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WasserUndGras
Inspiration Seeker

Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz

Hallo allerseits. Ich bin dabei, zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, für meinen Schmuck einen Etsy-Shop zu starten und habe eine ganze Menge Fragen. Ich werde diese nicht alle in einen einzigen Thread packen, weil das zu unübersichtlich würde. Daher jetzt erstmal ein Thread zum Thema Verpackung.

1.) Als Kleinstanbieterin in einem überlaufenen Markt gehe ich erstmal nicht davon aus, dass ich mehr als, sagen wir mal, alle zwei Monate ein Stück verkaufe, d.h. ich gehe von extrem geringen Verpackungsmengen aus. Ein Teil davon geht dazu vielleicht auch noch ins nicht am dualen System beteiligte Ausland, da Etsy ja international ist. Wie schätze ich unter diesen Bedingungen, wenn ich ja auch noch gar keine Erfahrungswerte aus Vorjahren habe, überhaupt meine lizenzierungspflichtigen Verpackungsmengen ein? Lieber zu hoch greifen, falls man doch mehr absetzt als erwartet?

2.) Muss ich wirklich für jedes Verpackungsmaterial Marke u. Hersteller ermitteln? Was ist mit z.B. weiterverwendetem Material ohne Herstellerkennzeichnung? Ich habe hier z.B. einen Karton voll buntem geschreddertem Papier, das mal als Füllmaterial in einem Päckchen war u. das ich ganz witzig finde u. daher weiterverwenden wollte. Eine Marke läßt sich dafür aber wohl kaum herausfinden!

3.) Sehe ich das richtig: wenn ich den diesjährigen Weihnachtsverkauf noch mitnehmen will, muss ich bei einem "beteiligten System" die Jahresgebühr für 2018 im Rahmen der Verpackungsverordnung zahlen? Und ab Januar kommt dann aber eine ganz andere Preisstruktur? D.h. eventuell ist es unverhältnismäßig teuer, dieses Jahr, so kurz vor der Umstellung auf das neue Gesetz, noch einen Shop zu eröffnen?

Sorry, ich habe zwar die Seiten der IT-Recht-Kanzlei zu dem Thema gelesen, aber irgendwie bin ich jetzt nur noch verwirrter als vorher.
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WasserUndGras
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Re: Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz

Sehe gerade bei dem von IT-Recht-Kanzlei empfohlenden System (Reclay), dass die kleinste Menge sowieso 1 kg ist. Mehr als das wird's bei mir wohl kaum sein, insofern könnte ich vermutlich einfach 1 kg angeben?
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Lorysworld
Inspiration Seeker

Re: Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz

Hallo Christina,
ein Teil deiner Fragen kann ich vielleicht beantworten. Wenn du 2018 anfängst, muss du dich auch für das Jahr am dualen System beteiligen. Du kannst nur schätzen, wie viel Verpackungsmaterial aller Art du benötigen wirst. Melde wenig an, sollte es dann mehr sein, kannst du noch 2019 für 2018 nachmelden. Ich empfehle dir die Zertifizierungsanbieter zu vergleichen, denn die Preisunterschiede sind immens. Auch manchmal kostet die Zertifizierung von 20-30 kg Karton weniger als für nur 5 kg.
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WasserUndGras
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Re: Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz

Danke, Loredana!

Aber ist es sinnvoll/erlaubt 20-30 kg zu zertifizieren, wenn ich nur 1 kg brauche?

Hmm, für die anderen Fragen scheint sich ja niemand zu finden... kein Wunder, ist ja auch ein heilloser bürokratischer Blödsinn, lol.
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Stoeberland
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Re: Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz

Hallo Christina,
wenn du mehr lizensieren lässt, als du tatsächlich verbrauchst, ist das doch nicht schlimm :-)
Ich kann dir Reclay empfehlen. Die sind wirklich super günstig; da reden wir wirklich nur über Kleinstbeträge.

Tja, gebrauchte Verpackungen / Füllmaterial: nehme ich teilweise auch. Diese Verpackungen nehme ich aber trotzdem mit in meine Kalkulation zur VerpackungsVo mit auf; gerade weil ich nicht nachweisen kann, ob diese Verpackungen schon irgendwo registriert sind.

Ich sehe die Nutzung von gebrauchten Kartons / Noppenfolie etc. aber eher unter dem Aspekt des Umweltschutzes. Es gibt schon genug Müll auf der Welt. Ehrlichgesagt habe ich noch nie Noppenfolie gekauft. Ich bekomme immer irgendwo etwas her. Und trotzdem zahle ich die Gebühren dafür.

Lg, Petra

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NicolausDesign
Crafty Poster

Re: Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz

Hallo Christina,

bin auch seit Jahren bei Reclay. Klappt prima, schnell und unkompliziert auch bei Kleinstmengen. Wenn du jetzt erst anfängst und nur schätzen kannst, lizensiere eher ein bischen mehr damit es passt. Es wird bei jeder Lizensierung ein Bearbeitungsbetrag fällig, der (zumindest in meinem Fall bei nahezu ausschließlich Karton) die Lizensierungskosten bezogen aufs Kilo fast übersteigt.

Du kannst aber auch theoretisch noch am 31.12. deine Lizensierung für 2018 vornehmen. Dann weiß du genau, was du verbrauchst hast.

Bedenke bitte, dass bei LUCID schon die Voranmeldung für das kommende Register online ist. Ohne Registrierung vor dem 1.1.2019 darf man keine Verpackungen in Umlauf bringen, was praktisch einem Berufsverbot gleichkommt. Da musst du dann ab 2019 die Lizensierung separat hin melden. An der eigentlichen Lizensierung ändert sich durch das neue Gesetz aber nichts!

Ich hab mich schon voreingetragen und man wird gut durch den Prozess geleitet. Einschließlich Hinweise, was man als Kleingewerbler an hakeligen Stellen eintragen muss. Auch für markenlose Verpackungen reicht ein Eintrag. Immer den Hinweisen folgen :-).

LG,
Anke
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WasserUndGras
Inspiration Seeker

Re: Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz

Vielen Dank allerseits! Ja, ich verwende das Zeug ja auch aus Umweltgründen weiter. Finde den ganzen bürokratischen Heckmeck für solche Kleinstmengen bloß etwas lächerlich! (Zugegeben, im Moment ist natürlich wegen des bevorstehenden Wechsels zum VerpackungsG noch mehr Heckmeck als normalerweise wäre. Das ist mein eigenes blödes Timing für den Geschäftsstart... :D)

Wie macht ihr das beim Versand ins Ausland? Da scheint es ja teilweise andere Gesetze zu geben. Einfach den Shop nur für Deutschland öffnen? (S.a. mein anderer Thread; das scheint mir mittlerweile echt die sinnvollste Option, vor allem auch wegen der Stempelgesetze, aber irgendwie schade ist es ja schon.)
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Stoeberland
Inspiration Seeker

Re: Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz

ich versende noch nach Österreich. Das habe ich auch über Reclay "angemeldet".
Es gibt auch noch einige andere EU-Länder, wo man sich erst ab einer bestimmten Menge registrieren lassen muss. Auf Facebook gibt es eine schöne Zusammenfassung (Beitrag ist vom 13.09.18.)
Für die NICHT-EU-Länder braucht man solch eine Lizenz, wie ich weiß, gar nicht.
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WasserUndGras
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Re: Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz

Danke an alle.

@Stoeberland, Dein Facebook-Link scheint leider aus Deinem Post verschwunden zu sein!
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NicolausDesign
Crafty Poster

Re: Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz

Zu diesem Thema habe ich das hier gefunden:

http://tobiaswinter.info/verpackungsverordnung-in-europa/
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WasserUndGras
Inspiration Seeker

Re: Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz

Hallo Anke, ganz herzlichen Dank dafür, das ist sehr hilfreich! Scheint ja einige Länder in der EU zu geben, die vernünftigerweise Kleinanbieter von Registrierungspflichten ausnehmen!

(Sorry für die späte Antwort, der Brotjob hat in den letzten Wochen meine Aufmerksamkeit fast komplett geschluckt.)
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