Beim Zoll zählt immer die Gesamtsumme, also Warenwert plus Porto. Den Warenwert zu verringern und das dann ins Porto zu packen, macht also überhaupt keinen Sinn ;). Grundsätzlich antworte ich auf sowas (kommt aber echt sehr selten vor), dass meine Preise nicht verhandelbar sind und kopiere meine Passage aus den AGB zur Handhabung/ Abwicklung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Warum meinst Du aber, dass Ware und Geld weg seien, wenn der Kunde einen Streitfall eröffnet? So lange Du mit Tracking verschickst, kannst Du doch nachweisen, wo die Ware ist!