Eben lese ich in der neuesten Information der IT-Kanzlei: aktuelle Lagerbestände bis zum 12.12.24 sind nicht von der Kennzeichnung zur Produktsicherheitsverordnung betroffen. Auch danach gilt noch eine Übergangsregelung. Bitte lest es nach, ist sehr umfangreich und klingt alles sehr wenig dramatisch. Also keine endlose Bearbeitung der aktuellen Produkte ! Sollte auch von den anderen Rechtsanbietern aktualisiert werden, denke ich. Zeit also für das trubelige Weihnachtsgeschäft (?!) oder noch besser für angenehme Dinge....
Das ist ja richtig gut, wenn das so ist. Ich hatte es anders verstanden, dass es sich nur um bereits angebotene Artikel handelt. Aber für alle bereits vorhandenen Lagerbestände finde ich das besser wie du es schreibst, vor allem bei Vintageartikeln, da diese ja alle schon mal bei Endverbrauchern waren. Danke Ulla für deine Info!
Woher sollen wir die Artikelnummer nehmen, die Kunden haben doch immer die rechtsgültige Bestellnummer, wenn sie etwas zu reklamieren haben???
@goldknoepfchen Lies nochmal nach, aber schon für alle angebotenen Produkte wäre es doch fabelhaft!
Vintage schon, aber wenn man was neues draus macht, dann nicht mehr.
Hallo Ulla, kannst du mak den Link posten zu dieser neuesten Information der IT-Kanzlei? Danke!
@Stoffcreationen Sandra hat´s gepostet!
https://www.it-recht-kanzlei.de/gpsr-online-kennzeichnung-produkte-uebergangsbestimmung.html
Liest sich wie Krautsalat *lach
Weitermachen - oder hinlegen - wie Ihr wollt (was für eine Veralberung wieder ...)
Danke an Sandra + Ulla!
Die Übergangsbestimmung der Bestimmung - na großartig! Danke trotzdem für die Info *:) Ich bastel dann mal weiter...haha
Hi Leute, ich habe mir das alles durchgelesen, bin aber jetzt nicht schlauer geworden, wie ich meinen Sachen verfahren soll! ich biete ausser der handgefärbten Wolle nur handgestrickte Produkte an! Das Material und die Adresse sind sowieso den Käufen beigelegt! Was soll ich jetzt noch groß dazulegen und überprüfen? Wißt Ihr vielleicht , was ich da noch machen soll?
Es geht ja bei dem ganzen Gedöns um Produktsicherheit. @bluecardis
Vielleicht könntest du auf evtl. vorhandene Kleinteile , z. B. Knöpfe hinweisen, die dann von Kindern oder Haustieren abgekaut und verschluckt oder aspiriert werden könnten.
Bisschen schwarzer Humor mit dabei, bei meinem Post, aber, um den Frust bisschen erträglicher zu gestalten.
Zunächst @bluecardis solltest du für dein Produkt, also Wolle und fertige Produkte, eine 'Bewertung der Sicherheit' machen. Dazu zählen die:
Produkteigenschaften, evtl. die mögliche Einwirkung auf andere Produkte, die Alterskennzeichnung, das optische Erscheinungsbild z.B. falls du ein Erbeere strickst und Produkt zwar nicht für Kinder gedacht, aber aufgrund seiner Erscheinung fälschlicherweise für 'essbar' gehalten wird...(dies ist vielleicht auch für Schmuckhersteller wichtig), auch die Verpackung gehört dazu!
Dann solltest du, falls nicht bereits geschehen, eine interne Risikoanalyse durchführen - dies gilt für jedes Verbraucherprodukt. Diese ist für deine Unterlagen gedacht.
Am Ende natürlich die Kennzeichnungspflicht am Produkt erfüllen - dies kann man vielleicht wie oben beschrieben mit einem Aufkleber tun - und dann die Produktnummer nicht vergessen.
Hab ich etwas vergessen?? Das war mein eigener Leitfaden, nachdem ich meine Produkte überprüft habe.
Vielleicht gehst du systematisch vor - von der Herstellung, dem Färben der Wolle bis zum fertigen Produkt
Ach, und ich vergaß noch zu erwähnen...falls du EU-weit verkaufst, musst du die beim Versand dem Produkt beigefügten Produktinformationen in 22 weitere Landessprachen übersetzen. Also kaum ein Aufwand...
Danke für die konstruktiven Vorschläge, meint Ihr etwas so: Mit dem Handgestrickten bitte nicht den Allerwertesten abwischen, könnte allergische Hautreizungen verursachen oder abfärben!!!!!!!!!!
Sorry, mußte jetzt sein! Ich meinte nicht Euch!!!!!!
Etwas sehr unkonventionell, aber doch irgendwie originell @bluecardis ;D