Bei Dawanda und auch anderswo ist seit einigen Tagen ein Thema ganz aktuell.
Es betrifft diejenigen unter uns, die digitale Güter, z. B. eine Anleitung zum Download, ins europäische Ausland verkaufen. Jeder, der ein digitales Gut ins Ausland verkauft , muss ab 2015 die entsprechende Umsatzsteuer im Käuferland abführen! Freigrenzen gibt es nicht, das zählt ab dem 1. Verkauf. Da wird einiges komplizierter als bisher und es betrifft auch Kleinunternehmer, egal ob mit Gewerbeschein oder freischaffend! Ausnahmen gibt es nicht. Jeder muss, für Kleinunternehmer gibt es aber eine Vereinfachung, die man beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen kann: man darf dann alles 3 Monate die Umsatzsteuer für alle Auslandsverkäufe in D abführen, die leiten es dann weiter. Onlinehändlerplattformen sind aufgefordert, ihre Shopsysteme so anzupassen, dass sie die im jeweiligen Land geltenden UST-Sätze auswerfen,auch die Rechnungen müssen so erstellt werden.
Deshalb jetzt hier mein Post: solltet Ihr via Etsy Anleitungen etc verkaufen, die nicht gedruckt sind, dann : Etsy ansprechen, am besten jetzt schon.
Um die steuerlichen Dinge solltet Ihr Euch natürlich ggf. jetzt schon kümmern.
Hier noch ein paar Links mit weiteren Infos:
http://de.dawanda.com/cms/c/de/Verkauferportal/26-Rechtsportal/266-Steuerliches/p3919-Anderungen-bei...http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2014/07/2014-07-11...http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2014/07/2014-07-11...Mein Finanzamt ist übrigens bisher der Meinung, dass man den Kleinunternehmerstatus verliert, wenn man UST - egal in welcher Form - einbehält und abführt... ich bin schon ganz gespannt, was da passieren kann.
Ergo: Anleitungen ins Ausland verschenken oder in Druckversion verschicken.