Hallo allerseits,
online habe ich nun mehrfach gelesen, dass eine Proforma-Rechnung ausreichen würde, wenn die
verkaufte Ware per Vorkasse bezahlt wurde (was bei Etsy ja der Fall ist).
Ist dies korrekt? Oder muss es doch eine Handelsrechnung sein? (Warenwert 125€ + DHL-Paket ohne Express)
Kennt sich jemand von Euch aus?
Jedem Paket, das in ein Land außerhalb der EU versendet wird, muss eine Handelsrechnung oder eine Pro-forma-Rechnung beigefügt werden. Die Handelsrechnung wird immer dann verwendet, wenn die versandten Waren einen Handelswert haben. Eine Pro-forma-Rechnung hingegen wird verwendet, wenn die Waren keinen Handelswert haben (z. B. Geschenke, Produktmuster und nicht für den Verkauf bestimmte Waren). Des Weiteren solltest du von deiner Handelsrechnung eine dreifache Kopie in die Lieferscheintüte an dein Packet anbringen.
Glückwunsch zu deinem Verkauf
Danke für Deine Antwort. Die Fakten hierzu sind mir klar. Jedoch bin ich mir unsicher was die Ausführung angeht ... deshalb ja die Frage, ob das nun so korrekt ist oder eben nicht.
Mein Produkt ist etwas Wert - klar ... ist aber nicht zum Verkauf bestimmt (da es an den Endkunden geht) und wurde per Vorkasse bezahlt. Ergo ... müsste eine Proforma-Rechnung dann ja ausreichen - Richtig?
Der einzige Unterschied zwischen Handelsrechnung und Pro-forma Rechnung ist m.W.n. die Überschrift - oder sehe ich das falsch?
@nadeliashandmade Ich versende seit Jahren und mehrmals in der Woche in die USA, Schmuck. In die Klarsichthülle aussen am Päckchen stecke ich die gedruckte, bezahlte Bestellbestätigung von Etsy.
@nadeliashandmade du musst eine Handelsrechnung erstellen, genau wie es @AntikeReisekultur oben schon erklärt hat. Es müssen bestimmte Angaben vorhanden sein. Es gibt da viele Vorlagen im Netz.
Danke. Ich verstehe es trotzdem nicht.
Die Vorgabe ist ja:
Proforma-Rechnung ausstellen, wenn per Vorkasse schon bezahlt wurde oder auch wenn die Ware NICHT zum Wiederverkauf gedacht ist. Trifft bei mir beides zu und trotzdem wird zur Handelsrechnung geraten.
Aufklären kann dies anscheinend keiner ...
@bellecoseschmuck die Bestellbestätigung ist leidet nicht rechtskonform und wird deshalb vom Finanzamt nicht anerkannt und darum geht es ja hier in der Frage. Im Fall einer Steuetprüfung hat man mit dem Etsy Bestellzettel leider schlechte Karten. Du kannst das natürlich so machen wie du es für richtig hälst. Hier wurde aber nach den gesetzlichen Vorgaben gefragt.
Präzise Angaben für eine korrekte Handelsrechnung in ein Drittland findet man HIER
SchöWo :))
Danke - erstellt ist diese bereits.
Danke Sandra:)
Ich habe es so verstanden dass es um die Rechnung AUSSEN am Päckchen geht....!
Ja das ist richtig, es geht um die Rechnung aussen am Päckchen. Die muss aber rechtkonform sein , das ist die Bestellbestätigung leider nicht
Wenn man auf die Bestellbestätigung des Kunden eine fortlaufende Rg.nr, ein Rg.datum, seine Adresse und Steuernummer schreibt wird dies aber als Rechnung angesehen. Das hat mir ein Steuerberater bestätigt und ich mach es seit Jahren so. Natürlich steht auch das Wort Rechnung drauf. Nur die Rechnungsnr. und das Datum füge ich handschriftlich ein, alles andere kann man in dem Formular gut ergänzen. Auf meiner Bestätigung steht dann die gleiche Rg.nr.und ich hefte sie ab.
Es gab noch nie irgendwelche Beanstandungen.