Guten Morgen,
nachdem ich viel gelesen hatte, hatte ich es so verstanden, dass ich zum 01.07 die Umsatzsteuer eintragen muss. Diese hatte ich mir mal für alle Fälle besorgt. Nun hatte ich sie hier hinterlegt. Allerdings habe ich nun erfahren, dass ich das gar nicht muss, da ich unter der Grenze liege. Mein F22 ist noch hinterlegt.
Wie kann ich dies nun wieder austragen? Das scheint nicht mehr zu gehen.
Nicht, dass etsy nun automatisch denkt, ich muss Umsatzseteuer zahlen.
Kann mir jemand helfen?
Vanessa
Guten Morgen,
falls Du einen Steuerberater hast, lass dich noch mal beraten. der steuerliche Freibetrag fürs Kleingewerbe wurde ja auch noch mal angehoben. Mit meinem Kleingewerbe, brauch ich auch weiterhin keine Ust. bezahlen,( auch wenn ich sie hinterlegt habe ) solange ich noch unter der Grenze bin. Ist wahrscheinlich einfacher, wenn es einheitlich ist.
Hallo Vanessa,
es ist richtig, das die Ust-Nr hinterlegt werden muss. Es löst die §22f Bescheinigung ab. Mein Steuerberater hat mir erklärt, das sich nichts steuerlich ändert für das Kleingewerbe.
Liebe Grüße Anke
Aber wird die Umsatzsteuer dann damit nicht auf mich übertragen? Das war nämlich vorher nicht der Fall.
Guten Morgen,
falls Du einen Steuerberater hast, lass dich noch mal beraten. der steuerliche Freibetrag fürs Kleingewerbe wurde ja auch noch mal angehoben. Mit meinem Kleingewerbe, brauch ich auch weiterhin keine Ust. bezahlen,( auch wenn ich sie hinterlegt habe ) solange ich noch unter der Grenze bin. Ist wahrscheinlich einfacher, wenn es einheitlich ist.
Hi!
Hier geht es eher um die Rechnung/Gebühren von Ets. Denn hier ist dies ohne Umsatzsteuer verrechnet. Heißt, ich muss dies nun als Reverse Charge angeben.
Austragen lassen kann man.
Aber die Frage ist dan, ob das geht. Ein halbes Jahr Reverse Charge angeben und dann nicht mehr. Und die Frage ist dann, wie man nachweißt, dass man Steuerzahler ist. Damals ging das mit dem 22f Formular für Makrtplätze. Das gibt es laut Finanzamt nicht mehr.
Bin mir nicht sicher, ob ich Deine neue Frage jetzt richtig verstehe.
Aber Du brauchst auch in Zukunft eine Umsatzsteuer-ID. Auch als Kleinunternehmer.
Dementsprechend wirst Du auch weiterhin Reverse Charge anwenden müssen.
Etsy berechnet ja für Kleinunternehmen ohne USt.ID doch auch die 19% USt., oder irre ich mich da?
Wie sieht es da mit Reverse Charge aus? Müssen dann Kleinunternehmen ohne USt.ID das überhaupt anwenden, dann würden sie ja mehr zahlen, da sie sich das nicht zurück holen können?
Kenne keine Umsatzabrechnung ohne USt.ID von etsy.