Hi Zusammen,
ich weiß, dass über das Thema schon einige Forumsbeiträge existieren, allerdings bin ich noch nicht zu 100 % schlau daraus geworden, wie ich es nun korrekt mache.
Bisher habe ich immer bei Rechnungen in die Schweiz die deutsche Mehrwertsteuer ausgewiesen. Ich habe nun auch schon mehrfach im Forum gelesen, dass einige ohne MwSt. in Drittländer verkaufen. Warum und wieso ist mir nicht ganz klar, da Steuern nicht ganz mein Ding ist. Mein Steuerberater sagte allerdings, das wäre so alles bisher korrekt.
Nun aber die Neuerung durch die Plattformbesteuerung:
Etsy führt also nun selbst Steuern an die Schweiz ab.. Wenn ich nun in meiner Rechnung auch noch deutsche Steuern ausweise, ist es doch doppelt besteuert, oder habe ich einen Denkfehler? Damit ist ein Kauf für Schweizer absolut nicht lukrativ.
Wie handhabt ihr die Rechnungen in die Schweiz?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Hallo,
du kannst bei Verkäufen in die Schweiz die deutsche Umsatzsteuer ausweisen. Du kannst aber auch bei Verkäufen in alle Nicht-EU-Länder keine Umsatzsteuer ausweisen. Ich mache letzteres. Ich lasse die Preise aber gleich und kann so bei den Versandkosten etwas weniger berechnen, das gleicht sich dann einigermaßen gut aus.
Die Steuern, die Etsy vom Käufer einzieht und abführt, schreibe ich unten auf meine Rechnung drauf. Also z.B. "Information für den Zoll: Etsy hat vom Käufer bereits Umsatzsteuer in Höhe von XY eingezogen."
Viele Grüße, Steffi
Ich als Kleinunternehmer weise grundsätzlich keine Steuer aus auch nicht ins Ausland und nehme den Kundenbeleg von Etsy, den ich in einer Klarsichthülle auf die Sendung klebe. Auf das Etikett von DHL schreib ich dann handschriftlich die Steuernummer von Etsy in der Schweiz drauf und das die Steuern bereits abgeführt wurden, denn sie sind ja für mich nur ein durchlaufender Posten, das siehst du doch im Zahlkonto.
@TitaniasZauberwaldWie machst Du das dann beim Finanzamt? 2 getrennte Abrechnungen mit und ohne? Und geht das beim FA so durch? Ich dachte immer, dass man nur für Firmen im Ausland ohne Steuer schreiben kann. So kenne ich es eigentlich auch aus meiner Zeit im Autohaus. Die mussten entweder ne EORInummer nachweisen, um gleich umsatzsteuerfrei zu kaufen oder einen Ausfuhrnachweis erbringen und das Geld im Nachhinein zurückerhalten. Ich hatte mich da mal versucht zu belesen, weil mein Steuerberater außer mir niemanden hat, der ins Ausland verschickt und da auch nicht so im Thema ist. Hab aber nichts wirklich Verbindliches gefunden, was von offizieller Seite kam - also Zoll, DHL, IHK, HK oder so. Mit irgendwelchen selbsternannten "Experten" bin ich immer vorsichtig, da wird soviel Mist geschrieben.
Ich kann dir das nicht ganz genau sagen, weil ich alles einen Steuerberater machen lasse. Ich schreibe in meine Excel-Tabelle mit den Einnahmen einfach in das Tabellenfeld, das normalerweise die Umsatzsteuer ausweist, das Empfängerland. Also in meinen Unterlagen wird nichts getrennt. Wie es dann weitergeht, weiß ich nicht. Das Finanzamt hat sich noch nie beschwert.
Man findet aber auf einigen offiziellen Seiten diese Info, dass man für Lieferungen ins Nicht-EU-Ausland keine Umsatzsteuer abführen muss. Auf die Schnelle hier bei der IHK, letzter Abschnitt: https://www.ihk.de/berlin/eu-lieferungen-an-private-4482532
Okay, hab mir jetzt nochmal alles durchgelesen und auch das Merkblatt gefunden: https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/steuern-und-finanzen/download/steue...
Da ich immer mit Tracking versende, reicht das nach den dortigen Angaben als Ausfuhrnachweis. Mensch, was ich da sparen kann.
Ich hatte schon 2 Prüfungen vom Finanzamt und die haben nie was wegen Drittländer angezweifelt oder wollten noch extra Info. Ich hatte zwar alles bereit stehen aber die wollten es nicht mal.