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WeiberkramShop
Post Crafter

Gesetz zur Produktsicherheit

Huhu,

ich muss zugeben, dieser ganze Hintergrundkram wenn man selbstständig ist nervt gewaltig. Gefühlt brauche ich 10% meiner Zeit für Bestellungen packen/versenden und 90% für Lizenzen, Buchhaltung, DSGVO und den ganzen Mist. Geht euch sicherlich auch so.

Was dabei völlig an mir vorbei gegangen ist, ist das Gesetz zur Produktsicherheit bzw. die GPSR Verordnung.

Weiß jemand was da nun zu tun ist?

Vielleicht könnte man hier Wissen zusammentragen. Die komplizierten Ausführungen div. Kanzleien sind ja nicht wirklich verständlich.

Liebe Grüße

Tina

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SunnytyDE
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Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@WeiberkramShop  Mir gehts da genau wie dir….gefühlte 90% Bürokram. Das macht so langsam überhaupt keinen Spaß mehr und ist außerdem kreativ tötend. 

Mir der GPSR Verordnung habe ich mich auch nur am Rande befasst und da kam neulich eine email von eBay was zu tun ist. (Bin noch nicht dazu gekommen mich damit auseinanderzusetzen). Bei Etsy wird es auf den letzten Drücker geschehen, wenn überhaupt. 

Wäre mal gespannt was andere dazu meinen und ob jemand nähere Infos hat. 

 

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farbfein
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Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

Also ich hab mich da jetzt auch mal im Netz umgeschaut. Ich verstehe das jetzt so, dass man seinem Produkt eine Risikobewertung unterziehen soll.Also man muss erst mal prüfen ob das Produkt  irgendwelchen Richtlinien unterliegt, z.B. Spielzeug  Elektronik, Werkzeuge usw. Dann muss das Produkt dementsprechend gekennzeichnet sein und man muss alle Unterlagen vorhalten die notwendig sind z.B. bei einer CE Kennzeichnung. Dann muss man prüfen, ob das Produkt eine Gebrauchstanweisung benötigt, könnte ich mir bei Giessformen vorstelln oder wenn ich z.B. Bügelbilder entwerfe und verkaufe, da würde man dann auch eine genaue Gebrauchstanweisung mit dazugeben. Oder wenn man z.B. seine T-Shirts in einem Polybeutel verpackt, dann muss die Verpackung auch mit den entsprechenden Hinwrisen versehen werden, ist ja jetzt auch schon so. Auf jeden Fall muss man an jedem Produkt die Adresse des Herstellers anbringen  Wenn es nicht direkt am Produkt geht, z B. Giessform oder Bügelbild muss das dann an die Verpackung angebracht werden. Ich mach das schon seit Jahren. Man sollte das Produkt auch genau in der Artikelbeschreibung beschreiben. Also Grösse, Material, evt. Hinweise auf Batterien usw So verstehe ich es jetzt. Ich denke, das es dann auch strenger kontrolliert wird, z.B. wichtig für alle, die hier Kuscheltiere nähen, häkeln oder sonst was  Man muss sich seine Produkte genau anschauen und entscheiden, ob es da Richtlinien gibt und ob es zur Verwendung eine Gebrauchsanweisung bedarf 

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SunnytyDE
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Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

Ja so sehe ich das auch bis jetzt von was ich so gelesen hatte. Gerade auch wenn man ein Produkt verändert in irgendeiner Weise. Aber wie die Verkaufsplattformen damit umgehen werden ist mir noch rätselhaft. 

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farbfein
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Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

Ja, das werden wir dann hoffentlich noch erfahren.Bin mir nicht sicher, ob Etsy das schon auf dem Schirm hat.

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SunnytyDE
Community Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

@farbfein  Haha, wenn man nach der Vergangenheit und Gegenwart urteilt wird das eher nie umgesetzt. Beispiel wäre die Verpackungslizenz ( und ich meine nur mal Deutschland) was bringt es bitte die bei Etsy zu hinterlegen wenn trotzdem hundert tausende von Verkäufern ohne Lizenz nach Deutschland schicken? Das interessiert die doch gar nicht. 

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farbfein
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Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

Ja, so ist das. Genauso wie damals das Löschen des Impressums

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WeiberkramShop
Post Crafter

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

Ich habe nun schon gehört (Gerüchteküche weil noch keiner was genaueres weiß) dass nur Am....n Verkäufer betroffen wären. Das macht für mich keinen Sinn weil es ja eine EU Verordnung ist und keine AGB von Am...n.

Ich hatte erst Sorge dass ich nun Hersteller inkl. dortiger Artikelnr. offenlegen muss. Das wäre für mich als Materialverkäufer der Ruin weil die Kunden dann direkt dort bestellen würden - ist ja günstiger für diejenigen, die den Zoll hintergehen. Und dass man so gezwungen wird Geschäftsgeheimnisse offenzulegen würde das Alleinstellungsmerkmal vieler Verkäufer vernichten. Also das hielte ich für eine ganz schlimme Wendung.

Nun bleibt wohl tatsächlich nur zu warten was z.B. IT-Recht-Kanzlei dazu schreibt. Hoffentlich kommt das ganze nicht so kurzfristig wie vor ein paar Wochen das Glitzerverbot.

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tisch8
Conversation Maker

Betreff: Gesetz zur Produktsicherheit

Das Produktsicherheitsgesetz ist ja schon länger in Kraft. Es war schon immer notwendig eine Risikobewertung der Produkte zu machen. Zum einen um zu sehen, welche Produkte möglicherweise unter bestimmte Richtlinien fallen (zB Spielzeug, Schmuck, Kosmetik etc) und zum anderen, ob Richtlinien beim Materialeinkauf eingehalten werden. Es ist eigentlich normales Risikomanagement. mMn.

In der Neufassung ab Dezember 2024 werden nun auch die Verkaufsplattformen einbezogen. Wie genau das im Einzelnen aussieht ist wohl noch offen. So ganz durchgestiegen bin ich noch nicht. Amazon hat wohl schon mit der Umsetzung auf seinem Marktplatz angefangen. Es gilt also nicht nur für Amazon. : )

Ich glaube auch nicht, dass man seine Lieferanten offen legen muss. Schon gar nicht für die Kunden. Aber im Schadensfall sollte man alle relevanten Daten griffbereit haben. Wie zB Materialeigenschaften, eventuell vorhandene Zertifikate des Lieferanten, etc.

Mir ist noch schleierhaft wie eine Produktdokumentation für handgemachte Unikate aussehen soll. Oder eine Riskiobewertung für ein Postkarte. Das würde doch den Rahmen sprengen. Ich kenn das ja für Kuscheltiere. Das lohnt sich nur für Serienproduktion, nie für Unikate.

Grundsätzlich sollte man als Hersteller ja wollen, dass Verbraucher nicht geschädigt werden. So wie man ja selbst auch bei einem Einkauf möchte, dass das Produkt den Richtlinien entspricht und kein Risiko birgt. mMn soll damit vor allem die Flut von Anbietern, die sich einen Dreck um alle EU-Richtlinien scheren und billigen Schrott in die EU verkaufen, eingedämmt werden. Temu als Plattform wäre da ein Beispiel.

Ob das natürlich alles wirklich positive Wirkungen hat, wird man sehen. Gesetze konkretisieren sich ja erst durch die Rechtsprechung.

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