich auch nichts anderes gelesen. Jeder gewerbliche Unternehmer (also auch Kleinunternehmer) muss diese §22 Bescheinigung einreichen.
Ich habe dazu was im ebay Forum gefunden (letzer Beitrag auf der Seite ganz unten, grün hervorgehoben):
Bei ebay "Fragen und Antworten" zu diesem Thema steht es auch nochmal:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei Etsy anders sein wird?
Von etsy habe noch gar keine Aufforderung bekommen, diese Bescheinigung zu schicken.
Habt ihr von etsy denn eine Information bekommen, wohin man die Bescheinigung schicken muß?
Nein. Von etsy selbst habe ich noch keine Info dazu bekommen oder hier gefunden. Kommt sicher noch.
Hallo,
du bekommst auch als Kleinunternehmer eine Bescheinigung.
5 Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG erhalten auf Antrag vom zuständigen Finanzamt
eine Bescheinigung über ihre steuerliche Erfassung (§ 22f Abs. 1 Satz 2 UStG) zur Vorlage
bei den Marktplatzbetreibern.
Zu finden ist das in folgendem Dokument als PDF:
Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
Aber Ulla ja anscheinend nicht!
Der link steht hier doch schon längst.
Also mein Finanzamt Bad Homburg, das für den Hochtaunuskreis, "kann mir keine Bescheinigung für den Marktplatz Etsy ausstellen, weil ich aktuell nicht umsatzsteuerlich erfasst bin. Der Antrag wird abgelehnt. Sollte die Bescheinigung weiterhin benötigt werden, wäre das Umsatzsteuersignal gültig zu setzen, sprich auch eine Steuererklärung abzugeben."
Es gibt auch noch den Absatz 6 in diesem Schrieb, da geht es um "nicht steuerpflichtig"...? Werde noch mal eine mir bekannte Rechtskanzlei befragen. Und das Finanzamt.
Das heisst ich müsste den Kleiunternehmerstatus verlassen, aber das werde ich nicht tun. Bleibt Ratlosigkeit, gleichzeitig warte ich mal, ob und wann Etsy etwas von mir will?
KLÄRUNG: nach Telefonat mit Finanzamt: muss mich als Kleinunternehmer zur Umsatzsteuererklärung anmelden, bekomme dann die Nummer und auch die Bescheinigung. Bleibe Kleinunternehmer, jährlich ist eine Steuererklärung über meine EINNAHMEN fällig, nicht mit dem ganzen Gedöns Einnahmen/Ausgaben. Die Einnahmen dürfen 17,500 € im Jahr nicht übersteigen. Aber sicher wisst Ihr das schon längst? War eben lang im Ausland, alles neu für mich....Klar habe ich bei Shoperöffnung alles vorgelegt und eine Steuernummer bekommen und die Einteilung als Kleinunternehmer.
Ich hoffe ich habe die Verwirrung entwirrt!
Ich will jetzt keine weitere Verwirrung stiften, aber bist du sicher, daß die EINNAHMEN und nicht der UMSATZ gemeint ist?
Da zählen nämlich die Versandkosten mit dazu und das hat mir 2017 eine ziemliche Kollision mit dem Finanzamt eingebracht.
Seitdem macht meine Steuererklärung ein Steuerberater obwohl ich Kleinunternehmer bin.
Die 17,500 Euro beziehen sich auf Umsatz nicht auf Einnahmen.So war es bei mir wo ich noch Kleinunternehmer war auch.
Guten Morgen,
@bellecoseschmuck Du bist doch als Unternehmer erfasst mit einer Steuernummer und somit ist doch in dem Antrag einfach nur die Steuernummer mit dem Stempfel vom Finanzamt notwenig. 🤔
Grundsätzlich kann man aber auch eine USt Nummer als Kleinstunternehmer beantragen wenn das nötig ist. Man gibt dann zu der normalen Steuererklärung Anlage G noch die Umsatzsteuer ab. Ein Bogen mehr zum ausfüllen... Das nimmt Dir aber nicht den Status "Kleinstunternehmer".
Hier alles über die UST-Nr:
Die Steuernummer reicht eben nicht. Ich MUSS eine Umsatzsteuernummer beantragen und die Erklärung abgeben. Das war bis jetzt nicht nötig.
Danke wie immer bist Du super für Informationen!
Ach, das hat sich ja überschnitten. :)) Meine Seiten laden heute wieder ewig lang.
Die Umsatzsteuer ist als Kleinunternehmer kein Hexenwerk. Also keine große Hürde...
Einnahmen- dazu zählen natürlich auch die Versandkosten, die man vom Kunden nimmt.
Solltest Du mal über diese Grenze kommen @SchaetzeVonGestern dann denke daran, dass Du in der EU und Ausland verschiedene UST Regeln hast. Das erspart Dir dann in der UST Erklärung viel Geld. Diese müssen nämlich nicht versteuert werden wenn in der Rechnung der Hinweistext eingeben wurde. Mit gebrauchten Waren liegt man ab 17500 in der Differenzbesteuerung und daran scheitern auch mal Steuerberater....
Aber das ist dann vielleicht später mal ein Punkt. Behalte es nur im Hinterkopf, falls ein neues Jahr beginnt und das letzte Jahr mehr Einnahmen gebracht hat. 😉
Och, ich mache jeden Monat meine Abrechnung damit mir das nicht noch mal passiert.
Und sollten meine Umsätze ( inklusive Versand) mal so exlodieren das ich mich am Jahresende der magischen Grenze nähere, habe ich kein Problem damit den Laden bis zum Jahresende zu schliessen.
Habe meine Bescheinigung heute bekommen. Das ging echt fix da sie an meinen Steuerberater gerichtet war obwohl ich den Zettel ohne ihn ausgefüllt habe.
Dienstag beim Finanzamt eingeworfen und einen Tag mindestens dauert es ja vom Steuerberater zu mir. Bearbeitungszeit 2 Tage finde ich zügig.
Habe ich heute auch im Briefkasten gehabt. Hat 5 Tage gedauert, da kann man auch nichts sagen. 😊
Ich bin auch Kleinunternehmerin. Ich gebe jedes Jahr die Umsatzsteuereklärung beim Finanzamt ab, neben der Einkommenssteuererklärung (wo ja die Gewinne über die EÜR erfasst werden). Bei der Umsatzsteuererklärung muss ich nur ganz wenig ausfüllen, im Grunde nur melden, wieviel Umsatz ich in einem Jahr erzielt habe. Damit möchte das Finanzamt bestimmt rechtzeitig erkennen, falls man über die magische Grenze kommt. Hierzu habe ich auch eine extra Steuernummer (aber keine Umsatzsteuer-ID) bekommen.
Dieses Formular (§ 22f UStG) hatte ich dann auch ausgefüllt, angekreuzt dass ich umsatzsteuerrechtlich beim Finanzamt gemeldet bin (muss ja die USt-Erklärung abgeben), aber bei Bemerkungen hatte ich eingetragen, dass ich nach § 19 Abs. 1 UStG Kleinunternehmer bin. Eigentlich müssten die ja alles in ihren PCs gespeichert haben.
Es dauerte nur ganz wenige Tage und ich hatte die Antwort des Finanzamtes, die Bescheinigung zur Vorlage für den Onlinemarktplatzbetreiber im Briefkasten. Aber da Etsy noch nix gefragt hat, hab ich die Bescheinigung auch erstmal nur abgeheftet.
Halli Hallo erstmal und danke das ich beitreten durfte....
Ich machen meine EÜR genauso wie du über die jährliche Einkommenssteuer. Ganz normal mit allem Drum und Dran.
Habe dann die Bescheinigung beim FA eingereicht für (§22f USTG) und habe eine Ablehnung bekommen mit der Begründung das ich seit 2012 nicht mehr Umsatzsteuerpflichtig bin! Bitte nicht zu verwechseln mit der jährlichen Einkommenssteuer! Die muss ich nach wie vor machen und abgeben.
Da ich jedoch weit unter der Grenze bin und daher Kleinunternehmer bin, hab ich mir keine UST-Nr für das Gewerbe geben lassen. Hatte nämlich keinen Bock ne 1/4 jährliche Abgabe machen zu müssen.
Ich weiß nicht....anscheinend arbeiten die FA unterschiedlich mit unterschiedlichen Angaben? Ich hatte explizit noch 3 x nachgefragt...immer mit der gleichen Antwort. Nein, gibt keine Bescheinigung. Basta.
Nun habe ich die Ablehnung unter der hier angegebenen E-Mail addy geschickt. Woher erfahre ich jetzt ob es reicht? Ob sie akzeptiert wurde? Eine Anfrage an den Support brachte nichts weil da keine Bescheid weiß. Zudem kam da alles in Englisch, was ich zwar lesen + verstehen kann, aber nicht in dem Umfang antworten könnte (soooo gut ist mein Englisch nicht im Schreiben....).
Was soll ich nun machen? Abwarten und Tee trinken?
Bei Ama… musste ich eine Erklärung unterschreiben das ich unter der gewissen Grenze bleibe.....
Wäre lieb würde mir jemand nen tipp geben können....Dankeschön.
Hallo,
ich habe gerade auf der Facebook-Seite der IT-Recht Kanzlei gelesen, dass man Etsy die Steuerbescheinigung
unter der E-Mail Adresse steuerbescheinigung@etsy.com zuschicken kann.
Ab Oktober soll es dann möglich sein, die Bescheinigung im Shop Manager hochzuladen.
Ich habe die Bescheinigung jetzt unter Angabe meines Shop-Links per E-Mail übermittelt.
etsy sitzt nicht in Deutschland, also werden sie nie eine fordern.
😑🙄😫