Hallo, ich würde eigentlich sehr gerne einen eigenen Etsy Shop eröffnen, habe nachdem ich mir die Richtlinien und Hinweise auf die Gesetzeslage durchgelesen habe aber das Gefühl, direkt mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Ich würde Dekokram verkaufen, z. B. Bemaltes und mit Pompoms ec verziertes Retrospielzeug e.c.
Ich würde mich freuen, wenn mir einer sagen könnte, ob es reicht das dann mit „Nur zu Dekoration“ und „Nicht für Kinder geeignet“ zu deklarieren oder braucht es zusätzliche Hinweise? Und zur Verpackung habe ich ebenfalls eine Frage: Darf nur in neuer Verpackung verschickt werden oder liegt das ordnungsgemäße Verpacken im eigenen Ermessen? Vielen Dank schon mal, falls einer von euch Bock und Zeit hat, mir zu antworten. LG, Carmen
Zum Spielzeug kann ich dir nichts sagen.
Ich verschicke nur in gebrauchten Kartons, lizensieren muss man die aber trotzdem.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Kannst du mir bitte auch noch sagen, wie ich die lizensiere? Das sind hier gerade alles böhmische Dörfer für mich
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Kannst du mir bitte auch noch sagen, wie ich diese lizensiere? Das sind hier gerade noch alles böhmische Dörfer für mich
< Zitat: 'mit Pompoms ec verziertes Retrospielzeug' > So auf Anhieb läßt sich dazu nur schwer was sagen. Aber wenn das Neuware ist (das nur retro designed ist) und Du das 'nur' mit etwas zusätzlich verzierst, dann fällt das immer noch unter die Spielzeugrichtlinie und muss entsprechend geprüft werden, auch das was Du als Verzierung dazu machst. Nur Vintagespielzeug, also wirklich altes Spielzeug (nicht nur als retro bezeichnet) für das sich hauptsächlich Sammler interessieren, kann als Deko und mit entsprechendem Hinweis verkauft werden. In der Spielzeugrichtlinie steht eigentlich ziemlich genau die Ausnahmen drin. Muss man sich durcharbeiten.
Verpackung wird lizensiert, indem man sich bei einem Versorger anmeldet, zB reclay, Grüner Punkt etc. Dann muss man sich auch noch bei lucid im Verpackungsregister anmelden. Hier mal ein Artikel zum Thema https://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsgesetz.html
Vielen Dank fürs Antworten! LG, Carmen