HalloI
Ich kaufe manchmal Material über Etsy ein. Insbesondere Verkäufer aus den Ausland erstellen keine richtige Rechnung , die ich aber fürs Finanzamt benötige. Es kommt immer nur der Nachweis von Etsy. Wie handhabt ihr das?
Hallo, wenn ich digitale Artikel kaufe, rufe ich den Beleg von Etsy auf, der mir die exakte Umsatzsteuer ausweist.
Kaufe ich dingliche Artikel im Ausland für mein Gewerbe, rechne ich dieses in der Umsatzsteuervoranmeldung im Reverse Charge Verfahren ab und ziehe mir die Steuer anschließend als Vorsteuer. Diese Vorgänge sollte man (wenn vorhanden) mit der VAT Nummer des Verkäufers in der zusammenfassenden Meldung angeben. Vorher versuche ich schon den Verkäufer nach einer regulären Rechnung zu fragen, teilweise wird die Steuern sogar von Etsy angezeigt. Aber wenn beides nicht möglich ist, nehme ich den Einkaufsbetrag und rechne 19% Mehrwertsteuer oben auf und zahle den Betrag ans Finanzamt. Lg, Sandra :))
Ich kaufe ganz selten bei Etsy gewerblich ein und habe daher bisher noch nicht darüber nachgedacht. Es ist aber eine interessante Frage.
Zunächst ist der Verkäufer in der Pflicht eine Rechnung auszustellen. Das kann aber gerade bei kleinen Verkäufern ein Akt sein eine vollständige/korrekte Rechnung zu bekommen.
Der Ansatz mit Reverse Charge könnte (innerhalb der EU) ein Ansatz sein mit fehlender Rechnung umzugehen, dann würde nur ggf. doppelt Steuer abgeführt.
Jetzt frage ich mich, wie würde zB ein gewerblicher Kunde im UK die Situation handhaben? Ich stelle meine Rechnung ohne VAT aus, da dies von Etsy geregelt wird. Stellt Etsy eine Rechnung über die abgeführte Steuer bzw. ggf. den kompletten Kaufbetrag? Das wäre ja wohl noch komplizierter selbst wenn der Verkäufer eine korrekte Rechnung mitliefert...
@BeyondTheBoardEU "Jetzt frage ich mich, wie würde zB ein gewerblicher Kunde im UK die Situation handhaben?"
Oh no, ich bin erleichtert, dass ich das in Deutschland halbwegs verstehe... jetzt wuselt Deine UK Frage da auch noch herum. Hilfe :))))
Ja, eine Rechnung des VKs würde auf alle Seiten bestimmt für noch mehr Wirbel sorgen, als würde man das nach jeweiligen Gesetzen abwickeln. Erst Recht wenn der VK auch noch fehlerhafte Rechnungen ausstellt...
Habe folgendes gefunden: " Was muss ich bei der Übertragung der Steuerschuld beachten? In Ihrer Rechnung, mit der Sie über Ihre Leistung abrechnen, dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Sie geben lediglich den Nettobetrag an. Zusätzlich ist es erforderlich, dass Sie in Ihrer Rechnung den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ aufnehmen.
Der Leistungsempfänger als Steuerschuldner hat die Umsatzsteuer, die er für die bezogene Eingangsleistung schuldet, in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung anzumelden."
Nichts Neues. Von daher kann man von einem Verkäufer außerhalb Deutschlands keine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. erwarten, es sei denn der Verkäufer führt die Mehrwertsteuer selbst in das Zielland ab ....
Ich glaube, es geht eher darum, dass viele Verkäufer im Ausland - und leider auch im Inland GAR KEINE Rechnung erstellen. Man hat somit eigentlich keinen echten Beleg, dass man es überhaupt gekauft hat. Beispielsweise bei Edelsteinverkäufern aus Indien oder auch manchmal bei Shops aus den Staaten. Dann drucke ich mir den Paypalbeleg und die Bestellbestätigung aus. Das hat bisher immer gereicht. Verkäufer im Inland schreibe ich an. Was die Steuer auf meinen Rechnungen nach außerhalb der EU angeht, die Etsy bereits eingezogen hat. Ich nehme den normalen Rechnungbetrag und schreibe als Nachsatz unterdrunter: Tax already paid via Etsy: und dann halt den Betrag.
Ich kaufe sehr viel Material auf Etsy und bekomme bei den meisten ausländischen Verkäufern keine Rechnung. Ich mache es wie Helena, drucke aber entweder den Zahlungsnachweis bei Paypal aus oder den Beleg hier von Etsy. Beides wurde bislang immer als Rechnung anerkannt. Steht ja auch alles Relevante drauf, der Verkäufer, der Rechnungsbetrag, die Artikel, Kaufdatum und auch Steuern. Ist nicht perfekt, aber solange es keine Beschwerden gibt, spricht ja auch nichts dagegen.
Liebe Grüße, Steffi
Dem kann ich nur beipflichten, bisher hatte ich auch nie Probleme mit den Belegen von Etsy oder PayPal, solange man alles hübsch im Reverse Charge Verfahren versteuert, ist das Finanzamt einverstanden :o))
Ich habe mir den Beleg eines Einkaufes aus Manchester über Etsy gerade genauer angeschaut. Dort steht 40,09 € Zwischensumme, Steuer 7,62€, Gesamtsumme der Bestellung 47,71€
Die Steuer können ja nicht die Mehrwertsteuer sein , dafür ist der Betrag zu niedrig. Was für Steuern sind das dann? Gebe ich in der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung also die Gesamtsumme 47,71€ und davon 19 Prozent an? Gehört das in das gleiche Feld wo ich sonst die Etsy Gebühren eintrage?
Das sind exakt 19% für die (Einfuhr-)USt. Warum sollte das zu niedrig sein?
Das sind die 19% Einfuhrumsatzsteuer, die Etsy direkt einzieht und abführt. Bei der Frage zur Steuererklärung kann ich dir leider nicht helfen, das macht jemand anders bei mir.
Hallo, ich hab's gerade mal gegoogelt. Wenn es sich um deutsche Einfuhrumsatzsteuer handelt (was naheliegt), dann kannst du die Umsatzsteuer bei der Voranmeldung genauso geltend machen, wie wenn du bei einem deutschen Unternehmen was gekauft hättest.
Auf keinen Fall gehört hier irgendwas in das Feld für Etsy Gebühren, denn hier geht es nicht um Reverse Charge, das ist nur zwischen EU Ländern und das ist das UK bekanntlich nicht mehr.
Kann man alles geltend machen, sind aber andere Felder in der VA. Soweit ich es überblicke sind es für USt auf deutschen Rechnungen Feld 55, für USt auf EU Rechnungen Feld 56, und für Einfuhrumsatzsteuer Feld 57 in dem Elster Online Formular.