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DieHangLage
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Fragen: Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung

Hallo Zusammen, 

ich wollte nach euren Erfahrungen fragen.

Ich bin noch Kleinunternehmer, bin letztes Jahr aber gefährlich nahe an die 22.000Euro-Grenze gestoßen. Mein Plan war, für immer ein Kleinunternehmer zu sein, weil ich Angst  vor der ganzen Bürokratie habe. Wenn es so weiterlaufen würde, müsste ich meinen Shop aber mindestens im Dezember schließen und dann habe ich natürlich Angst, dass ich im Januar im Nirgendwo verschwunden bin und nichts mehr gekauft wird.

Damit ich wenigstens ein bisschen Ahnung habe, habe ich mich jetzt mal in das Thema Regelbesteuerung eingelesen. 

Ich habe jetzt zu Anfang zwei Fragen. Vielleicht will und kann mir diese jemand beantworten.

1.) Schlage ich die 19% einfach auf meinen Artikelpreis drauf? Also hat vorher etwas 10 Euro gekostet, kostet es dann einfach 11,90 Euro? Wie habt ihr das gemacht?? 

2.) GoBD-konform heißt doch eigentlich, dass ich so eine Buchhaltungssoftware wie lexoffice oder sevdesk benötige oder? Anders geht es nicht? Also meine Rechnungen habe ich jetzt schon über billbee laufen, aber Ausgaben habe ich einfach in eine Ecxeltabelle erstellt.

Ich habe nicht verstanden, ob nur die Rechnungen  (Einkünfte) GoBD konform sein müssen, oder auch die Ausgaben. Ich kaufe ja quasi Material, für das ich eine Rechnung bekomme. Für mich selbst summiere ich es quasi nur noch in einer Tabelle. Würde es nicht reichen, wenn ich die Rechnungen ( für die Ausgaben) einfach abspeicher??

Ich weiß, dass das Thema hier nicht so beliebt ist, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand die Fragen beantworten, damit ich mit meinem verwirrtem Kopf weiterkommen.

LG Michi

 

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WoodenCatto
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Betreff: Fragen: Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung

Hallo Michi,

Ach, die Angst vor der Bürokratie haben wir doch alle : ) Also zumindest geht es mir ähnlich. Aber sobald du eine UStIdNr hast und deine Vorsteuer machen musst, ist der Schritt auch nicht mehr wirklich groß. Auch mit Regelbesteuerung kannst du immernoch Einzelunternehmerin bleiben.

1.) Nein, ganz so viel würde ich nicht draufrechnen - du sparst ja auch Kosten ein. Wenn du z.B. einen Artikel für 10€ verkaufst, aber 7€ davon für Material, Versand, Gebühren etc. drauf gehen rechne die die 19% zu den bleibende 3€ drauf. D.h. Neupreis wäre dann 10,57€

2) Das wäe mir neu. Rechnungen kannst du doch auch selbst schreiben...? GoBD konform sind lt Wikipedia auch Einkaufszettel, die du mit dem Handy fotografiert hast. Du musst es aber schon nachweisen können, daher reicht die Tabelle nicht. Wie es sich bei "Eigenbelegen" verhält, weiß ich nicht.

 

 

EDIT zu 1): Wenn du Briefmarken kaufst, müsstest du aber auch da die 19% aufschlagen, da dabei z.B. keine Mehrwertsteuer erhoben wird. Da gibt es so ein paar Ausnahmen...

Wenn du lustig bist, schau dir doch mal in deiner Tabelle an, wie hoch der Anteil der Steuern ist, die du im Monat zahlst.

 

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DieHangLage
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Betreff: Fragen: Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung

@WoodenCatto 

Vielen Dank Dank für die Rückmeldung und damit für mich:  Licht am Ende des Tunnels.

Ich spare also echt soviel bei der Vorsteuer ein, dass sich das mit der Umsatzsteuer einigermaßen ausgleicht??Das dachte ich nun wirklich nicht. Ich dachte eher, dass man mit jeder Bestellung einen großen Verlust macht, wenn man die Summe nicht extrem anhebt.  Gut zu wissen, wie du das machst, denn an so eine Berechnung habe ich überhaupt nicht gedacht.

Das beruhigt mich, dass du das so siehst. Ich habe ja die Rechnungen von den Materialeinkäufen und allem anderen. Das müsste dann ja reichen. Die Tabelle ist ja eher für mich für die EÜR. Ich habe gelesen, dass man jede Veränderung, zeitliche Abfolge etc. dokumentieren muss, deswegen dachte ich das es nur über einen Anbieter geht. Vielleicht habe ich einfach zu kompliziert gedacht. Steuersachen will man halt lieber richtig machen. da raucht dann schonmal der Kopf beim Infos einholen.

Also vielen lieben Dank nochmal. Das hilft mir wirklich weiter!

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Hugs4Paper
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Betreff: Fragen: Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung

Hi Michi, Du hast Recht einige mögen das Thema Steuern nicht und nennen es Zitate aus BWL Büchern *lach

Es ist ein unangenehmes Thema, aber wir sind alle davon betroffen, weswegen es absolut legitim ist dazu Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten.

Zu der GoBD habe ich einen guten Link (von Lexware) herausgesucht, der alles erklärt was man wissen muss. Natürlich wäre es von Vorteil, wenn Du eine offizielle Software verwendest, dabei geht vorwiegend um die Vereinheitlichung einer eventuellen Steuerprüfung. ABER solange Du Deine Unterlagen jederzeit verfügbar aufrufbar und (möglichst auch digital) bereitstellbar hältst und ebenso ein nachvollziehbares Ordnungssystem nutzt (Excel etc.) kann Dir eigentlich Niemand vorschreiben, welche Software Du nutzen musst.

Klar, dass es so klingt, als wären wir verpflichtet Tools wie u.a. Lexware zu nutzen, aber schlussendlich kommt es auch speziell auf Dein Finanzamt an. Hast Du eine Prüfung und hättest Probleme mit dem sofortigen Zugriff auf Deine Unterlagen, könnte schon dabei herauskommen, dass Dein Finanzamt Dir Vorschriften hinlänglich Deiner Software oder Arbeitsweise macht.

Zu Deinen Einkäufen wäre es wirklich ausreichend diese zu speichern und zu archivieren. Hast Du Ausgaben "ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer" kannst Du hieraus halt keine Vorsteuer ziehen, kannst sie aber dennoch als Ausgabe veranschlagen. LG, Sandra :))

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DieHangLage
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Betreff: Fragen: Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung

@Hugs4Paper 

Hallo Sandra, danke auch für deine Rückmeldung! Den Link werde ich mir mal in Ruhe durchlesen. Gut, dass auch du es so siehst und man nicht unbedingt ein Tool benötigt. Sich da einzuarbeiten ist sicher schwieriger als eine "normale" ordentliche Buchführung. Wenn das Finanzamt sich irgendwann beschweren sollte, dann kann ich ja immer noch umstellen. Danke, jetzt bin ich nicht mehr ganz so panisch!

LG Michi

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TitaniasZauberwald
Conversation Maker

Betreff: Fragen: Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung

Hallo Michi,

ich habe eine Excel-Tabelle, in die ich meine Einnahmen eintrage (mit Datum, Rechnungsnummer, Artikeln plus Preis und dann den Gesamtpreis, enthaltene Mehrwertsteuer) und eine Excel-Tabelle mit den Ausgaben (Datum, Name des Shops/Unternehmens und grob was ich gekauft habe, Rechnungsbetrag, enthaltene Mehrwertsteuer falls vorhanden). Die Excel-Tabelle immer nach Monaten unterteilt. Das wars. Ich habe meine gestellten Rechnungen auf dem PC, die Rechnungen / Quittungen meiner Einkäufe in Papier in einem Ordner. Die Excel-Tabellen und Eingangsrechnungen gehen alle drei Monate an meine Steuerberaterin, die das dann soweit ich weiß über Elster einpflegt.

Ist also meiner Meinung nach kein Hexenwerk

Liebe Grüße, Steffi

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DieHangLage
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Betreff: Fragen: Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung

Hallo Steffi,

das hört sich super an, so mache ich es bisher mehr oder weniger auch. Gut zu wissen, dass man das auch in der Regelbesteuerung so weiterführen kann.

Danke und einen schönen Abend!

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HildegardSchemehl
Post Crafter

Betreff: Fragen: Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung

Hey, eigentlich ändert sich gar nicht so viel, denn auch vorher musstest du alles schon dokumentieren. Und eine ordnungsgemäße Rechnung ist eine ordnungsgemäße Rechnung ist eine ordnungsgemäße Rechnung, egal ob mit oder ohne Umsatzsteuer. Was die Einkommenssteuer betrifft, ändert sich nichts, du bleibst auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung. Nur die Umsatzsteuer Voranmeldung, die kommt neu dazu. Als ich in die Regelbesteuerung gewechselt bin, bin ich beim Finanzamt vorbeigegangen und habe dort geklärt, dass ich die Umsatzsteuervoranmeldung nur vierteljährlich machen muss (das ist nämlich auch umsatzabhängig, aber bis man mal in den Bereich kommt, wo das monatlich gemacht werden muss, da ist noch viel Luft). Ich denke, es ist besser, wenn man das direkt so klärt. Und bevor das Finanzamt die Einkommenssteuererklärung bekommt, wo du über 22.000 liegst.

Was deine Preise angeht, die musst du halt mal richtig kalkulieren. Wenn der Anteil am Verkaufspreis, der auf deiner Arbeitszeit beruht, sehr hoch ist, dann musst du deine Preise stärker raufsetzen, um anschließend noch genauso viel zu verdienen, wie vorher. Wenn viel Material drinsteckt, wo du in Zukunft die Umsatzsteuer ja zurückerstattet bekommst, dann macht es nicht so viel aus.

Nur Mut!

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HelenaBlauerose
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Betreff: Fragen: Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung

Also erstmal herzlichen Glückwunsch, dass es so super läuft. Erstmal durchatmen und kräftig auf die Schulter klopfen.

Zur Buchhaltung: Ich mach es wie Steffi. Funktioniert super. Und no panic. Dieses Jahr musst du gar nichts machen. Wenn du in diesem Jahr drüber kommst, wirst du NÄCHSTES Jahr umsatzsteuerpflichtig.

Zu den Preisen hat Hildegard ja schon alles gesagt.

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DieHangLage
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Betreff: Fragen: Kleinunternehmerregelung zu Regelbesteuerung

@HildegardSchemehl 

danke für deine Erläuterungen. Ich weiß es wirklich zu schätzen und werde dies im Hinterkopf behalten.

@HelenaBlauerose danke, das bestärkt mich mit meiner "normalen" Buchhaltung einfach weiterzumachen und nimmt mir die Angst vor der Regelbesteuerung

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