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AGB Baukasten und eigene AGB Abmahnfallen

Hallo,

Wir haben AGB über den Händlerbund.
Die AGB Bausteine zur Versandzeit, Widerruf, etc. müssen ja dennoch ausgefüllt werden.
Diese sind aber ja scheinbar nicht völlig rechtskonform.
Zusätzlich gibt es hier daher nun leider einzelne Widersprüche zu den Händlerbund AGB.
Dieser hat uns, zur Klärung, auf eine Rechtsberatung bzw. an Etsy selbst verwiesen.
Hat vielleicht von euch jemand ein ähnliches Problem oder sogar eine Lösung?
bzw. wird von Etsy an einer Lösung der Abmahnfallen für deutsche Shop Betreiber gearbeitet?
Kann man den Shop überhaupt rechtssicher machen?
Wir sind jetzt ziemlich verunsichert.

Liebe Grüße
Sandra
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Schmuckburg
Inspiration Seeker

Re: AGB Baukasten und eigene AGB Abmahnfallen

Hi, Sandra!

Jaaaa, die Rechtlichen Seiten sind schwierig und ein heiß disqutiertes Thema nicht nur bei den AGB. Das Etsy eben nicht deutsch und meist Amerikanisch "denkt" kann es nicht immer unsere Standarts abdecken. Es gibt aber immer sehr viel Einsatz von unseren besten Mitstreitern, die sich dafür einsetzen, das sich das verbessert oder es Lösungen gibt.
In diesem Fall ist es ein frei zu gestaltendes Feld in den AGBs. Dort kann man den gsammten Text des Händlerbunds einfügen.

Wenn du mehr über die Diskussionen wissen willst, schau mal im Forum nach.
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Re: AGB Baukasten und eigene AGB Abmahnfallen

Hallo Cynthia,

das Feld hab ich gefunden, ie Abstimmung mit den Angaben die ich bei Etsy machen muss sind das Problem.
Im Forum hatte ich mich schon etwas umgesehen und den Beitrag mit dem Link zur Streitschlichter Plattform gefunden. Andere erschienen mit mit ca 1 Jahr etwas alt. Ich dachte vielleicht gibts inzwischen was Neues, wie dass Etsy das System bereits überarbeitet oder so.
Vielleicht schreib ich Etsy auch noch direkt an, ist vielleicht gut wenn mehr auf mögliche Probleme hinweisen.
Ich hab mir mal deine AGB angesehen, da in unseren Widersprüche mit den Etsy Infos sind und wir daher vermutlich den Anbieter wechseln.
Bi dir steht bei Widerruf: ausgeschlossen sind individuelle Produkte und digitale Inhalte. Ich hab gelesen, dass digitales nicht pauschal vom 14 Tage Rückgaberecht ausgeschlossen werden darf. Ich weiß aber grad nicht mehr genau wo das stand. Ich glaub irgendwo auf der Seite der IT Rechtskanzlei München. Keine Ahnung ob dich das jetzt auch betrifft, ich dachte ich schreibs mal.

LG
Sandra
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