Hallo, ich bin recht neu bei Etsy und komme bei der Buchhaltung immer wieder etwas ins straucheln...
Ich arbeite mit sevdesk und versuche momentan von meinem Geschäftskonto alle Kontobewegungen zu verbuchen.
Jetzt wurden mir von Etsy für die Kontoverifizierung mal ein bestimmter Betrag überwiesen und ich bin etwas ratlos wie man sowas verbuchen soll. Finde dazu online auch kaum was...Kann mir da jemand vielleicht weiterhelfen?
Hey,
ich habe genau die gleiche Frage und finde dazu nicht wirklich was hilfreiches...
Einen Beleg bekommt man dafür von Etsy ja auch nicht.
Hänge mich hier mal an und hoffe auf einen Rat
Viele Grüße
Marvin
Hallo @AtelierWundertuete @NaturesCreationsDE
Ich habe diesen Cent-Betrag unter „Kosten des Geldverkehrs“ verbucht. Der Beleg dazu ist der Kontoauszug. Falls das Finanzamt nicht einverstanden sein sollte, spende ich diese 3 Cent der Staatskasse.
Gruß Wolfgang
Danke dir für die schnelle Antwort! Das ist hilfreich!
Viele Grüße
Marvin
Es steht einem jederzeit frei, Betriebskosten auch nicht zu verbuchen. Für 3Cent ist es schon die Mühe, darüber nachzudenken, wo man die verbuchen könnte, nicht wert.
Danke Hildegard, so ist es ! Ich empfehle, wer keinen kaufmännischen Hintergrund hat, minimal einen Buchhaltungskurs zu belegen. So ganz ohne Kenntnisse würde ich mich nicht trauen irgendwas zu buchen. Und dass Nachholbedarf besteht, zeigt sich hier leider oft im Forum anhand der Fragen.... Die Etsy Community ersetzt keinen Steuerberater, Buchhaltungsfachkraft, Rechtsberatung oder einen Betriebswirtschafts-Kurs... und ist dafür auch nicht zuständig. Wer sich keinen Steuerberater nehmen mag oder kann, sollte über Alternativen nachdenken. Ein Etsy-Shop ist schon lange kein "Hobby-Projekt" mehr.. auch wenn es viele so sehen. Das FiAmt hat digitale Glastüren.
Herzlichst! Anke.
EÜR und Einkommenssteuer schafft man auch ohne Steuerberater. Ist keine Raketenwissenschaft und Etsy ist tatsächlich das Hobbyprojekt von ganz viel tollen Shops, die zudem ganz ordentlich Buch führen, Rechtstexte haben und das ganz nebenbei.
@PotsofSoul -hast Du eventuell die Antwort von Hildegard Schemehl missverstanden?
Auch ohne Steuerberater kann man einen Etsy-Shop ordentlich führen !!
Ihr meint sicherlich den Kleinunternehmerstatus, ich habe in dem Fall von einem richtigen Unternehmerstatus gesprochen mit USt. Wie gesagt die Fragen sprechen oft für sich und die Community ist nicht für Fragen da wo es Fachleute (eine Ausbildung erforderlich) bedarf. Da steht übrigens "Empfehlung", kein Muss!! vielleicht einfach nochmal richtig lesen, bevor man sich nur über Beiträge von anderen echauffiert und deren Interpretation anzweifelt, anstatt selbst etwas sinnvolles beizutragen. Diese Unart gehört zur Community von gestern. Es soll doch ein friedlicher Ort zum Austausch bleiben. einen entspannten Tag und alles Gute für euch
Und jetzt alle mal, g a a a a a a n z tief einatmen, ausatmen, einatmen . . . allen im Norden einen schönen Feiertag und allen südlich Morgen einen schönen Feiertag :))