Britta from piepshop says:
meines Wissens muß der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung auch in die Merkmale
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Hallo Britta! Laut der IT Rechtskanzlei gehören zu den wesentlichen Merkmalen "sämtliche markanten Produkt- Dienstleistungsmerkmale, die für eine Identifikation des jeweiligen Produkts erforderlich sind (z.B. Marke, Bezeichnung, Größe, Farbe). Der Umfang der Informationen zu den „wesentlichen Merkmalen der Ware“ ist immer im Einzelfall produktbezogen zu prüfen und dabei sind alle für die Kaufentscheidung des Verbrauchers relevanten Merkmale der Ware zu nennen."
Informationen über den Händler, Hersteller, Anbieter (wie zum Beispiel Steuernummer, Adresse etc) sind nicht zwingend Teil der wesentlichen Merkmale des Artikels, sondern können im Impressum abgebildet werden