Gewährleistungslabel ab 27.9.
Hallo @all
Hat sich - so nebenbei mal jemand den nächsten A-Tritt gegen Kleinunternehmer bzw. alle Unternehmer...sooryy aber bin so sauer..., genauer angesehen?
Also ich habe mich ja sowieso schon verabschiedet, das tut mir sooo leid um meinen Shop aber...1.) Widerrufsbutton nicht da- oder hat sich da was getan was mir entgangen ist?
2.) Verifizierung... kann man geteilter Meinung sein- und ab dem 27.9. nun der nächste "Freifahrtschein" für Käufer.... Ne- mein Countdown zur Verifizierung läuft in 23 Tagen ab- ich lasse es drauf ankommen, werde das nicht machen und wenn ich dann weg bin bin ich weg.
Gedanklich und von der Kosten - Nutzen Seite aus gesehen ist es sowieso eine Null-Nummer...also auf zu neuen Ufern.
Wie leid es mir um diese fantastische Community hier, um den Zusammenhalt etc. leid tut kann ich gar nicht beschreiben.
Bis mein Countdown abgelaufen ist werde ich noch hier sein.
Habt alle trotzdem ganzen Balast und Ärgernissen einen schönen Tag- kommt gut durch die Hitze wo immer Ihr seid!!
Bis die Tage
HexenbesenShop
OP3 months agoKleiner Erfahrungsbericht beim Versuch sich auf anderer- "angesagten" Plattform zu registrieren...- Vinted!!! Finger weg- bin nach 2 Artikel hochladen rausgeflogen und der Account wurde DAUERHAFT gesperrt.
Vorher hatte ich aber schon mein Profilbild hochgeladen sowie Email Adresse und ich wollte meine eigentliche Domain für die ich seit Jahren auch bezahle anwenden- denn es heißt eigentlich Hexenbesen.de- das hat Etsy ja auch einfach nicht genommen damals und es wurde HexenbesenShop daraus... Jedenfalls gab es in jeder erdenklichen Schreibweise diesen Shopnamen schon.
Das ärgert mich total deshalb die Frage an alle Fachkundigen Kolleginnen hier " ist das korrekt? Wenn jemand nur Hexenbesen heißen möchte kann er das und nur meine Domain .de ist geschützt?
Das zweite ist das ich eine Anfrage gestellt habe was mit meinen bis dahin eingetragenen Daten passiert- sprich Produktfotos, Profilbild Name Adresse Emailadresse... bin gespannt ob oder wann die mal antworten.
Also auch keine neue Möglichkeit...dann werde ich mich wohl doch mal mit Insta und Co auseinander setzen müssen!
jedenfalls- vollkommen unseriös die Vinted Seite!
BuntMixxDesign
·3 months agoDie Domain hast du ja schon, warum machst du nicht einen eigenen Shop?
Der Begriff "Hexenbesen" ist ja nicht automatisch durch die Domain geschützt (wobei die Endung: de, eu, com o.ä. egal ist).
Und ob du so einen Begriff als Marke schützen könntest, weiß ich nicht. Erfordert Recherche, evtl. auch anwaltliche Beratung.
HexenbesenShop
OP3 months ago@BuntMixxDesign - Danke für deine Antwort. Einen eigenen Shop hatte ich schon. DA war das einzig schöne daran das man alles selbst programmieren konnte weil man den Quelltext hatte. Die Einbindung der ganzen Label Vorgaben wäre damit ein Klacks nur...der Shop wurde fast nie gefunden ;-))
Insta und Co gabs noch nicht...
Die Marke schützen lohnt sich auch nicht, damals bereits abgeklärt. Alles was auch nur eine kleine Abweichung- z.B. hier den Zusatz Shop hinten dran hätte wäre dann auch nicht geschützt also Geld und Zeitverschwendung!
tisch8
·3 months ago · EditedIch bin ja da teils raus, da ich, wenn ich hier weitermache, mich sowieso auf Kunst (Unikate) und digitales konzentrieren werde. Da gibt es keine 2-jährige Gewährleistung oder weitere Garantie.
Ansonsten muss ich gestehen, dass ich bei einigen Dingen erstmal auf stur stelle. Alles was in meinen Augen nicht sinnvoll ist oder von mir nicht direkt umgesetzt werden kann, beobachte ich erst mal. Das meiste lässt sich früher oder später lösen.
Ich habe bisher immer festgestellt, dass bei jeder neuen Regelungen die Panik und das Drama in den Foren groß war. letztendlich gab es nie das große Shopsterben. Ich habe auch danach von keinen jeweiligen diesbezüglichen Massenabmahnungen gehört. Was nicht bedeutet, dass es keine Abmahnungen gegeben hat und dass einzelne Shops auch aufgegeben haben. Ich kann das auch einfach nicht mitbekommen haben. Seit dem Urteil von 2020 soll das ja mit den Massenabmahnungen auch nicht mehr so einfach machbar sein.
Ich bin ja bekennender EU-Fan, aber ich verstehe, dass diese ganzen Richtlinien ziemlich nervig sind und ich finde auch vieles übertrieben.
Aber zur Wahrheit gehört auch, dass insbesondere in D-land alles bis ins Kleinste geregelt werden muss. Und insbesondere wenn es um Verbraucherrechte geht, die meisten als Privatpersonen schnell auf Unternehmen schimpfen und ihre Rechte einfordern wollen.
Es geht hier ja meist um Formalien und die Klärung von Verantwortlichkeiten, denn ich hoffe doch sehr, dass jeder seine Produkte qualitativ hochwertig herstellt und seine Herstellerpflichten ernst nimmt.
Es geht hier immer nur um Informationspflichten und wie sie (formal einheitlich) zu leisten sind, damit die Verantwortlichkeiten klar werden. Es soll vor Mißbrauch schützen. Ob das damit gelingt, ist eine andere Frage.
Manches spielt sich auch mit der Zeit ein. Aber ich gestehe, ich bin zZ auch maximal genervt.
p.s. Ich habe noch 17 Tage Zeit zur Verifizierung. ;)
bellecoseschmuck
·3 months ago@tisch8 Stimme Dir völlig zu! Und was nicht geht geht eben nicht. Wie soll ich auf meinen recycelten Schmuck aus vintage Blechdosen z.T. aus dem Jugendstil mit gelebter Oberfläche eine so lange Gewährleistung geben? Und ob es mich dann überhaupt noch gibt??
tisch8
·3 months ago · Edited@bellecoseschmuck Also, die zwei Jahre Gewährleistung ist nichts neues. Die ist schon ewig gesetzlich geregelt. Es bedeutet nur, dass Deine Waren bei bestimmungsgemäßen Gebrauch 2 Jahre halten und nicht schon vorab einfach in seine Einzelteile zerfallen. Es hat da nichts mit dem Material zu tun. Du musst darauf achten, dass Dein Material und Deine Herstellung den Gebrauch aushält. Ich gehe mal davon aus, dass Deine Ohrringe nicht einfach auseinanderfallen und Dein Schmuck nicht nur ästhetisch ansprechend ist, sondern auch gut zu tragen und sorgfältig hergestellt ist. Deine Mehrfachkäufer sind ja da schon ein Hinweis. Da würde ich mir keine Sorgen machen.
Was sich jetzt ändert sind die Informationspflichten. Die werden a) eu-weit vereinheitlicht und b) online sichtbar gemacht. So zumindest mein erster Eindruck.
Und Gewährleistung ist nicht gleich Garantie. Garantie wird wenn der Hersteller das wünscht zusätzlich gewährt. zB 3 Jahre oder 5 Jahre etc. Das musste schon immer extra klar asusgewiesen werden. Jetzt gibt es auch da eine Vereinheitlichung der Darstellung und Informationspflicht. Ich habe mir das noch nicht im Einzelnen durchgelesen. Aber Garantie betrifft hier wohl die wenigsten.
2 Jahre Gewährleistung ist jedoch gesetzlich schon lange so gewesen. (für Vintage und Second Hand 1 Jahr)
bellecoseschmuck
·3 months ago@tisch8 Das klingt ja schon mal entspannter. Bin im Moment (nicht nur wegen der Hitze) in absolut gereizter Stimmung wegen all der neuen Dinge, es ist schon schwer genug in diesen Zeiten Unikatschmuck zu verkaufen....USA fällt bei mir fast völlig weg, die Damen fürchten sich wegen eventueller Zölle trotz überall deutlich sichtbarer DDP-Versand-Mitteilungen. Und der bunte Kopf und die leichte Hand zum Herstellen solch netter unnützer Dinge fehlen auch...
NostalgicArtBerlin
·3 months ago · EditedDas ist schon Garantie.
Gewährleistung (im Gesetz offiziell Mängelhaftung genannt) bedeutet, dass man als Verkäufer dafür einstehen muss, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln war.
Es geht hier also nicht darum, ob das Produkt irgendwann innerhalb von zwei Jahren kaputtgeht (das wäre Verschleiß oder Pech), sondern darum, ob der Fehler im Keim schon bei der Lieferung vorhanden war.
Wann liegt überhaupt ein Mangel vor?
Ein Produkt ist mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Nach EU-Recht wird das heute sehr streng ausgelegt. Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware:
Nicht die vereinbarte Funktion erfüllt.
Beispiel : Personalisierter Stempel für Hochzeitseinladungen
Die Vereinbarung: Der Kunde bestellt einen Holzstempel mit den Namen „Anna & Ben“ und dem Datum „20.09.2026“.
Der Mangel: du fertigst den Stempel aber falsch, sodass auf dem Papier immer „Anna & Been“ gedruckt wird. Die vereinbarte Funktion (das korrekte Stempeln dieses spezifischen Namens) ist nicht erfüllt.
Sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet
Beispiel : Selbstgegossene Epoxidharz-Untersetzer (Coaster)
Die gewöhnliche Verwendung: Ein Untersetzer ist dafür da, Tassen abzustellen. Der Käufer darf erwarten, dass man eine normale, heiße Kaffeetasse darauf platzieren kann.
Der Mangel: Du hast ein Harz verwendet, das nicht hitzebeständig ist. Sobald der Kunde seine Tasse abstellt, schmilzt die Oberfläche an und die Tasse klebt fest. Das Produkt eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eines Untersetzers.
Nicht der Beschreibung, dem Muster oder der Werbung entspricht
Beispiel : Das Produktfoto eines personalisierten Holz-Schneidebretts
Das Muster/Foto: Auf deinen Artikelfotos glänzt ein wunderschönes, dunkles, massives Walnussholz mit markanter Maserung.
Der Mangel: Geliefert wird von dir ein Brett aus sehr hellem, astlochreichem Restholz, das optisch überhaupt nichts mit dem gezeigten Produktfoto zu tun hat. Da Holz ein Naturprodukt ist, sind minimale Abweichungen zwar normal – weicht das gelieferte Produkt aber so stark ab, dass der Charakter des Artikels ein völlig anderer ist, entspricht es nicht dem gezeigten Muster.
Vielleicht wird jetzt der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie etwas klarer.
Deshalb schmeiss ich mich immer weg, wenn der Gebrauchtwagenhändler an der Ecke damit wirbt, "volle Gewährleistung" zu geben. Das ist eine Worthülse und bedeutet, wenn ich ein blaues Auto zum fahren kaufe, bekomme ich das auch. Mehr nicht.
NostalgicArtBerlin
·3 months agoWie schlimm wird es werden?
Ich habe dazu jetzt mal viel mit der KI gechattet. Es gibt verschiedene Eskalations-Stufen für diesen EU-Wahnsinn. Wenn man sich an das gesetzliche Minimum hält, ist es eigentlich überschaubar.
Ich habe als Beispiel einfach mal angenommen, jemand stellt Schmuck her und verkauft das auf Etsy.
Wie sieht der Handlungsbedarf aus?
Wenn du handgemachten Schmuck herstellst und über deinen eigenen Etsy-Shop verkaufst, bist du rechtlich gesehen der Hersteller der Ware. Wenn du dich auch hier auf das absolute gesetzliche Minimum beschränkst (also nur die normale gesetzliche Gewährleistung anbietest und keine Garantie-Versprechen gibst), bleibt dein Handlungsbedarf sehr überschaubar.
Das produktspezifische „GARAN“-Garantielabel fällt weg. Für dich ist ausschließlich das statische Gewährleistungslabel (harmonisierte Mitteilung über die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung) relevant.
Dein minimaler Fahrplan auf Etsy sieht konkret so aus:
1. Technischer Ablauf auf der Plattform (Etsy)
Da du die Benutzeroberfläche von Etsy nicht programmieren kannst, liegt die Pflicht zur technischen Einbindung (z. B. der Hover-Effekt auf der Produktseite und die Anzeige im Checkout) primär bei Etsy.
Deine Aufgabe: Du musst im Backend deines Etsy-Shops (sobald Etsy das Feld dafür freischaltet) per Klick aktivieren oder eintragen, dass für deine Artikel die standardmäßige gesetzliche Gewährleistung gilt. Etsy spielt das Label dann automatisch an den korrekten Stellen für den Kunden aus.
2. Der "Schmuck-Sonderfall": Text-Werbung auf Etsy (EmpCo-Richtlinie)
Da Schmuck ein sehr emotionales und oft materialbezogenes Produkt ist, betrifft dich die parallel in Kraft tretende EmpCo-Richtlinie vor allem bei deinen Artikelbeschreibungen und Tags. Vage "grüne" Werbeversprechen sind ab dem 27. September 2026 streng verboten.
Verbotene Pauschal-Claims: Verwende in deinen Schmuck-Titeln oder Beschreibungen keine Begriffe wie "nachhaltiger Schmuck", "umweltfreundliche Herstellung" oder "öko-freundlich", es sei denn, du hast dafür ein offizielles, staatlich anerkanntes Zertifikat.
Erlaubt sind konkrete Fakten: Du darfst (und sollst) weiterhin genau beschreiben, woraus dein Schmuck besteht. Zulässig und abmahnsicher sind nachvollziehbare Materialangaben wie:
"Aus 100 % recyceltem 925er Sterlingsilber" (wenn du das Material so einkaufst)
"Nickelfreier Schmuck" (da dies ein konkreter, prüfbarer Vorteil für Allergiker ist)
"Handgefertigt in meiner Berliner Werkstatt"
Zusammenfassung
Für dich als Schmuck-Hersteller auf Etsy gilt: Halte deine Materialbeschreibungen sachlich und präzise, verzichte auf vage Nachhaltigkeits-Floskeln und setze das Häkchen im Etsy-Dashboard für das gesetzliche Gewährleistungslabel, sobald die Plattform das Update ausrollt. Mehr musst du für das gesetzliche Minimum nicht tun.
FeltedUnique
·3 months agoDie bekommen ja nicht mal den Widerrufs Button hin...oder wenigstens etwas , was diese Funktion Vorgaben- konform entspricht 🤷♀️
Ich persönlich sehe schwarz , was die Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben betrifft. Gewähleistungs Label wird die Strippenzieher hier genauso wenig interessieren.... eine Schande !!
Ich wundere mich ehrlich gesagt, daß diese Plattform noch nicht verklagt wurde wegen konsequenter Nicht- Einhaltung EU gesetzlicher Vorgaben
Sorry, hab heute einen " Motzigen" Tag....es ist einfach viiieel zu heiß , das Hirn kocht jetzt schon 🤯🥵
HelenaBlauerose
·3 months ago · EditedVorsicht mit nickelfrei. Das ist Werbung mit Selbstverständlichkeiten, weil Nickel eh verboten ist und kann abgemahnt werden. Und Vorsicht mit Aussagen von KI, wenn keine Links zu seriösen Informationsquellen vorliegen wie IHK, HK usw. Die Aussagen sind nicht immer richtig.
MonShopDE
·3 months agoNur kurz zum Thema Nickel oder 'nickelfrei' - der Begriff darf schon verwendet werden aber nur dann, wenn tatsächlich kein Fitzelchen Nickel in der Sache ist. Leider nutzen sehr viel Großhändler Nickel in der Basisschicht für Glanz und Haltbarkeit. Es ist in der EU nicht komplett verboten Nickel zu benutzen, sondern sehr streng reguliert.
Da ich vor kurzem einige Materialseiten besucht habe und dort sehr viele Elemente mit Nickel (die z.B. für die Herstellung von Taschen verwendet werden) gesehen habe, war ich darüber so erstaunt, dass ich ein wenig recherchiert habe.
HelenaBlauerose
·3 months agoOkay, dann ist meine Info vermutlich veraltet.
XieXieXie
·3 months agoVielleicht sollten wir im Darknet verkaufen. Auch ich finde es Dank der EU frustrierend.
AtelierFuchsundReh
·3 months agoKafka rotiert hochkant in seinem Grab. Das ist echt alles nicht mehr nachvollziehbar! Ja, ich denke inzwischen, dass es gewollt ist, uns kleine Händler stillzulegen. Ich verstehe, dass du nicht mehr weitermachen willst, leider. Liebe Grüße, Jana