Hi zusammen,
nach Stunden des Suchens und Googlens und Elster und Finanzamt finde ich leider keine Möglichkeit mein Reverse Charge für meine Jahresumsatzsteuer nach Paragraph 13 b (5 oder 8)n einzugeben.
Meines Wissens nach muss ich das bei EÜR eingeben.
Es geht auch theoretisch (bin aber Kleingeweretreibender) bei Umsatzsteuer 2 a.
Jedoch finde ich nix für 13b. Wo muss ich das eingeben? Weiß das jemand für 2021?
LG Vanessa
»Meines Wissens nach muss ich das bei EÜR eingeben.«
Müsste Reverse Charge nicht in die Umsatzsteuer-Erklärung in Zeile 99?
Ich bin mir aber nicht ganz sicher, deswegen frage am Besten noch mal einen Steuerberater.
Das gilt für die Voranmeldungen. Aber müsste man die nicht auch in der Umsatzsteuer-Erklärung für 2021 noch mal angeben, wie alle anderen Beträge ja auch. Und dann wahrscheinlich in Zeile 99.
»Meines Wissens nach muss ich das bei EÜR eingeben.«
Müsste Reverse Charge nicht in die Umsatzsteuer-Erklärung in Zeile 99?
Ich bin mir aber nicht ganz sicher, deswegen frage am Besten noch mal einen Steuerberater.
Für 2021 ist das glaube ich nicht mehr die richtige Zeile.
Danke Dir! Du hattest doch Recht!
Ja ich habe mich nochmal schlau gemacht. Zeile 99 in 2021 sind sonstige Leistungen als Leistungsempfänger nach Paragraph 13.
Absatz5 heißt Umsätze des leistenden Unternehmes. Es sind ja keine Umsätze sondern Gebühren für eine Leistung die ich erbringen muss.
Hallo Vanessa, eine schlimme Frage und wenig Antworten. Kein Wunder, ein fürchterliches Thema :)))
Seit Jahren existiert dazu ein wirklich ausführlicher Beitrag auf Wortfilter , dort habe ich folgendes gefunden:
Wie melde ich Reverse-Charge-Leistungen an das Finanzamt?
Ihr meldet die Reverse-Charge-Umsatzsteuer und führt diese im Rahmen eurer turnusmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen (bzw. Umsatzsteuer-Jahreserklärung) an euer Finanzamt ab. Für die meisten Dienstleistungen sind Zeile 48 (Dienstleister aus dem EU-Ausland) und Zeile 49 (Dienstleister aus dem Nicht-EU-Ausland) relevant
Einige Links auf der Seite des Beitrages funktionieren nicht mehr, aber es ist im Großen und Ganzen ein sehr guter Beitrag. Ich hoffe, er hilft Dir auch ein bisschen.
Hallo Monique,
Danke! Ich weiß genau was ich angeben muss, allerdings finde ich in 2021 Umsatzsteuererklärung die richtige Zeile nicht. Ich bin mir sicher, dass ich dies in der Software richtig eintragen kann, aber ich drucke das dann nochmal aus und möchte sicher gehen, dass es die richtige Zeile ist.
Es gibt E Innergemeinschaftliche Erwerbe Zeile 82 zum Steuersatz von 19% (aber Paragraph 1a USTG).
Und dann noch H. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Paragraph 13) Zeile 99-102. Allerdings nicht Absatz 5). Das würde bei Zeile 105 stehen:
I Ergänzende Angaben zu Umsätzen. (Das ist das doch oder?)
Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach Paragraph 13 Absatz 5 schuldet.
Hallo Vanessa :))
I Ergänzende Angaben zu Umsätzen. (Das ist das doch oder?)
.... ich glaube ehrlich gesagt nicht. Ich vermute, dass Du die Rechnungen (u.a. von Etsy oder Einkäufe die Du hier in Deutschland versteuern musst) unter H. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Paragraph 13) Zeile 99-102 eintragen musst.
Es kommt natürlich darauf an, WAS genau willst Du angeben?
An Deiner Stelle würde ich einmal kurz direkt beim Finanzamt anrufen. Die sind, (zumindest bei uns) auf freundliche Anfragen, sehr auskunftswillig :))
LG, Sandra
Ja ich habe mich nochmal schlau gemacht. Zeile 99 in 2021 sind sonstige Leistungen als Leistungsempfänger nach Paragraph 13.
Absatz5 heißt Umsätze des leistenden Unternehmes. Es sind ja keine Umsätze sondern Gebühren für eine Leistung die ich erbringen muss.
Sag mal, Vanessa, hast du überhaupt eine USt ID-Nr.?
Falls nicht, dann müssten in deinem Zahlkonto immer noch Gebühren und anfallende MWSt (die ETSY ausweist) von deinen Einnahmen abgezogen werden.
Und in dem Fall kannst du dir alles Kopfweh sparen, weil du dann nämlich in der EÜR alles zusammen - Gebühren und MWSt- als Plattformausgaben angeben kannst.
Erst wenn du die USt ID-Nr. hochlädtst, werden die MWStbeträge nicht mehr angezeigt, weil du diese selbst quartalsweise mit Umsatzsteuervoranmeldung an dein Heimatfinanzamt abführen musst.
Und diese Vorsteuerbeträge werden dann später in der EÜR separat als Ausgabe eingetragen.
Mein FA hast mir das so bestätigt.
Richtig. Ja etsy hat mir auch geschrieben, da ich unter 22.00Euro verdiene ich keine Umsatzsteuer ID benötige. Dumm nur, dass ich die im Mai eingetragen hab.
Da es das F22 Formular aber nicht mehr gibt, sagte mein Finanzamt für Online Marktplätze muss man diese eintragen.
Hallo Vanessa,
meiner Kenntnis nach sind die Netto-Rechnungen von Etsy aus Irland (Reverse Charge Verfahren) folgendermaßen an das FA im Rahmen der quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) zu melden (auch für Kleinunternehmer, die im Besitz von USt-ID sind):
ELSTER-Formblatt UStVA auf „Blatt 5“ unter
“5 - Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)„
in Zeile 40 „Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG)“ eintragen.
Im ersten Feld den Nettobetrag und im zweiten Feld die von Dir noch abzuführende Steuer.
Das habe ich jedenfalls, nach ausführlicher Recherche im Internet, für mich so verstanden, bin jedoch keine Steuerberaterin. Sicherheitshalber nochmal einen Steuerberater kontaktieren.
Das gilt für die Voranmeldungen. Aber müsste man die nicht auch in der Umsatzsteuer-Erklärung für 2021 noch mal angeben, wie alle anderen Beträge ja auch. Und dann wahrscheinlich in Zeile 99.
Hallo!
Vielen Dank!
Ich gebe meins erstmal mit meiner Jahresumsatzsteuererklärung ab.
Da ich die Umsatzsteuerid vorher hatte aber nicht benutzt habe, werde ich bestimmt vom Finanzamt erfahren, ob ich dies quartalsweise oder jährlich machen muss.
Aber Danke für die Info, wo ich es bei Elster finde.
Hallo, ich klinke mich mal hier ein...
Habe im Dezember die USt-ID bei etsy eingetragen und muss somit zum ersten Mal eine Umsatzsteuererklärung machen. Hatte gestern geschaut und war mir absolut nicht sicher, wo ich den Betrag eingeben muss. Es handelt sich bei mir €4,99 und dafür wollte ich keinen Steuerberater bemühen
Viele Grüße, Susanne
Hallo, wie hast du es gelöst? Gehört es in die Zeile 99 der Umsatzsteuererklärung? Ich habe das gleiche Problem. Danke dir und liebe Grüße
Hallo ich würde auch gerne wissen wie ihr das Problem gelöst habt?
Ich würde euch empfehlen eine Software zu nutzen. Diese kosten nicht viel und helfen einem wirklich den Überblick nicht zu verlieren.
Ich habe bei meiner einfach eine Kaytegorie "etsy" angelegt, welche nach Paragraph 13 die USt. richtig anlegt und in die richtigen Felder einträgt.
(will jetzt hier keine Werbung für ein bestimmtes Produkt machen, das sollten aber alle können)