Hallo,
habe Verschiedenes über die USt.-ID Nummer gelesen, habt Ihr solch eine Nr. als Kleinunternehmer-/innen? Wenn ja, wofür? Muss ETSY die Nummer haben? Als Kleinunternehmerin brauche ich die doch normalerweise nicht??
Danke für Tipps!
LG
Nein, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (= USt-IdNr., auch USt-ID genannt) brauchst du als Kleinunternehmer nicht unbedingt. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erleichtert grenzüberschreitende Geschäfte in der Europäischen Union (EU).
Du brauchst eine Steuernummer vom Finanzamt die belegt, dass Du (auch als Kleinunternehmer) angemeldet bist. Diese Nummer muss bei Etsy eingetragen werden. Es ist keine USt-Nummer, den Begriff wird Dir sicher jemand hier erklären, ich hab ihn grade vergessen...
Diese Nummer soll verhindern, dass auf Etsy Privatverkäufer tätig sind.
Ich denke sie meint schon die USt.-ID Nummer, diese muss man bei Ebay (der Shop wird sonst bei Ebay stillgelegt) auch als Kleinunternehmer ab dem 01.07.2021 wegen dem neuen EU Steuergesetze für den Online Handel angeben und man braucht sie wohl auch für die Anmeldung für den neuen One-Stop-Shop wenn man in andere EU Länder oder in Drittländer verkauft, die Großen sparen sich dadurch das einzelne anmelden zum abführen der Steuern im jeweiligen Land. Zumindest habe ich das so weit verstanden.
Ich steig da aber auch noch nicht wirklich durch wurde hier schon mal vor ein paar Tagen diskutiert und es gab auch einen Newsletter von der IT-Kanzlei mit der Empfehlung die Nummer zu beantragend da vermutlich andere Plattformen nachziehen könnten. Ein paar haben versucht die Nummer zu beantragen und auch beim Finanzamt angefragt, haben aber als Kleingewerbe die Nummer nicht bekommen. Am besten einfach den Steuerberater mal fragen, steht bei mir auch noch ganz oben auf der To Do Liste.
Laut IT-Kanzlei kann auch ein Kleingewerbe die Nummer ohne Probleme betragen es gibt aber ein paar rechtliche Sachen Impressum usw. zu beachten. Was sich steuerlich eventuell ändert oder zu beachten ist soll man gegebenenfalls beim Steuerberater erfragen.
Ich mache mich da aber jetzt erst mal nicht verrückt solang Etsy nach der Nummer nicht verlangt werde ich auch keine beantragen, zu Not bleibt der Shop dann halt erst mal ein oder zwei Woche zu.
-ich habe diese USt-Nummer damals eben nicht vom Finanzamt bekommen, sondern diese Steuernummer die bescheinigt, dass mein Shop beim Finanzamt gemeldet ist. Diese Nummer soll bei Etsy eingetragen sein, um auch Privatverkäufer auszusortieren.
Was da zukünftig kommt, das sehe ich erst mal mit Gelassenheit.
Die USt-ID wird auch nicht beim Finanzamt beantragt, sondern beim Bundeszentralamt für Steuern. Das geht auch ganz bequem online. Eine USt-ID ist immer ein Nachweis, dass man steuerrechtlich gemeldet ist, weil man da angeben muss, bei welchem Finanzamt man gemeldet ist. Es gibt neben der normalen deutschen Steuernummer noch eine Identifikationsnummer, die wird auch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben, aber ob die ausreicht, weiß ich nicht. Die musste ich aber zB nicht beantragen, denn die wurde mir schon vor Jahren automatisch zugeteilt, da die mMn jeder unabhängig vom Gewerbe kriegt.
Aber für Identrifikationsnummern ist eben das Bundeszentralamt zuständig. Vielleicht hilft der Link weiter: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/identifikationsnummern_node.html
edit: inwieweit das für einen als Kleinunternehmer sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Es gibt da dann schon Besonderheiten.
Hallo,
Danke für Eure Antworten, ich werd mal beim Finanzamt fragen,
LG
Ich hab bei Etsy bisher auch nur die Frage nach der Ust.ID gesehen. Die brauchen wir nicht, solange wir unter 22 TE Umsatz im Jahr sind. Die Steuer-ID steht auf Schreiben vom Finanzamt immer oben links oder wenn du noch einen Dayjob hast auf dem Lohnschein. Falls Du was rauskriegen solltest, kannst Du ja hier mal schreiben. Grundsätzlich fände ich es ja schon schön, wenn Etsy da ein bisschen Ordnung reinbringt, weil es den Wettbewerb verzerrt, wenn so viele das hier illegal machen. LG Birgit
Hallo,
habe heute eine Mail (von einer anderen Plattform) erhalten mit der Info:
ab 1.7.2021 treten neue Vorschriften zum Betrieb elektronischer Marktplätze in Kraft.
Ab 1.7.2021 benötigt jedes Unternehmen, welches auf einem elektronischen Marktplatz (der heißt im Gesetzestext übrigens ab sofort „elektronische Schnittstelle“) Produkte verkaufen möchte, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Eine Bescheinigung §22f vom Finanzamt ist dann nicht mehr notwendig. Um also Deinen Shop nach dem 1.7.2021 weiterhin betreiben zu können, benötigst Du eine USt-IdNr. Dies betrifft übrigens auch alle anderen Marktplätze, also z.B. etsy, ebay oder Amazon. Was musst Du jetzt tun? Wenn Du noch keine besitzt, solltest Du sie schnellstmöglich beantragen. Die folgende Seite des Bundeszentralamts für Steuern enthält alle wichtigen Informationen zur Beantragung und Vergabe einer USt-IdNr.: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Vergabe... Du kannst eine USt-IdNr. entweder online auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern oder schriftlich mit Post an dasselbe beantragen. WICHTIG: DER SHOP-BETREIBER MUSS MIT DEMJENIGEN IDENTISCH SEIN, DER DIE UST-IDNR. BEANTRAGT! Wenn Du den Kleinunternehmerstatus hast, wirst Du diesen weiterhin behalten, wenn Du die Umsatzgrenzen einhältst.
Bin mal gespannt ob Etsy so ein Schreiben auch verschickt.....
Schönen Tag euch allen noch!
Susanne
@AntikeReisekultur
Danke schön, frage mich wieso man nichts von Etsy dazu hört, so lange ist das ja auch nicht mehr...
Der Typ vom Finanzamt hatte keine Ahnung :0
Ich hab mir den Spaß jetzt nochmal gemacht. (Das Thema hatten wir im Forum schonmal vor wenigen Wochen glaub ich) und mir wird es weiterhin vom BZST verweigert. Vom Finanzamt krieg ich die generell nicht und die wissen auch nichts davon, dass Kleinunternehmer eine brauchen.
Also solange die Instanz, die diese Regelung ab 01.07. das den zuständigen Behörden nicht mitteilt, dass es so ist, kann man als nicht umsatzsteuerabführender Kleinunternehmer eh nichts machen.
Super, danke Dir
@ResinPaws: ganz genau. Ich hab auch versucht, eine zu beantragen, wurde abgelehnt, weil Kleinunternehmer. Dann hab ich beim Finanzamt angerufen. Die Dame meinte, ich könnte schon eine bekommen, wenn ich eine Monatsmeldung mache. Das heißt aber nicht, dass ich dann Mwst. abführen muss. Das Finanzamt muss einen Vermerk dazu machen. Kostet halt nur Geld und Zeit. Sie hat mir geraten abzuwarten, ob Etsy überhaupt was verlangt. Von einer gesetzlichen Regelung ab 1.7. war ihr nichts bekannt. Betrifft wohl Ebay, weil die verdonnert worden sind, nicht bezahlte Mwst. von Kunden nachzuzahlen.
Also, ich habe letzte Woche eine UST - Nummer vom Finanzamt bekommen, habe sie einfach über die Steuerberaterin beantragt! War überhaupt kein Thema! Ich brauche sie für eine andere Plattform, mal sehen, ob sie auch hier benötigt wird!
@bluecardis Und machst du eine Monatsmeldung?
Nein, ich mache das immer als Jahresabschluss über die Steuerberaterin! Kenne mich ansonsten nicht weiter aus!
Hallo miteinander,
ich habe bereits vor knapp 2 Jahren diese Ust-ID nr, beantragt als ich angefangen habe international zu verkaufen. Allerdings habe ich damals vorher mit meinem FA gesprochen und bei der schriftlichen Beantragung außer meinem Status als Kleinunternehmer auch meine Steuernr. beim FA und das zuständige FA angegeben. Nur online hatte es bei mir auch nicht geklappt. Auf diesem Weg gab es überhaupt kein Problem und ich habe eine Nummer zugeschickt bekommen. Allerdings hat es ein paar Tage gedauert.
Versuch es doch auch mal so. Liebe Grüße etwas Geduld und viel Erfolg !!!!!
Komisch. Entweder hatte die Tante dann keine Ahnung oder ich hab was falsch verstanden. Ich wollte es ja auch über den Steuerberater machen und der hat es beantragt und halt die Mitteilung bekommen, dass ich die nur kriege, wenn das FA ne entsprechende Meldung macht. Na mal sehen, ob Etsy was verlangt.
Da der Termin 01.07. ja nun immer näher kommt, verunsichert es zusehends, dass von Etsy keine eindeutige Mitteilung zu diesem Thema kommt. Die vor einigen Wochen versendete eMail betraf ja eigentlich nur die Änderungen bezüglich der OSS und die damit zusammenhängende Pflicht, die USt-ID bei Etsy zu hinterlegen - nicht aber inwiefern auch Kleinunternehmer nun verbindlich eine solche hinterlegen müssen, da ja die Bescheinigung nach §22f abläuft und angeblich nur die USt-ID sicherstellt, dass man weiter verkaufen kann.
Beim Finanzamt sagte man mir, das dürfe jeder Marktplatz individuell entscheiden, ob und wie er sich die steuerliche Anmeldung zukünftig nachweisen lässt, oder ob er das Risiko der Steuerschuld selber trage. Die meisten würde der Einfachheit halber auch hier die USt-ID verlangen (eben auch von Kleinunternehmern), aber anders als für den internationalen Verkauf und die OSS-Regelungen, wäre es nicht zwingend vorgeschrieben. Ich habe nun zum dritten Mal bei Etsy nachgefragt und bekomme nur immer wieder die vorgefertigte Antwort, bezüglich der Änderungen im One-Stop-Shop Verfahren meinen Steuerberater zu kontaktieren. Jedes Mal antworte ich, dass es mir darum eben NICHT ginge, sondern lediglich um die Bescheinigung der steuerlichen Erfassung nach Wegfall der Bescheinigung nach §22f, was NICHTS mit OSS zu tun hat, aber das überfordert die google-translatenden der deutschen Sprache nicht mächtigen Service-Mitarbeiter wohl, selbst man es der Einfachheit halber auf Englisch schreibt.
Als deutscher Verkäufer ist der Service und Support, der einem von Etsy geboten wird, einfach nur katastrophal. Im schlimmsten Fall können alle betroffenen Kleinunternehmer dann ab 01.07. plötzlich nicht mehr verkaufen, obwohl die Vorlaufzeit, diese Dingen zu klären, locker ausreichend gewesen wäre, wenn Etsy etwas kooperativer und hilfreicher wäre...
Die Verunsicherung und den Unmut kann ich gut verstehen. Ich habe auch erfolglos versucht, eine klare Information darüber zu bekommen, ob sich Etsy anderen Marktplätzen anschließt und ab dem 1.7. eine USt-ID-Nr. von allen haben möchte.
Da es unklar bleibt und ich keine böse Überraschung erleben möchte, habe ich nun vorsorglich eine USt-ID-Nr. beantragt. Als Kleinunternehmerin konnte/durfte ich das nicht direkt über das BZSt machen sondern musste den Antrag an mein zuständiges Finanzamt vor Ort schicken, von wo aus er dann an das BZSt weitergeleitet wurde.
Laut Auskunft meines Finanzamtes bin ich durch die Zuteilung der USt-ID-Nr nicht automatisch zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet, sondern ich muss sie nur für Quartale mit innergemeinschaftlichem Erwerb übermitteln. Es scheint also nichts zu schaden, die USt-ID-Nr. vorsorglich zu beantragen, damit man sie parat hat.
Man sollte sich nur bewusst machen, dass man zur quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist, wenn man die USt-ID-Nr bei Etsy angibt. Denn sobald sie dort hinterlegt ist, wird die Rechnung über die Gebühren ohne die 19% Umsatzsteuer ausgewiesen. Diese schuldet man dann dem Finanzamt. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist meines Erachtens allerdings keine allzu große Hürde, denn man gibt ja lediglich alle drei Monate den entsprechenden Betrag bei Elster ein.