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wollmark
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OMNIBUS-Richtlinie....zum 28.05.2022

Hallo zusammen,

vor kurzem vom Händlerbund eine rechtliche Infomail eingetrudelt, und schon wieder eine neue Richtlinie...

Hier nachzulesen:

https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3961-omnibus-richtlinie

Umzusetzen wäre der Spass bis zum 28.05.2022. eMail vom Händlerbund kam am 26.04.2022.  Es ist schon extrem zeitlich knapp bemessen, um diese umfangreichen Änderungen umzusetzen. Eine Menge Arbeit, jedenfalls in Bezug auf geforderte Änderung bei der Grundpreisangabe, alles per Hand im Shop bzw. mehreren Shops anzupassen.

Änderung betrifft u.a. Grundpreisangabe (berühmt berüchtigtes Thema, dass schon immer im Fokus der zahlreichen Abmahner stand) aber nicht nur.  Bezüglich der Grundpreise gilt demnächst:

Angabe der Mengeneinheit von Grundpreisen:
Die Möglichkeit, bei grundpreispflichtigen Artikeln den Grundpreis pro 100 ml oder 100 g anzugeben, entfällt. Der Grundpreis darf nur noch jeweils pro 1 kg, 1 l, 1 m³, 1 m oder 1 m² ausgewiesen werden. An den Angaben für Produkte, die nach Länge oder Fläche verkauft werden, ändert sich nichts. Hier werden die Grundpreise weiterhin wie gewohnt pro einem Meter bzw. Quadratmeter angegeben.

Auch gibt es Änderungen im Widerrufsrecht betrifft Vertäge über digitale Inhalte und Dienstleistungen.

Wenn ich ehrlich bin, ich könnte schreien, denn es bedeutet jede Menge Arbeit, jedenfalls in Bezug auf geforderte Änderung bei der Grundpreisangabe, alles per Hand im Shop bzw. mehreren Shops anzupassen. Und der wirkliche Sinn der Änderung bei Grundpreisangabe erschließt sich mir nicht - ob 100g oder 1kg - alle können mühelos 100g auf 1kg sekundenschnell im Kopf umrechnen.  Insbedondere wenn man auch bedenkt, dass es immer noch viele gewerbliche Verkäufer gibt, die noch nie Grundpreise angegeben haben und sich nie darumgekümmert haben, ist das um so ärgerlicher.

 

 

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rz5ngvvr
Avid Reader

Betreff: OMNIBUS-Richtlinie....zum 28.05.2022

Ich hab jetzt mal auf den Artikel geklickt und sehe eine ganze Menge an Dingen, die Verkäufer auf etsy nichtmal selbst anpassen können. Da ist eher etsy in der Pflicht und wenn die das nicht durchführen gibt es zwei Konsequenzen:

1.) Deutscher Verkäufer fein raus, weil Schuld liegt nicht beim Verkäufer.

2.) Verkaufen auf etsy ist nicht mehr rechtlich sicher möglich und scheidet als Plattform aus.

Also ich sehe da eher etsy in der Pflicht, als den einzelnen Verkäufer (wo ich auch demnächst wieder einer sein werde)

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XieXieXie
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Betreff: OMNIBUS-Richtlinie....zum 28.05.2022

Welche Partei verspricht 5 Jahre lang mal keine neuen Gesetze und Vorschriften zu machen? Ich wähle sie........

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XieXieXie
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Betreff: OMNIBUS-Richtlinie....zum 28.05.2022

Wer denkt sich sowas aus?

Eine weitere Änderung hinsichtlich Preisangaben für Waren ist darüber hinaus mit der Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) beschlossen worden. Nach den Vorgaben der Omnibus-Richtlinie ist bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware der niedrigste Gesamtpreis anzugeben, den der Händler innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung von Verbrauchern gefordert hat. Diese Pflicht findet sich zukünftig in § 11 Abs. 1 PAngV n.F.

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BeyondTheBoardEU
Conversation Maker

Betreff: OMNIBUS-Richtlinie....zum 28.05.2022

Naja, damit soll halt vermieden werden, dass vor großen Rabattaktionen erstmal der Preis hochgesetzt wird. Das ist schon im Sinne des Käuferschutzes.

Die Grundpreisangabe von 100g auf 1kg zu ändern macht Dinge vlt etwas einheitlicher, stellt aber keinerlei Vorteil für Käufer dar.

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wollmark
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Betreff: OMNIBUS-Richtlinie....zum 28.05.2022

Was mich noch im Zusammenhang mit diversen EU-Richtlinien und Verordnungen zusätzlich ärgert ist die Tatsache, dass das Handwerk der Abmahnerei sich offenbar hauptsächlich nur in Deutschland entwickelt hat und auch nur hierzulande von divrsen Abmahnverbänden sowie Anwaltskanzleien fleißig praktiziert wird. Ich habe noch nie bei ausländischen aber in EU ansässigen Online-Verkäufern die gemäß der Preisangabenverordnung (PAnGV) zwingend erforderliche Grundpreise für Produkte, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, gesehen. Weder in eigenen Shops noch auf den Verkaufslattformen. Die PAnGV gilt übrigens auch für Händler aus Drittländern, wenn sie ihre Waren in der EU vertreiben. Welchen Sinn haben all die EU-Verordnungen, wenn lediglich nur die in Deutschland ansässigen Händler sich daran halten (wegen extrem hoher Abmahngefahr) müssen und all die anderen EU-Händler (geschweige denn Händler aus Drittländern, die in EU verkaufen) diese vollkommend ignorieren.

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XieXieXie
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Betreff: OMNIBUS-Richtlinie....zum 28.05.2022

wegen extrem hoher Abmahngefahr

Man hat halt in Deutschland ein Herz für Rechtsanwälte und nicht für kleine Händler. In keinem anderen Land gibt es diese Art von Abmahnungen. Diese Abmahnerei hat damals auch Dawanda erheblich geschadet und zum Ende beigetragen.. Wer Mützen strickt, will nicht am Ende vor Gericht landen.

Da haben alle Parteien versagt und versagen immer noch. Dazu kommt noch das die EU sich immer wieder neuen Mist ausdenkt.

 

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