Hallo ihr Wissenden,
für Exporte ins Ausland gibt es eine Meldepflicht für die Außenhandelsstatistik. Anders als innerhalb der EU wird nicht zwischen Lieferungen an Privatpersonen und Unternehmen unterschieden. Leider konnte ich keine Infornationen im Netz finden, ob es Freigrenzen gibt. Da ich Umsatzsteuerpflichtig bin, greift eine Kleingewerberegelung nicht mehr. Hat schon mal jemand von Euch eine Aufforderung zur Abgabe einer solchen Meldung erhalten, oder sich näher mit der Thematik beschäftigt?
Hast Du denn eine solche Aufforderung erhalten? Und wenn ja von welchem Amt?
was auch immer das nun wieder sein wird, ich habe folgendes finden können, bin mir aber nicht sicher, es ist viel zu lesen.
-> erst einmal eine Erklärung zum INTRAHANDEL
-> und dann weiter zum Intrahandel ONLINEHILFE
.... ich bin zu müde, dass nun alles sofort zu lesen - hier aber auch nochmals Informationen von der IHK
Zitat IHK: "Die Intrahandelsstatistik verpflichtet Unternehmen, für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr statistische Meldungen abzugeben. Seit dem 1. Januar 2022 gelten dafür neue Vorschriften"
Bezog sich @KreiselArt nicht auf Non-EU-Länder?
Vermutlich brauchen wir uns in der Überzahl hier auf der Plattform dazu ohnehin keine Gedanken machen.
"Dabei gibt es generelle Befreiungen in Form einer sogenannten Befreiungsliste und wertmäßige für Wirtschaftsbeteiligte mit nur geringem Intrahandel (unter 500.000 Euro je Jahr für Versendungen bzw. unter 800.000 Euro je Jahr für Eingänge)."
Ich für meinen Teil kann mich da jahrelang, wenn nicht für immer dahingehend zurücklehnen **grins**
super Hinweis Monique, ich beschaz mich auch gerade damit!
@ FeinerUnfug. Nein ich habe keine Aufforderung bekommen.
Und es geht mir auch nicht um die Intrahandelsstatistik. Leider verdiene ich nicht soviel Geld, dass mich die interessieren müsste. Es geht mir nur um Exporte außerhalb der EU und dazu kann ich halt nichts finden. Trotzdem danke für eure Mühe.
Ich glaube, wir brauchen uns damit nicht weiter aufhalten, es sei denn wir kommen auf eine halbe Million Umsatz. Dann würde ich das ohnehin an Mitarbeiter weiterreichen :))
@KreiselArt schau mal, das habe ich gefunden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenhandelsstatistik
Hier wird das genau für die EU ind Drittländer erklärt. So wie ich das hier lese betrifft uns das nicht. Die Meldung bei Export in nicht EU Länder
erfolgt durch den Zoll. So wie ich das verstehe greift da eine Umsatzgrenze von 800.000 Euro und für die EU die 500.000 Euro, die @MoniqueAnnMarquez schon erwähnt hat
Meinst Du eventuell die gesonderte Zollanmeldung bei Exporten? Die beginnt nach meinen Infos ab 1000 Euro. Zumindest ist bis 1000 Euro keine Zollanmeldung über ATLAS nötig. https://www.rhein-neckar.ihk24.de/international/export-import/zoll/zollanmeldungen-kleinsendungen-94...
p.s. kenn mich aber damit nicht aus und kann daher leider nicht weiterhelfen.
edit: noch diesen Link zum Ausfuhrverfahren gefunden: https://www.ihk-koblenz.de/unternehmensservice/international/export-import-innergemeinschaftliche-li...