Hallo
Wenn ihr als Kleinunternehmer Ware einkauft gibt ihr da eure Steueridentifikationsnummer an bzw. erhaltet ihr Rechnungen von Wareneinkauf, IT Recht usw. mit oder ohne MwSt? Wie macht ihr das bei Einkäufen aus anderen EU Ländern?
Und wenn ich es richtig lese ist es aber bei der Regelbesteuerung Pflicht die Steueridentifikationsnummer bei Käufen anzugeben und nur Nettorechnungen zu erhalten?
"Und wenn ich es richtig lese ist es aber bei der Regelbesteuerung Pflicht die Steueridentifikationsnummer bei Käufen anzugeben und nur Nettorechnungen zu erhalten?" Bei einigen muss man nachhaken, aber das ist korrekt.
Bei Einkäufen von außerhalb ist es gängige Praxis, dass man die Umsatzsteuer ID mit angibt und austauscht, es sind in der Regel dann Nettorechnungen, da man als Rechnungsempfänger den Einkauf in seinem Land selbst versteuert (der Vermerk: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gehört jedenfalls in die Rechnung)
Der Leistungsempfänger als Steuerschuldner hat die Umsatzsteuer, in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung mit VAT Nummer des Rechnungsstellers anzumelden. (Betrag + 19% = Brutto) Zeitgleich steht dem Rechnungsempfänger auch ein Vorsteuerabzug in Höhe der geschuldeten Umsatzsteuer zu, sollte er vorsteuerabzugsberechtigt sein. In der zusammenfassenden Meldung muss man dann nochmals alle innergemeinschaftlichen Austäusche mit VAT Nummern eintragen. Lg, San
Als Kleinunternehmer solltest du deine UID Nummer nicht angeben, da du ansonsten eine steuerfreie Rechnung bekommst und die USt. dann nachzahlen musst, da dir als Kleinunternehmer ja kein Vorsteuerabzug zusteht.
Kauft man regelmäßig außerhalb ein, ist man "eigentlich" verpflichtet seine Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich zu veranlassen. (Es sei denn es gibt andere Absprachen mit dem Finanzamt).... auch als Kleinunternehmer bist Du verpflichtet alle Umsätze (Einkäufe) von außerhalb regulär im Reverse Charge Verfahren zu melden. Man will die absolute Kontrolle über Auslandsgeschäfte, weil es da riesige Einbußen und Betrüger gibt.
Deswegen hatte ich vor Jahren eine Umsatzsteuer - Nachprüfung, OBWOHL ich alles richtig gemacht hatte. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass selbst wenn die Steuer regulär ausgewiesen /aufgeschlagen wird, der Verkäufer diese auch wirklich nach Deutschland abführt.
Es kommt natürlich immer darauf an, wo man einkauft .... hatte jahrelang Grafiken auf einer englischen Plattform gekauft. Alles lief wunderbar, die UST Nummer war vorhanden, ich konnte alles regulär abrechnen. Plötzlich wurde die Shopseite "angeblich" irgendwo in Fernost geführt .... sie haben dann die Steuern frech obenauf geschlagen, aber nicht ein Euro kam hier in Deutschland an. Deswegen hatte ich dann eine Umsatzsteuernachprüfung.... ein verschenkter Tag - mir ist lieber ich zahle die Steuern, als dass die Gelder hier im Land nicht ankommen. Nachträglich musste ich dann dennoch alle (Brutto) Einkäufe dieser Plattform regulär versteuern, weil man in Fernost auf Mails nicht reagierte.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Dann bekommt man wenn man unter die Regelbesteuerung fällt die Rechnungen aus anderen EU Ländern mit 0 Prozent Umsatzsteuer und die deutschen Rechnungen mit getrennt ausgewiesener 19 Prozent Umsatzsteuer? In der Umsatzsteuererklärung werden die Einkäufe aus Deutschland dann getrennt von den Einkäufen aus anderen EU Ländern eingegeben. In der EÜR darf man dann aber von Deutschland sowie von der EU nur die Nettorechnungen angeben. Richtig?
Korrekt, als Nettobeträge - und zwar unter Betriebsausgaben, (wahrscheinlich überwiegend als Waren, Rohstoffe, Hilfsmittel)
Die EÜR ist HIER ganz plausibel erklärt
Wie die Rechnungen ausgestellt werden, sollte man immer prüfen. Bist Du vorsteuerabzugsberechtigt und kaufst Material für Dein Gewerbe bei einem Kleinunternehmen, kann dort die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden, so wäre ein Einkauf nicht bei der Umsatzsteuervoranmeldung zur berücksichtigen.
Lg, San :))