EU-Produktsicherheitsverordnung und etsy
Guten Morgen,
weis jemand wo man die Daten für die neue EU-Produktsicherheitsverordnung eingeben kann.
Bei Amazon und eBay kann man das schon lange eingeben und schicken auch Mails damit man es nicht vergessen tut. Bloß etsy hält sehr die Füße still...
Viele Grüße
akdekoration
Posted 1 year ago·Last reply 1 year ago
32 comments
bellecoseschmuck
·1 year agoDanke!!
Mutabamur
·1 year ago@bellecoseschmuck
Das schreibt die Verordnung leider so vor.
Auszug aus dem Artikel der IT-Kanzlei zum Thema:
"Zudem sind die Warnhinweise bzw. Sicherheitsinformationen auch auf dem Produkt oder auf der Produktverpackung anzubringen oder in einer Begleitunterlage beizufügen".
Ich werde den Packzettel entsprechend ergänzen, dort habe ich ohnehin schon Pflegehinweise, meine Adresse usw. aufgeführt.
Mutabamur
·1 year ago@bellecoseschmuck
Das schreibt die Verordnung leider so vor.
Auszug aus dem Artikel der IT-Kanzlei zum Thema:
"Zudem sind die Warnhinweise bzw. Sicherheitsinformationen auch auf dem Produkt oder auf der Produktverpackung anzubringen oder in einer Begleitunterlage beizufügen".
Ich werde den Packzettel entsprechend ergänzen, dort habe ich ohnehin schon Pflegehinweise, meine Adresse usw. aufgeführt.
TitaniasZauberwald
·1 year agoDanke fürs Raussuchen:-)
bellecoseschmuck
·1 year ago@TitaniasZauberwald -warum nochmal als Begleitschreiben in der Sendung, Steffi??
bellecoseschmuck
·1 year ago@KleinerPerlenladen -das ist eben etwas blöd dass es leider noch einen zweiten Beitrag zum Thema gibt, ich meine dort hätte ich das gelesen, muss in Zusammenhang mit Foto und Produktnummer sein....
Ich persönlich mache mich jetzt nicht verrückt und biete Verbrauchern alle Arten von möglichen Unfallursachen bei meinem Schmuck an. Versuche mich nur vor Abmahnungen zu schützen mit dem Minimum an Nötigem.
Bei mir kommt unter der Produktbeschreibung die Nummer (die jeweilige oben von Etsy), dann ich als Hersteller mit Adresse und e-mail, dann der Zusatz "Schmuck von Kleinkindern fernhalten um Verschlucken oder Verletzungen zu vermeiden", bei Ketten lasse ich das "Verschlucken" weg (!). Und fertig.
Habe im Moment wirklich Anderes zu tun und für meine Käufer/innen brauche ich das wirklich nicht. Zeit für aufgeblähte Bürokratie bin ich nicht bereit zu opfern, es wird schon nichts Schlimmes passieren! Pflicht erfüllt.
bellecoseschmuck
·1 year ago@KleinerPerlenladen -das ist eben etwas blöd dass es leider noch einen zweiten Beitrag zum Thema gibt, ich meine dort hätte ich das gelesen, muss in Zusammenhang mit Foto und Produktnummer sein....
Ich persönlich mache mich jetzt nicht verrückt und biete Verbrauchern alle Arten von möglichen Unfallursachen bei meinem Schmuck an. Versuche mich nur vor Abmahnungen zu schützen mit dem Minimum an Nötigem.
Bei mir kommt unter der Produktbeschreibung die Nummer (die jeweilige oben von Etsy), dann ich als Hersteller mit Adresse und e-mail, dann der Zusatz "Schmuck von Kleinkindern fernhalten um Verschlucken oder Verletzungen zu vermeiden", bei Ketten lasse ich das "Verschlucken" weg (!). Und fertig.
Habe im Moment wirklich Anderes zu tun und für meine Käufer/innen brauche ich das wirklich nicht. Zeit für aufgeblähte Bürokratie bin ich nicht bereit zu opfern, es wird schon nichts Schlimmes passieren! Pflicht erfüllt.
KleinerPerlenladen
·1 year ago@bellecoseschmuck
ja,echt- aufgeblähte Mistbürokratie. Ich mach mich aber auch nicht verrückt. Fürs erste hab ich mal was für meine headpins gemacht. ich hab mich da an dem link von Irmgard von monshop orientiert von der Onwaltplattform. Das fand ich leicht verständlich.
Ansonsten isses mir jetzt erst mal wurscht!
XieXieXie
·1 year agoIch kann "tisch8" nur zustimmen, wer bei der Risikoanalyse unsicher ist, sollte einen Anwalt befragen.
Video, bezieht sich auf Amazon , gilt aber für im Prinzip für alle Online-Plattformen: https://www.youtube.com/watch?v=B1Du-H59-pQ&t=228s
XieXieXie
·1 year agoIch kann "tisch8" nur zustimmen, wer bei der Risikoanalyse unsicher ist, sollte einen Anwalt befragen.
Video, bezieht sich auf Amazon , gilt aber für im Prinzip für alle Online-Plattformen: https://www.youtube.com/watch?v=B1Du-H59-pQ&t=228s
KleinerPerlenladen
·1 year agoalso echt, man kann wirklich alles zerpflücken und rechtlich zerklopfen, oder?
Ob man nun an Kleinteilen aus Spielzeug erstickt, oder an Perlen... das Ergebnis bleibt das Gleiche und wieso diese Symbol dann NUR für Spielsachen gelten soll, ist schwer nachzuvollziehen. Bürokratischer Schwachsinn!
Ich fand das bei dir echt gut gelöst @XieXieXie .
tisch8
·1 year ago@KleinerPerlenladen Das liegt daran, dass es zu diesem Symbol und zu dieser Richtlinie spezielle Normen mit entsprechenden Prüfkriterien gibt, die einzuhalten sind. Ansonsten ist die Kennzeichnung 'irreführend'. Das ist aber natürlich nur meine Meinung, daher würde ich da eben anwaltlich nachfragen. So eine willkürliche Kennzeichnung kann auch nach hinten losgehen.
Das Problem dieser Neufassung der GPSR ist, dass es keine klare Defintion der notwendigen Risikobewertung gibt, wie zB bei anderen Richtlinien zur Produktsicherheit. Sich irgendwas aus den Fingern zu saugen, um vermeintlich rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kann eben auch falsch und abmahnfähig, im günstigsten Fall einfach nur unnötig, sein. Bisher habe ich festgestellt, dass die meisten Gesetzestexte auch überinterpretieren.
Aber ich will da auch niemanden davon abhalten.
TitaniasZauberwald
·1 year agoIch schicke bei jeder Sendung eine Postkarte mit, auf der ich viel Freude mit dem Schmuckstück wünsche und die man auch als Geschenkkarte nutzen kann, wenn man den Schmuck weiterverschenken will. Da habe ich jetzt auf der Rückseite einfach Hersteller und die Infos zur Produktsicherheit aufdrucken lassen. Das sollte ja als Begleitschreiben dann auch gelten, hoffe ich doch mal...
TitaniasZauberwald
·1 year agoIch schicke bei jeder Sendung eine Postkarte mit, auf der ich viel Freude mit dem Schmuckstück wünsche und die man auch als Geschenkkarte nutzen kann, wenn man den Schmuck weiterverschenken will. Da habe ich jetzt auf der Rückseite einfach Hersteller und die Infos zur Produktsicherheit aufdrucken lassen. Das sollte ja als Begleitschreiben dann auch gelten, hoffe ich doch mal...
bellecoseschmuck
·1 year ago@TitaniasZauberwald -ich denke es soll nichts Beigelegtes sein, mit einer Produktnummer und direkt einem Foto in Verbindung? Also unter der Produktbeschreibung ?
KleinerPerlenladen
·1 year ago@bellecoseschmuck
ich denke die Warnhinweise müssen mit auf oder in die Verpackung. Bin aber auch noch verunsichert.
TitaniasZauberwald
·1 year agoJa beides, in der Produktbeschreibung beim Online-Angebot und das gleiche dann noch als Begleitschreiben zur Sendung.
XieXieXie
·1 year agoSchluckzylinder / Test für Kleinteile https://www.kitaeinkauf.de/kleinteile-tester-verschluckzylinder/a-5694
Warnzeichen : z.B https://www.ebay.de/itm/125050039807?chn=ps&_ul=DE&var=426118967693&norover=1&mkevt=1&mkrid=707-166974-037691-2&mkcid=2&mkscid=101&itemid=426118967693_125050039807&targetid=2275367127251&device=c&mktype=pla&googleloc=9043889&poi=&campaignid=21105139806&mkgroupid=165249002292&rlsatarget=pla-2275367127251&abcId=9394780&merchantid=494540306&geoid=9043889&gad_source=1&gclid=Cj0KCQjwpvK4BhDUARIsADHt9sRb4FgnwxccEP5cyWSBj-e9kb0z904m1WppTw6ini46k3teuu8INXcaAmCXEALw_wcB
XieXieXie
·1 year agoSchluckzylinder / Test für Kleinteile https://www.kitaeinkauf.de/kleinteile-tester-verschluckzylinder/a-5694
Warnzeichen : z.B https://www.ebay.de/itm/125050039807?chn=ps&_ul=DE&var=426118967693&norover=1&mkevt=1&mkrid=707-166974-037691-2&mkcid=2&mkscid=101&itemid=426118967693_125050039807&targetid=2275367127251&device=c&mktype=pla&googleloc=9043889&poi=&campaignid=21105139806&mkgroupid=165249002292&rlsatarget=pla-2275367127251&abcId=9394780&merchantid=494540306&geoid=9043889&gad_source=1&gclid=Cj0KCQjwpvK4BhDUARIsADHt9sRb4FgnwxccEP5cyWSBj-e9kb0z904m1WppTw6ini46k3teuu8INXcaAmCXEALw_wcB
AnnaleasFinest
·1 year ago@XieXieXie
ach, das gibt es wirklich, ich dachte das sei ein witziges Wort für den Rachen, lol.
Und das andere gibt es auch...
Aber man muß bei den Kunden mit allem rechnen.
Ich hab immer wieder mal Kunden, die ein Schmuckstück nicht öffnen oder bedienen können, und neulich das Begleitschreiben übersehen, das im Karton direkt unter der verpackten Ware liegt.
Da muß ich jetzt auch den Namen draufschreiben, damit es gesehen wird.
tisch8
·1 year agowie gesagt, das gilt für Spielzeug, nicht für Schmuckmaterial, Schmuck etc. In der Spielzeugverordnung sind diese Kennzeichnungen geregelt. Für andere Produktgruppen gelten diese Kennzeichnungen mMn nicht. Man findet Infos auch immer nur im Zusammenhang mit Spielzeug.
Ich denke halt, dass es nicht zielführend sein kann, alle Prouktgruppen, die kleinteilig sind oder bei denen sich zB Kleinteile auch lösen könnten, mit dieser Kennzeichnung zu versehen. Die wenigsten wissen, was ein Schluckzylinder ist, wie Spielzeug getestet wird und was genau diese Kennzeichnung eigentlich bedeutet.
Vielleicht sollte man da einen Anwalt fragen, ob diese Kennzeichnung auch bei anderen Produktgruppen genutzt werden soll.
sexsense
·1 year agoIch habe alle Informationen zu den Produktsicherheitsvorschriften (was meine Waren betrifft) in eine PDF Datei gepackt und einen QR Code erstellen lassen. Dieser wird ab sofort nach und nach als Bild in meinen Artikelbeschreibungen eingefügt. Dann kann es bei Bedarf und Interesse von jedem potentiellen Kunden geöffnet werden.
Ich hoffe das ist erlaubt und ist etsy-konform.
sexsense
·1 year agoIch habe alle Informationen zu den Produktsicherheitsvorschriften (was meine Waren betrifft) in eine PDF Datei gepackt und einen QR Code erstellen lassen. Dieser wird ab sofort nach und nach als Bild in meinen Artikelbeschreibungen eingefügt. Dann kann es bei Bedarf und Interesse von jedem potentiellen Kunden geöffnet werden.
Ich hoffe das ist erlaubt und ist etsy-konform.
WoodenCatto
·1 year ago@sexsensegenau das leider nicht erlaubt. Es muss OHNE link oder pdf sichtbar sein.
XieXieXie
·1 year agotisch8
Es geht bei dem Warnzeichen, was ich verwende ,um Kleinteile. Also alles was in den Schluckzylinder passt. ( meiner Meinung nach)
https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/produktsicherheitsverordnung Dort ist von einem Produkt die Rede,nicht von einem Spielzeug.
XieXieXie
·1 year agotisch8
Es geht bei dem Warnzeichen, was ich verwende ,um Kleinteile. Also alles was in den Schluckzylinder passt. ( meiner Meinung nach)
https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/produktsicherheitsverordnung Dort ist von einem Produkt die Rede,nicht von einem Spielzeug.
tisch8
·1 year agoIch halte das für rechtlich schwierig. Aber das müsste man mMn klären.
Ich weiß schon, dass es um die Kleinteile geht, aber mMn müsste das dann allgemeiner gehalten werden, da es eben nicht um Spielzeug geht. Ich habe vor Jahren Kuscheltiere verkauft, daher habe ich da einiges von der Spielzeugverordnung gelernt. Ich meine, niemand geht davon aus, dass jemand Perlen oder Schmuckmaterial kauft und dann einem Kleinkind in die Hand gibt, damit es damit spielt oder Schmuck daraus bastelt. Das wäre mMn nicht der bestimmungsgemäße Gebrauch. Wenn aus den Perlen jedoch Spielzeug gebastelt werden kann und soll, sieht das anders aus. edit: Dann wäre aber derjenige verantwortlich, der aus dem Material Spielzeug herstellt.
Aber vermutlich wird sich das im Laufe der Zeit alles präzisieren.
AnnaleasFinest
·1 year ago@sexsense
"Schluckzylinder".... lol....
was meinst du mit Warnzeichen ?
tisch8
·1 year ago@XieXieXie Ich bin mir ja nicht sicher, ob man bei Schmuckmaterial diese unter 3 Jahren Warnzeichen nutzen sollte. Damit würde man ja Schmuckmaterial als Spielzeug deklarieren. Der bestimmungsgemäße und übliche Gebrauch wäre so aber nicht. Material richtet sich ja meist an Erwachsene, es sei denn es ist explizit für Kinder konzipiert. Das so konzipierte Material sieht dann aber auch anders aus und fällt dann unter Spielzeug.
Aber falls jemand da konkrete Infos hat, dass dieses Zeichen so verwendet werden kann, dann gerne hier mitteilen. Ich kenne das nur innerhalb der Spielzeugverordnung und auch da gilt, dass es nicht nur zur rechtlichen Absicherung verwendet werden darf, sondern dem Spielzeug entsprechend gültig sein muss. Die Konsumwelt müsste ja sonst auch mit diesem Zeichen gepflastert sein. Die wenigsten Waren sind ja Kleinkindtauglich. Ich denke, es geht immer noch hauptsächlich um den erwarteten und bestimmungsgemäßen Gebrauch von Produkten.
XieXieXie
·1 year agoIch gebe es in der Produktbeschreibung ein, Warnzeigen lade ich bei den Bildern hoch. Aber lange noch nicht fertig....
XieXieXie
·1 year agoIch gebe es in der Produktbeschreibung ein, Warnzeigen lade ich bei den Bildern hoch. Aber lange noch nicht fertig....
bellecoseschmuck
·1 year ago@akdekoration Es gibt schon seitenlang Beiträge zu diesem Thema hier im Forum!!
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