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Simsalaplott
Inspiration Seeker

Einkaufsschutz-Programm für Verkäufer

Hallo kann mir jemand zum Thema Einkaufsschutz-Programm für Verkäufer helfen?

Ich habe etwas verkauft, davon kam ein Teil beschädigt beim Kunden an. Ich habe eine Teilrückerstattung angeboten. 
Nun habe ich etwas recherchiert und folgendes gefunden:

 Etsy erstattet dem Käufer in den folgenden Fällen möglicherweise den Kaufpreis und du behältst deine Einnahmen:  Der Artikel kam beschädigt an (für den ersten Fall pro Kalenderjahr*).

Heißt das, ich kann die Einnahmen trotz Erstattung behalten und Etsy ersetzt das? Wie funktioniert das und was muss ich dafür tun?

Liebe Grüße, Vanessa 

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SimoneHofmannArt
Crafty Poster

Betreff: Einkaufsschutz-Programm für Verkäufer

Hallo Vanessa!

Die Kundin muss einen Fall eröffnen, und Etsy erstattet dann direkt an die Kundin.

Grundsätzlich fällt der beschädigte Artikel unter das Schutzprogramm, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst. Aber Dein Shop erfüllt zumindest die rechtlichen Bestimmungen nicht  (fehlendes Impressum, keine Widerrufsbelehrung, ausgeschlossener Widerruf bei nicht personalisierten Artikeln). Das kannst Du hier nachlesen unter 2. F:

https://www.etsy.com/de/legal/policy/einkaufsschutz-programm-fur-verkaufer/34509585385

Vielleicht ergänzt Du das besser noch vor der Falleröffnung, und dann könnte es vielleicht klappen. Problematisch ist allerdings, dass die Kundin zu dieser Bestellung keine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das ist Pflicht, auch bei personalisierten Artikeln.

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Simsalaplott
Inspiration Seeker

Betreff: Einkaufsschutz-Programm für Verkäufer

Ah okay! Wenn ich mit der Kundin schon geschrieben habe und eine Rückerstattung bereits veranlasst habe, dann ist das nicht mehr möglich, richtig?

Da werde ich mich gleich mal einlesen und alles versuchen zu ergänzen. Bin noch ganz neu und kenne mich noch nicht so gut aus.

Vielen Dank und schon mal ein schönes Wochenende 

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AnnaleasFinest
Conversation Maker

Betreff: Einkaufsschutz-Programm für Verkäufer

@Simsalaplott 

du brauchst Rechtstexte, zB von der IT-Rechtkanzlei, dem Händlerbund, usw. Sonst kannst du abgemahnt werden.

Es ist ein schönes Sorglospaket, und gar nicht mal so teuer.

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