Ich will meinen Shop hier als Kleinunternehmer laufen lassen und hab dazu ein paar Fragen:
1) Jetzt wird der Steuerberater dramatisch, weil er sich einerseits mit Etsy überhaupt nicht auskennt. Andererseits hab ich wohl wirklich einen Fehler gemacht und meine Artikel (scheinbar) mit Mehrwertsteuer eingestellt. Ich hab ehrlich gesagt überhaupt keine Ahnung, denn ich hab sie einfach eingestellt und fand keinerlei Option darüber, ob das ein Brutto- oder Nettopreis ist.
2) Nach etwas Googeln habe ich nun die Information des Kleinunternehmers in alle Artikelbeschreibungen mit aufgenommen. So machen das wohl auch einige andere hier. Sollte passen, oder?
3) Wie lass ich mir am besten meine Rechnungen (für meine Steuerunterlagen bzw. den Steuerberater) bei Etsy raus?
4) Muss ich dem Käufer noch mal gesondert eine Rechnung stellen? Ich selbst hab bei Käufen auch nur manchmal eine drin 🤷🏼
5) Hier im Forum hab ich gelesen, ich müsse ein Formular hochladen. Ich finde dazu das Feld "Steuerbescheinigungen", doch was genau soll das sein? Was muss ich da hochladen? Hätte jetzt nur meine Gewerbeanmeldung zur Hand.
6) mir wird in den Abrechnungen ja durchaus Ust abgezogen. Hab ich da was bei Etsy falsch eingestellt? Wie gehe ich damit um?
Ich freu mich auf eure Antworten!
Hallo und herzlich Willkommen auf etsy!
Ich bin jetzt zwar selbst nicht so lange dabei, aber zwei deiner Fragen kann ich beantworten:
4) Du MUSST immer Rechnungen schreiben. Ob du die den Paketen in gedruckter Form beilegst oder dem Käufer elektronisch übermittelst, bleibt dir überlassen. Fakt ist aber, du muss Rechnungen schreiben. Die Rechnungen müssen auch bestimmte Hinweise enthalten. Ich habe für meine z.b. eine Vorlage für Kleinunternehmer mit Ust-Befreiung aus dem Internet genommen und diese an mein Design angepasst.
6) Ja, wird es dir, weil du auf etsy verkaufst. Damit hast du eine Geschäftsbeziehung mit etsy und die dürfen Ust erheben. Zumindest war das mal die Erklärung, die ich hier im Forum gelesen habe, weil ich mich das selbst schon gefragt habe.
Bei den anderen Sachen kann ich dir leider nicht helfen, da ich meine Steuer selbst mache und dieses Jahr zum ersten Mal dann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen werde. Da graust es mir selbst schon davor.
danke dir. Wenn ich deine Artikel aufrufe, sehe ich diesen Button "weitere Impressums-Details anzeigen" und klappe damit dein Impressum auf. Ich dachte eigentlich, meins sei auch ausgefüllt, ist es aber wohl nicht? Wo mach ich das denn?
Wenn du auf deinem Shop bist gehst du auf "Shop bearbeiten", scrollst gaaaaanz weit runter und dann steht da was wie (ich kann den Wortlaut nur wiedergeben) "Du verkaufst international, dann gib hier dein Impressum ein".
Ich verkaufe zwar selbst nicht international, aber ich dachte ich gebe mein Impressum lieber dort nochmal zusätzlich zu den AGB ein. Sicher ist sicher.
Persönlich ist es mir aber wenig recht meine Adresse ect. einfach so im Internet darzustellen, aber ich will auch nicht abgemahnt werden und in den AGB steht auch meine Adresse. Ist also einerlei. Wer was sucht, der findet eh jede Adresse/Nummer heraus.
Dein Impressum ist da, aber keine AGB und Rechtstexte etc....
also, ich kann Dein Impressum sehen.
zu Preisen auf etsy. Da das Angebot an Endverbraucher gerichtet ist, werden alle Preise in Brutto angezeigt. Soweit ich informiert bin, müssen an Verbraucher immer die Endpreise (=Bruttopreis) angezeigt werden. Es ist dabei unerheblich, ob man Kleinunternehmer oder MwSt-pflichtig ist. Kleinunternehmer heißt ja nicht, dass keine MwSt enthalten ist, sondern dass steuerrechtlich keine MwSt ausgewiesen und somit auch nicht geltend gemacht werden kann. Es ist immer ein Bruttopreis.
Zwingend Rechnungen schreiben muss man eigentlich erst ab 150 Euro, aber der einfachkeithalber und steuerrechtlich sicherer, schreibt man die am besten immer.
Kleinunternehmerregelung muss zwingend immer angegeben werden, da das für andere Unternehmen, die zB bei dir (zB zum Weiterverkauf oder Kommissionierung) einkaufen würden, dann wissen, dass MwSt später nicht geltend gemacht werden kann.
Etsy MUSS in diesem Fall MwSt erheben, da Kleinunternehmer MwSt-rechtlich wie Verbraucher behandelt werden. Und etsy ist MwSt-pflichtig. Der eigene Kleinunternehmerstatus hat nichts mit der MwSt-Pflicht des anderen zu tun. Die fällt deshalb ja nicht weg. Kleinunternehmer können halt die MwSt nicht verrechnen. Falls man eine U-StID und die auf etsy angegeben hat, wird die Umsatzsteuerschuld auf den Unternehmer übertragen, der die Leistung erhält. Dann wird keine MwSt abgerechnet und man ist dann auch als Kleinunternehmer verpflichtet, dies dann spätestens am Ende des Jahres als zu verichtende MwSt anzugeben und zu zahlen.
Also, das ist mein Kenntnisstand, aber natürlich keine steuerrechtliche Beratung. Ich hoffe, das war auch einigermaßen verständlich formuliert.
es fehlt bei Dir noch AGB und Widerrufsbelehrung. Oder sie werden nicht angezeigt. ?
zu Punkt 5: es gibt eine Bescheinung vom Finanzamt, dass man in Deutschland steuerrechtlich erfasst ist. Diese Bescheinigung muss man hochladen. Das ist etwas anderes ials die Gewerbeanmeldung. Ich muss mal nachschauen, wo ich die genauen Infos dazu finde.
edit: hier nähere Infos dazu https://www.it-recht-kanzlei.de/bescheinigung-22-ustg-marktplat.html Es gibt dafür auch ein Formular. Das habe ich nur leider noch nicht gefunden.
das Formular findet sich hier.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=35E6395E135268262D10
tisch8: Da steht bei mir aber nur "Verkäufer, die in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind, können jetzt eine deutsche Umsatzsteuerbescheinigung hochladen."
Das heißt aber doch nur, dass die, die eine Umsatzsteuernummer haben und umsatzsteuerpflichtig sind da eine Bescheinigung hochladen müssen, oder nicht? Aber nicht der Kleinunternehmer der sowieso nach dem Gesetz keine Ust abführt.
Nein, Du bist steuerpflichtig gemeldet, ob als Kleinunternehmer oder MwSt-pflichtig. Soweit ich informiert bin, müssen sich auch Kleinunternehmer diese Bescheinigung holen, denn sie sind ja steuerrechtlich erfasst, in dem Sinne, dass sie keine MwSt ausweisen. Aber da ich selbst MwSt-pflichtig bin, bin ich da jetzt nicht ganz sicher. Ich erinner mich jedoch, dass das damals, als das Gestz aufkam, bei allen auch Kleinunternehmern ein Thema war und daher auch von allen beantragt wurde.
edit: es geht mMn bei dieser Bescheinungung nur darum, dass man steuerrechtlich erfasst ist. Da die Plattformen im Falle eines Falles für die MwSt verantwortlich sind, brauchen sie die Bescheinigung als Nachweis, dass sie nicht haften müssen. Das Gesetz für die Plattformen wurde zur Verringerung der Möglichkeiten zur Umsatzsteuerhinterziehung über Plattformen eingeführt.
und wieder etwas, was man erst hinterher herausfindet. Genauso wie die Anmeldung bei LUCID und dem VerpackungsG. Stand vorher nirgends was in einem Guide wo es um "Onlineshop" oder "Etsyshop" eröffnen geht.
Gott sei dank gibt es dieses Forum und Leute die sich auskennen!
Normalerweise beziehst Du doch Deine Rechtstexte von einer IT-Kanzlei oder dem Händlerbund. Da wird Schritt für Schritt auf all das hingewiesen. Und auch auf Termine z.B. Verpackungslizenz, aktuelle Abmahngründe etc. Es fehlt bei Dir auch der Hinweis auf die EU-Plattform, häufiger Abmahngrund grade aktuell....
Und ganz , ganz wichtig, auch das Porto das der Kunde an euch zahlt, gehört mit zum Umsatz.
Da ich das nicht wusste, hat es mir im Jahr nach meiner Shop Eröffnung fast das Genick gebrochen und deshalb erzähle ich es bei jeder Gelegenheit.
Darf ich fragen wie du das meinst? Dass ich das bei der Steuer angebe ist mir klar, aber meinst du eher "lieber Portokosten erhöhen, weil man auch Verpackungen bezahlt", oder im Sinne von "steuerlich wichtig"?
Letzteres.
bellecoseschmuck: Ich kann leider nicht direkt auf deine Nachricht antworten. Vielen lieben Dank für den Hinweis!
Ich bin bei protected shops und beziehe da meine AGB/Impressum/DSGVO ect. her. Noch, weil die keine AGB Schnittstelle für etsy anbieten und auch keine machen werden und man leider erst nach 1 Jahr kündigen kann. Danach werde ich aber auch zur IT-Kanzlei wechseln. Die sind einfach besser. Aber ich werd in Zukunft öfters bei der IT Kanzlei nachlesen, was es neue gibt.
Die Widerrufsbelehrung fehlt völlig. Da ist zwar ein Hinweis zum Widerrufsrecht vorhanden, aber keine Widerrufsbelehrung.
Des Weiteren solltest du dir auch sicher sein keine Lizenzrechtlichen Schwierigkeiten mit deinen angebotenen Artikeln zu bekommen.
Sehr interessant, Danke, Leute. Ich kenne mich absolut nicht aus mit gesetzlichen Themen. Bin überhaupt nicht Deutsch, wohne nur hier seit 5 Jahren; das deutsche Gesetz erschrekt mich etwa.
Ich muss mich deswegen komplett auf meinem Steuerberater verlassen. Er kennt sich aber selbst mit Etsy gar nicht aus; also bin auch nicht sicher, dass er Alles richtig macht, bzw. mir immer sagt, was ich machen soll.
Wenn Sie mir ein paar Tipps geben könnten, wäre es toll.
- Ich bin seit 2 Jahren als Freiberuflerin gemeldet, habe eine USt ID, bin UmStpflichtig usw.
- Im November habe ich dazu eine Gewerbe angemeldet. Mein Steuerberater sagt, ich darf die gleiche UmzStID nutzen; das mache ich auch.
- So weit ich das verstanden habe, alle meine Gewinne und Einkommen werden jetzt vom Steueramt gleich betrachtet. Was mich überrascht, weil meine freiberufliche Tätigkeit gewerbefrei sein soll. Die IHK hat mir einen Brief geschikt für meine Mitgliedschaft. Ich weiß denn nicht mehr, welche Gewinne dafür gilten... Meine Gewerbe ist für meine DIY Sets; freiberuflich bin ich Ingenieurin-IT Beraterin (nichts damit zu tunn, denn.)
Wegen den Rechnungen:
- Ich sende meinem Steuerberater halt
1. Alle Rechnungen mit meinen Ausgaben, darunter die Rechnung von Etsy mit dennen Gebühren
2. eine Liste meiner Verkäufe auf Etsy (aber ohne Rechnungen. Ich dachte, Etsy erstellt Rechnungen. Und der Berater hat nichts gesagt. Die liegen sowieso Alle unter 150€.) In der Liste sind auch weitere Details enthalten, wie Kreditkartezahlungsgebühre, Versand-Preis und Zielland, und Ausland-Steuer für Versand außerhalb der EU.
3. die Liste der Überweisungen von Etsy mit Datum.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass mein Steuerberater selbst das Umsatzsteuer-Anteil meiner Preisen/Einkommen kalkuliert und dem Finanzamt übermittelt.
Nur diese Woche habe ich überhaupt erfahren, dass die Preise NETTO außerhalb der EU sind, und dass der Käufer die Steuer zahlt; was bedeutet: im Endeffekt verdiene ich MEHR, wenn ich außerhalb der EU meine Produkte verkaufe. Ich muss nur die Extra-Steuer - vom Käufer bezahlt - dem Finanzamt übermitteln, der - nehme ich an - die dem zuständigen Land weiter übermittelt.
Und so ist Alles. Mehr weiß ich nicht. Habe ich etwas verpasst?
Vielen Dank im Voraus.... *smiley smiley smiley*
Hmmm, da du Mitglied in einer IHK bist, wäre es vielleicht möglich, dort eine Beratung zu bekommen. Denn hier online ist es schon sehr schwierig und eine richtige Beratung darf hier sowieso niemand machen. Eigentlich könnte man von deinem Steuerberater schon erwarten, dass er sich schlau macht, sonst braucht man ja keinen...
Aber zu deiner letzten Frage: Also, Verkäufe außerhalb der EU.
Ja, grundsätzlich musst du dafür die Umsatzsteuer nicht abführen. Da hier auf etsy aber brutto verkauft wird, hast du einen größeren Gewinn. Du musst aber beweisen können, dass die Produkte wirklich ins Ausland gegangen sind. Du solltest also alle Versandbelege zusammen mit den jeweiligen Auslandsrechnungen 10 Jahre aufbewahren. Alternativ kann man natürlich die Umsatzsteuer trotzdem abführen, darüber wird sich kein Finanzamt beschweren.
Die Steuern, die andere Länder erheben, also z.B. die USA und jetzt Großbritannien, die werden automatisch von etsy weitergeleitet, da musst du nichts unternehmen. Aber wie man in diesen Fällen die Rechnung wirklich korrekt erstellt, das weiß ich nicht, weil ich nicht in solche Länder verkaufe. Ist jedenfalls heikel.
Rechnungen an die Käufer (egal wo) musst du selber schreiben, das, was etsy hier zur Verfügung stellt, sind keine Rechnungen. Frage deinen Steuerberater, wie eine korrekte Rechnung auszusehen hat. Die Monatsrechnung von etsy an dich findest du unter: Finanzen-Zahlkonto-ganz unten "Alle monatlichen Abrechnungen anzeigen"-den entsprechnden Monat auswählen-rechts ist ein kleines Feld mit einem Wölkchen und dem Text USt. Abrechnung. Dieses PDF ist etsys Rechnung an dich.
Und ansonsten fällt mir noch ein: Hast du eine Ahnung, wie viel du mit deinem Shop im Jahr umsetzen wirst? Wenn es unter 22 000€ Umsatz (das sind die Verkäufe und, ganz wichtig, auch das Porto) im Jahr bleibt, dann wäre es viel einfacher, wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen würdest. Dann brauchst du die Umsatzsteuer nicht abzuführen und musst auch keine entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung machen lassen (wird also auch beim Steuerberater billiger). Du darfst dann nur im Gegenzug dann, wenn du etwas für dein Gewerbe kaufst, auch keine Umsatzsteuer absetzen. Aber normalerweise stehst du damit viel besser da und weniger Arbeit hast du auch.
Ich hoffe, du kannst das alles verstehen. Es ist für "Eingeborene" schon schwierig, wenn man nicht aus Deutschland kommt, dann natürlich umso mehr.
@HildegardSchemehl, da @JasamaDIY laut posting schon seit 2 Jahren freiberuflich tätig und umsatzsteuerpflichtig ist, sind alle anderen selbstständigen Tätigkeiten ebenfalls umsatzsteuerpflichtig.
@tisch8 genau
@HildegardSchemehl Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. Ich lag denn falsch mit den auslandischen Sendungen.
Alle Dokumente von Etsy sammele ich natürlich - nicht nur die Rechnungen, sondern auch die csv Datein, mit dennen ich übrigens die Übersicht meines Monats erstellen kann. Rechnungen kann ich schreiben, ich mache es sowieso für meine freiberufliche Tätigkeit ; es geht mehr darum, dass es unter 150€ nicht Plficht ist, oder?... Sonst schreibe ich ein kleines Programm für die Automatische Erstellung *hehe*
@tisch8 Wieder was dazugelernt
@jasama: Ja, richtig. Mach es, wie du denkst.
@JasamaDIY, es gibt natürlich trotzdem eine Nachweisspflicht der Einnahmen, egal welcher Betrag. Da Du umsatzsteuerpflichtig bist, sind die Nachweise von etsy nicht unbedingt ausreichend, da auf jedem Beleg (Quittung oder Rechnung) die Umsatzsteuer ausgewiesen sein muss. Das macht etsy aber nicht. Daher ist es mMn als Umsatzsteuerpflichtiger sinnvoll doch eigene Rechnungen mit allen erforderlichen Angaben zu schreiben. War von mir in dem anderen posting vielleicht etwas unüberlegt formuliert. Rechnungen sind halt mit mehr Pflichtangaben gestaltet als zB Quittungen. Aber auch auf Quittungen und Bons ist die Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei Etsy dagegen steht das bei den Verkäufen nirgendwo. Daher reicht da zB der Bestellbeleg von etsy nicht aus.
Hier mal kurz ein paar Infos: https://www.buhl.de/meinbuero/der-unterschied-zwischen-einer-quittung-und-einer-rechnung/ und https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/quittung-rechnung-kleinbetragsrechnung/ (hab jetzt auch gesehen, dass es wohl 250 Euro und nicht 150 Euro sind.)
edit: kleines Programm zur automatischen Rechnungserstellung wär sicher ne gute Lösung. -smile-